…besteuert werden dürfen, gelten in diesem Zusammenhang als nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegend. Rz 9: Mit dem Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig sind bei Vorliegen der Voraussetzungen zu berücksichtigen (siehe auch Rz 14): Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, außergewöhnliche Belastungen nach § 34 und…
12.8.20 Krankheitskosten Rz 902: Für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist erforderlich, dass nachweislich eine Krankheit vorliegt, die Behandlung in direktem Zusammenhang mit dieser Krankheit steht und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstellt (vgl. Rz 871). Die…
…auf den niedrigeren Teilwert sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung von Grundstücken müssen vorrangig mit Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen oder mit Wertzuschreibungen von Grundstücken desselben Betriebes verrechnet werden. Der Veräußerung sind für die Anwendung dieser Bestimmung Entnahmen gleichzuhalten; dies bewirkt die gleiche steuerliche Behandlung…
…anzuwenden. Auch wenn ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner für Pensionszusagen nicht durch Bildung eines steuerfreien Betrages Vorsorge treffen kann, bleibt der Versicherungsanspruch ein nichtabnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und ist damit aktivierungspflichtig (gleiche Behandlung für Pensionszusage). Rz 687: Folgende Bestimmungen des EStG 1988 sind anzuwenden: § 4 Abs…
…es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Für die Zwecke dieses Abschnittes werden Schriftstücke im normalen Geschäftsverkehr zwischen den zuständigen Behörden oder Zollbehörden der einführenden und der ausführenden Vertragsparteien auf Englisch oder auf Spanisch abgefasst; gegebenenfalls ist eine Übersetzung ins Englische oder Spanische beizulegen. Weitere…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung (1) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die…
…die ersuchenden zuständigen Behörden oder Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung (1) Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren…