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RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (zB der Anspruch auf eine aus einer Einkommensteuerveranlagung resultierende Gutschrift), ist zulässig. Das Aufrechnungsverbot des § 20 Abs. 1 IO trifft nur Insolvenzforderungen. Im Übrigen ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Verrechnung von Abgabenansprüchen für Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung…

RAE Rz 800–8297. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Vermögen des Abgabepflichtigen eine Veranlagung, die vor der Eröffnung liegende Zeiträume betrifft, und werden dabei Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld angerechnet, so stellen die Vorauszahlungen selbst dann keinen unter das Aufrechnungsverbot des § 20 Abs. 1 IO fallenden Gegenanspruch des Gemeinschuldners dar, wenn die Gutschrift der Vorauszahlungen…

RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

6.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO) Rz 739: Zahlungen und sonstige Gutschriften, die unter Bezugnahme auf eine zwingend vorgesehene oder freiwillige Mahnung (in der Regel mit Mahnschreiben; siehe Ausführungen zu § 227 BAO) erfolgen, sind in erster…

EStR 2000 Rz 485214.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

14.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge Rz 4852m: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sieht ergänzend zu § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte vor, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

6. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO) Rz 700: § 214 Abs. 1 BAO enthält grundsätzliche Vorschriften darüber, auf welche Abgabenschuldigkeiten Zahlungen oder sonstige Gutschriften zu verrechnen sind. Rz 701: Die Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO sind in allen Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung anzuwenden (siehe Ausführungen…

UP-62007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Handelsübereinkommen nicht vorgesehen.

UP-80007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.06.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen.

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

22.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO) Rz 1938: § 240 Abs. 3 BAO setzt voraus, dass eine Abfuhrabgabe (zB Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) "im objektiven Sinn" zu Unrecht vom Abgabepflichtigen einbehalten wurde (zB VwGH 24.9.2003, 2000/13/0003, 0004). Ein Verschulden…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

KStR 2013 Rz 1283–128821.2.3.4 Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien DBA-Einkünften
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

18.2.3.421.2.3.4 Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien DBA-Einkünften Rz 1283: In einigen Doppelbesteuerungsabkommen ist das Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Zinseinkünfte ausschließlich dem Quellenstaat zugewiesen. Die aus derartigen Kapitalinvestitionen in den DBA-Staaten resultierenden Zinsen (oft aus Staatsanleihen) sind in Österreich…

UP-57007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien19.02.2021

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…

UStR 2000 Rz 242016.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

16.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners Rz 2420: Im Falle der im Zuge des Insolvenzverfahrens eingetretenen Uneinbringlichkeit von Forderungen des (Insolvenz)Schuldners betreffend Leistungen, die vom (späteren) (Insolvenz)Schuldnerer noch vor Insolvenzeröffnung erbracht wurdenhat, ist die Umsatzsteuer des (Insolvenz)Schuldners zu berichtigen. DieserFür…

UP-52017. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Das Verbot der Zollrückvergütung bzw. Zollbefreiung ist im Abkommen nicht vorgesehen.

UP-56007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien24.04.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

5. Abgabenkonten (§ 213 BAO) Rz 600: § 213 BAO stellt die gesetzliche Grundlage für die Führung von Abgabenkonten dar, auf denen die jeweils in Betracht kommenden Gebarungs-(Buchungs-)vorgänge erfasst werden. 5.1. Wiederkehrend zu erhebende Abgaben (§ 213 Abs. 1 BAO) Rz 601: Bei den von…

EStR 2000 Rz 485214.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für „Gehälter“ über 500.000 Euro
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

14.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für "Gehälter" über 500.000 Euro Rz 4852a: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sieht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für "Gehälter" vor, soweit diese den Betrag von 500.000 Euro jährlich übersteigen. Das Abzugsverbot kommt somit auf…

UP-73007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.