…in Absatz 2 genannten Fällen, in denen aus der angefochtenen Entscheidung die Pflicht zur Entrichtung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erwächst, wird die Vollziehung der Entscheidung nur gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt, es sei denn, es wird auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung festgestellt, dass durch die Leistung…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…
…der Abgabe, deren Einhebung ausgesetzt wurde, eine Frist bis zum Ablauf eines Monates ab Bekanntgabe des in Betracht kommenden Bescheides zu (§ 212a Abs. 7 BAO). Innerhalb dieser Frist gelten die allgemeinen Regeln des § 230 Abs. 7 BAO. Rz 1465: Zur Exekutionsführung nach Erlassung eines Vollstreckungsbescheides…
…oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag der nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben innerhalb einer von den Zollbehörden festzusetzenden Frist von höchstens 31 Tagen, c)global für den Gesamtbetrag der nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 2 in…
4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…
…aufschiebende Wirkung iSd § 230 Abs. 4 BAO ist in der Regel nur dann nicht zuzuerkennen, wenn bei einem iSd § 230 Abs. 3 BAO zeitgerecht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen die Voraussetzungen für einen Vollstreckungsbescheid (vor Erledigung dieses Ansuchens) vorliegen würden; dies gilt sinngemäß für Anträge gemäß § 214 Abs…
…sind: a)Es gibt zumindest noch einen weiteren Zollschuldner im Sinne des Artikels 79 Absatz 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex. b)Der betreffende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wurde dem unter Buchstabe a genannten Zollschuldner gemäß Artikel 102 des Zollkodex mitgeteilt. c)Die in Artikel…
…Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO) 4.1. Allgemeines Rz 400: Dem Erkenntnis des VfGH 11.12.1986, G 119/86, zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden…
…eine Aussetzung der Einbringung vorzunehmen, wenn zwar Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht oder wegen Aussichtslosigkeit zunächst unterlassen wurden, jedoch zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen wirksam wird, die den Rückstand beseitigt. Rz 1492: Über die Aussetzung der Einbringung ergeht…
…Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Anstelle der Rücknahme, des Widerrufs oder der Änderung einer Entscheidung nach Artikel 23 Absatz 3 , Artikel 27 oder Artikel 28 des Zollkodex setzt die entscheidungsbefugte Zollbehörde die Entscheidung aus, wenn a)diese Zollbehörde der Auffassung ist…
…dass sich der Abgabepflichtige der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, rechtfertigen sie eine Maßnahme nach § 232 BAO; Gleiches gilt für eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt. Dabei reicht der objektive Tatbestand einer…
…gerichtliche Vollstreckungsverfahren gemäß § 229 BAO der Rückstandsausweis. 13.3.1. Exekutionstitel ausländischer Abgabenbehörden Rz 1336: AufgrundAuf Grund ausdrücklicher zwischenstaatlicher Vereinbarungen (derzeitzB mit Deutschland, Frankreich, Norwegen, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika) sowie aufgrund des §§ 10 Abs. 1 EU-VAHG 4 Abs. 3 EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz…
…die der Hälfte der Tage dieser Frist entspricht. (5) Umfassen die in den Absätzen 3 und 4 genannten Zeiträume eine ungerade Zahl von Tagen, so wird die Dreißigtagesfrist nach den genannten Absätzen um die Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte der nächstniedrigeren geraden Zahl…
…Aufschiebung der Mitteilung weg, ist dies dem für die Zollschuldvorschreibung zuständigen Team unverzüglich mitzuteilen, welches die Zustellung des Bescheides ohne weiteren Aufschub veranlasst. 5.1.4. Buchmäßige Erfassung des Zollschuldbetrages (Art. 104 bis 105 UZK) 5.1.4.1. Allgemeines (Art. 104 UZK) (1) Der…
…Rz 239: Mit der Zustellung eines wegen drohender Einbringungsgefährdung oder -erschwerung erlassenen Vollstreckungsbescheides tritt eine Zahlungserleichterung außer Kraft (siehe Rz 1459). 3.8. Ermessen Rz 240: Bei Ermessensentscheidungen ist unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (§ 20 BAO) sowohl auf Erwägungen der Billigkeit (berechtigte Interessen…
…festgesetzt, dass der Zollschuldner keine längere Zahlungsfrist erhält, als er im Falle eines Zahlungsaufschubs nach Artikel 110 erhalten hätte. Die Zollbehörden können auf Antrag des Zollschuldners die Frist verlängern, wenn der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag infolge einer nachträglichen Kontrolle nach Artikel 48 bemessen wurde…
…Kraft sind Gemäß Artikel 224 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 getroffene Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt gültig: a)wenn der Zahlungsaufschub zur Anwendung des Verfahrens gemäß Artikel 226 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr…
Artikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Wird eine AEO-Bewilligung ausgesetzt, da eine Voraussetzung des Artikels 39 des Zollkodex nicht erfüllt ist, werden alle Entscheidungen in Bezug auf diesen AEO, die auf der AEO-Bewilligung im Allgemeinen…
…d BAO geforderte Angabe fehlte). Dies gilt in gleicher Weise für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (siehe Rz 1568). Rz 1562: Für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld, wie sie nur durch ein ordnungsgemäßes Festsetzungsverfahren gewährleistet und etwa für die Vollstreckbarkeit…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.