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16 Treffer1566 msnur geltende Fassungen
ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…UA 2 UZK und Art. 105 Abs. 6 UZK) Die Aufschiebung der Mitteilung ist durch die ZOFA anzufordern und zu begründen. Fällt der Grund für die Aufschiebung der Mitteilung weg, ist dies dem für die Zollschuldvorschreibung zuständigen Team unverzüglich mitzuteilen, welches die Zustellung des Bescheides…

UZKArtikel 110 Zahlungsaufschub
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

17. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) 17.1. Anwendungsbereich für die Aussetzung der Einbringung (§ 231 Abs. 1 BAO) Rz 1490: Die Aussetzung der Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auf Hemmung der Einbringung besteht, liegt in den Fällen des § 230 Abs. 4 BAO die (nicht an eine Bescheiderteilung gebundene) Zuerkennung der eine Hemmung der Einbringung auslösenden aufschiebenden Wirkung im Ermessen der Abgabenbehörde. 16.4.1. Zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen Rz 1438: Dem § 217 Abs. 4 lit…

RAE Rz 1451–147016.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…oder einer Revision an den VwGH (gemäß § 30 VwGG) eine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, werden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung herausgenommen, es sei denn, dass in Fällen von Gesamtschuldverhältnissen die aufschiebende Wirkung nicht alle Abgabenschuldner betrifft. Durch die Herausnahme aus der laufenden Verbuchung der…

UZK-DAArtikel 16 Aussetzung einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 16 Aussetzung einer Entscheidung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Anstelle der Rücknahme, des Widerrufs oder der Änderung einer Entscheidung nach Artikel 23 Absatz 3 , Artikel 27 oder Artikel 28 des Zollkodex setzt die entscheidungsbefugte Zollbehörde die Entscheidung aus, wenn a…

UZKArtikel 45 Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…

RAE Rz 400–4074. Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

4. Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO) 4.1. Allgemeines Rz 400: Dem Erkenntnis des VfGH 11.12.1986, G 119/86, zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet…

UZKArtikel 111 Aufschubfrist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…

UZK-DAAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…

UZK-DAArtikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Gemäß Artikel 224 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 getroffene Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt gültig: a…

ZT-25109.4. Aussetzung von Zuteilungen
geltende FassungRichtlinien22.11.2017

9.4. Aussetzung von Zuteilungen Ausgenommen in Fällen höherer Gewalt überschreitet die Aussetzung von Zuteilungen gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 nicht zwei aufeinander folgende Arbeitstage, auch wenn diese zwei Tage in zwei aufeinander folgende Kalenderwochen fallen. Von der Verwaltung…

UZK-DAArtikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a…

UZK-DAArtikel 18 Ende der Aussetzung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 18 Ende der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Die Aussetzung einer Entscheidung endet mit Ablauf des Aussetzungszeitraums, es sei denn, vor dem Ablauf des Zeitraums tritt einer der folgenden Fälle ein: a)Die Aussetzung wird aufgehoben, weil in den…

RAE Rz 223–2463.6. Erhebliche Härte
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…insoweit eine Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht in Betracht (VwGH 30.11.1989, 88/13/0213). Dies gilt auch für jene Abgaben, für die einer Beschwerde an den VfGH oder einer Revision an den VwGH (gemäß § 85 VfGG bzw. gemäß § 30 VwGG) aufschiebende Wirkung zuerkannt ist.