…1.1. Geringfügigkeitsgrenze Rz 67: Weder Leistungsaustausch noch Eigenverbrauch liegt vor, wenn es sich bei den empfangenen Leistungen um bloße Annehmlichkeiten oder Aufmerksamkeiten handelt (zB Bereitstellung von Getränken am Arbeitsplatz). 1.1.2.2.1.2. Freiwilliger Sozialaufwand Rz 68: Erbringt der Arbeitgeber Leistungen, die…
…wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Auch…
3.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen 3.2.5.1. Allgemeines Rz 369: Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die nicht in der Entnahme von Gegenständen oder in Sachzuwendungen an das Personal bestehen, sind auch dann steuerbar, wenn der Unternehmer sie aus unternehmerischen Gründen zB zu Werbezwecken…
…durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; Das gilt nicht für die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes (der letzte Satz gilt ab 1. Mai 2004). Die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen…
3a.1a.4. Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen 3a.1a.4.1. Abgrenzung zum Verwendungseigenverbrauch Rz 482: Zu den anderen sonstigen Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke im Sinne des § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 gehören einerseits die unentgeltliche Erbringung reiner Dienstleistungen (zB Kantinenumsätze), andererseits aber…
…wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch bei späterer Abtretung an einen Substituten - keine Fremdgelder. Geschenke Rz 1042: Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden oder Patienten sind Einnahmen (Urlaubsreisen…
…20.2.1.9.3). Geldleistungen oder geldwerte Vorteile, die anlässlich der Eröffnung eines (Haben-)Kontos oder aus besonderen Anlässen gewährt werden, sofern sie nicht bloß geringfügige Aufmerksamkeiten darstellen (zB Regenschirme, Handtücher oder sonstige Zuwendungen im Ausmaß üblicher Weltspartagsgeschenke). Wurden solche Vorteile vor dem 1…
…1988 zufließen. Lediglich nicht mehr messbare Aufmerksamkeiten (zB Blumenstrauß zum Geburtstag des Arbeitnehmers) stellen keine geldwerten Vorteile dar (VwGH 19.9.1995, 91/14/0240; VwGH 29.4.2003, 99/14/0240, wonach die laufende Abgabe von verbilligtem Treibstoff keine "nicht messbare Aufmerksamkeit" ist). Ebenfalls…
…1994 genannte Zwecke sind solche, die außerhalb des Unternehmens liegen, und solche für den Bedarf des Personals des Unternehmers, soweit keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Beispiel: Ein Rechtsanwalt errichtet im Februar 2011 ein Haus, das ab 1. März 2011 als Anlagevermögen verwendet wird. 50% werden privat genutzt…
…im Rahmen von Einladungen im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen (politischen) Tätigkeit Arbeitnehmern durch ein anderes Unternehmen bzw. durch Dritte zukommenden üblichen Annehmlichkeiten und Aufmerksamkeiten (zB Bewirtung, Rahmenprogramm zu beruflich oder politisch veranlassten Veranstaltungen) führen bei den Arbeitnehmern (politischen Funktionären) und den begleitenden (Ehe…
…gestellt wird (VwGH 23.4.1998, 96/15/0246). 10.1.2.10 Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke Rz 4025: Bloße Annehmlichkeiten bzw. Aufmerksamkeiten (z.B. Blumenstrauß zum Geburtstag) stellen keine Einnahmen dar, da solche im Allgemeinen als nicht mehr messbar empfunden werden. Ebenso sind Gelegenheitsgeschenke zu beurteilen…
…Jahrmärkten, Vereinsfesten und ähnlichen geselligen Ereignissen sowie auf Verkaufsplätzen, wo diese Produkte angeboten werden (Supermärkte, Einzelhandel usw.). Dabei können auch sonstige Aufmerksamkeiten geringen Umfangs gereicht werden (zB Mineralwasser, Kaffee, Tee, Säfte) sowie Getränke und Speisen, die als unmittelbare Ergänzung zur Produktwerbung angesehen werden können (zB…
…UStR 2000 Rz 482 ff). Leistungen für den Bedarf des Personals, die als bloße Aufmerksamkeiten zu beurteilen sind, unterliegen nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung. Randzahlen 457 und 458: derzeit frei. Rz 459: Die Kosten für einen Arbeitnehmer brauchen nicht zwingend einheitlich dem Unternehmen des Vereines zugeordnet werden…