1.3.6. Persönliche Ausnahmen von den Ausfuhrbeschränkungen (1) Bibliotheken (Sammlungen von Büchern) und Sammlungen audio-visueller Medien (Sammlungen von Bild- und Tonträgern), die sich im Eigentum des Bundes (sowie seiner beschränkt erwerbsfähigen Anstalten), eines Landes, einer Gemeinde oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft befinden…
…identifiziert hat, die zwar nicht bis zur Entscheidung über den Antrag, jedoch innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kontinuierlich minimiert werden können (zB sukzessive Aufnahme vertraglicher Vereinbarungen mit Handelspartnern). Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten und von einer zeichnungsberechtigten Person des Wirtschaftsbeteiligten und der erteilenden Dienststelle zu unterfertigen. Vereinbarungen…