Abschnitt 8 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen sowie Gebühren und Kosten Artikel 51 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen (1) Der Beteiligte bewahrt die in Artikel 15 Absatz 1 genannten Unterlagen und Informationen mindestens drei Jahre lang für Zollkontrollen auf; hierfür verwendet er Mittel…
…Steuerberater des Unternehmers). Rz 1566: Papierrechnungen können auf Datenträgern aufbewahrt werden, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist (§ 132 Abs. 2 BAO). Diesfalls ist eine körperliche Aufbewahrung der Papierrechnung nicht erforderlich. Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit…
…und 132 BAO uneingeschränkt (dh. insbesonders Verwendung von nicht leicht entfernbaren Schreibmitteln auch für "Strichlisten", grundsätzliche Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren, Zurverfügungstellung von Datenträgern usw.). Rz 2104: Als Inventurergebnis sind alle Wirtschaftsgüter mit ihren Einzelwerten in ein Bestandsverzeichnis (Inventar) aufzunehmen. Die Inventur erfolgt grundsätzlich im Weg…
…Befreiung. WirdWurde das Nachweisdokument nachträglich verlängert, kannkonnte die Befreiung mit Datum des neuen Ansuchens gewährt werden. A.3.6.3.3.2. Archivierung und Aufbewahrungsdauer Rz 301: Für sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Befreiung ist die Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4 Zulassungsstellenverordnung…
Artikel 13 Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Entscheidungen (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde bewahrt alle Daten und weiteren Informationen, auf die sie sich bei der Entscheidung gestützt hat, nach Ablauf der Geltungsdauer der Entscheidung noch mindestens drei Jahre auf.
Artikel 4 Datenspeicherung (Artikel 16 Absatz 1 des Zollkodex) Alle im betreffenden elektronischen System validierten Daten werden nach Ablauf des Jahres, in dem sie validiert wurden, mindestens drei Jahre lang gespeichert, sofern nichts anderes bestimmt ist.
8.12. Belege Welche Unterlagen zum Nachweis dafür, dass Erzeugnisse, für die eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED oder eine Erklärung auf der Rechnung oder eine Erklärung auf der Rechnung EUR-MED vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse des EWR, eines EFTA-Landes, eines MED-Landes…
…wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. Hinsichtlich der Frage nach der urschriftgetreuen Wiedergabe ist UStR 2000 Rz 1559 sinngemäß anwendbar, nach der Mikroverfilmungen oder optische Speicherplatten, wenn die mittels Scanner erfassten und urschriftgetreu auf…
…auf Datenträgern ist nur zulässig, wenn die vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe bis zum Ablauf der 7-jährigen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. Rz 203: Die gesetzlichen Berufsvertretungen und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind verpflichtet, den für die Erhebung der in § 1 NeuFöG genannten Abgaben…
… 45 Abs. 6 KFG 1967 geführt wird, ist dieser Nachweis für die Abgabenerhebung von Bedeutung; es kommt daher die abgabenrechtliche siebenjährige Aufbewahrungsfrist zum Tragen. Kraftfahrrechtliche Fristen, wie beispielsweise die dreijährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 45 Abs. 6 KFG 1967, sind für steuerliche Zwecke nicht maßgeblich. C.2…
…sollen nachvollziehbar sein. 9.Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. 10.Wer Eintragungen in elektronischer Form vorgenommen hat, muss, soweit er zur Einsichtsgewährung verpflichtet ist…
…eines amtlichen Vordruckes in Papierform erübrigt sich, wenn sichergestellt wird, dass innerhalb der 7-jährigen Aufbewahrungsfrist auf Verlangen der jeweils zuständigen Behörde jederzeit ein Ausdruck erstellt werden kann. Rz 136: Wenn eine Erklärung in Papierform (NeuFö 1, NeuFö 32) erstellt und unterfertigt wurde, können gemäß …
…wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. Eine elektronische Archivierung des Kr 21 ist somit zulässig. Da der Zeitpunkt des Einlangens des Kr 21 im Original (= "Überreichung der Abgabenerklärung") jener Zeitpunkt ist, mit dem - bei…
…die von einem Finanzinstitut nicht in einer elektronischen Datenbank verwendet werden, gelten nicht als elektronisch durchsuchbare Daten. Dies trifft dann zu, wenn ein Finanzinstitut aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von Unterlagen Informationen aufbewahrt, aber nicht mehr verwendet. 12.10. Kundenstammakte (§ 105 GMSG) Rz 92: Die Kundenstammakte…
…2 Z 6 EStG 1988). Die Aufbewahrung dieser Unterlagen kann entweder in Papierform oder durch Erfassung auf Datenträgern erfolgen, sofern die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist (§ 132 Abs. 2 BAO). Die urschriftgetreue Wiedergabe kann bspw…
…die Versicherungspolizze über die Versendung vorlegen. Rz 4006a: Die Nachweise können auf Datenträgern aufbewahrt werden, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist (§ 132 Abs. 2 erster Satz BAO). Diesfalls ist eine körperliche Aufbewahrung nicht erforderlich…
18.8. Buchmäßiger Nachweis 18.8.1. Allgemeines Rz 2581: Nach dem UStG 1994 ist ein buchmäßiger Nachweis in folgenden Fällen vorgesehen: § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c UStG 1994: Die Beförderung von Gegenständen und sonstige Leistungen, die sich auf die eingeführten…
8.13. Lieferantenerklärung (1) Wird in einer Vertragspartei eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung für Ursprungserzeugnisse ausgestellt bzw. ausgefertigt, bei deren Herstellung Waren aus einer anderen anwendenden Vertragspartei im Rahmen der vollen Kumulierung verwendet worden sind, die dort be- oder verarbeitet wurden, ohne die…
5.3. Weitere Unterlagen, welche für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind und aufbewahrt werden sollen Verfahrensdokumentation Die Verfahrensdokumentation ist Grundlage der Prüfbarkeit der Kasse und der von ihr erzeugten Dokumentationsgrundlagen (zB Handbuch, Bedienungsanleitung) Programmabrufe, Änderungen der Systemparameter, Druckeinstellungen Stammdatenänderungen, die für das Verständnis der Aufzeichnungen…
Artikel 238 Dauer der Lagerung (1) Der Verbleib von Waren in der Lagerung ist zeitlich nicht begrenzt. (2) Unter außergewöhnlichen Umständen können die Zollbehörden eine Frist für die Erledigung der Lagerung setzen, insbesondere wenn die Waren nach ihrer Beschaffenheit und Art bei langfristiger Lagerung eine…