2. Handelsstatistik mit Drittländern (EXTRASTAT) 2.1. Bemerkungen zu den Vorschriften der Gemeinschaft 2.1.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen der Gemeinschaft für die Handelsstatistik mit Drittstaaten sind: (1) die Verordnung (EG) Nr. 471/2009 vom 6. Mai 2009 des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit…
Abschnitt 3.6. Einfuhr Einfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Iran | Güterembargo | AH-2616 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Birma/Myanmar | Güterembargo, zum Teil ausgesetzt | AH-2676…
Abschnitt 3.5. Ausfuhr Ausfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Ägypten | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2220 | Afghanistan | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2660 | Armenien | Waffenembargo | AH-3210 | Aserbaidschan | Waffenembargo | AH-3210 | Belarus…
3.1.2. Rechtsgrundlagen im HStG 1995 (1) Das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, geändert mit BGBl. I Nr. 180/1998, BGBl. I Nr. 136/2001 und BGBl. I Nr. 148/2004, insbesondere Abschnitt…
2.2. Bemerkungen zum Handelsstatistisches Gesetz 1995 (HStG 1995) 2.2.1. Rechtsgrundlagen Die österreichischen Rechtsgrundlagen für die Handelsstatistik sind: (1) das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, geändert mit BGBl. I Nr. 180/1998…
Kapitel 2 Formalitäten beim Ausgang von Waren Artikel 267 Zollamtliche Überwachung und Formalitäten beim Ausgang (1) Waren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung und können Zollkontrollen unterzogen werden. Die Zollbehörden können gegebenenfalls den Weg, über den die Waren aus…
4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…
Kapitel 2 Versand Abschnitt 1 Externer und interner Versand Artikel 226 Externer Versand (1) Im externen Versandverfahren können Nicht-Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten befördert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: a)Einfuhrabgaben, b)sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder…
Kapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr Artikel 269 Ausfuhr von Unionswaren (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sind in die Ausfuhr überzuführen. (2) Absatz 1 gilt nicht für die folgenden Unionswaren: a)in die passive Veredelung übergeführte Waren, b)Waren, die nach…
9. Warenbeschau (1) Für die Waren, die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen unterliegen, gelten die Vorschriften über die Vornahme der Beschau. Der Anmelder oder die von ihm zur Teilnahme an der Zollbeschau benannte Person muss der Zollstelle die zur Erleichterung ihrer Aufgabe erforderliche Unterstützung gewähren; bei nicht ausreichender…
…keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 19 | Eingaben in Angelegenheiten des Außenhandelsgesetzes und auf Grund einer auf Artikel 113 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gestützten Verordnung im Bereich der handelspolitischen Maßnahmen | Das Außenhandelsgesetz ist 2011 durch das Außenwirtschaftsgesetz 2011 ersetzt worden…
1. Rechtsgrundlagen 1.1. Unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Gemeinschaft 1.1.1. Allgemeine Rechtsnormen (1) Verordnung (EG) 2015/479 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Ausfuhrregelung (kodifizierte Fassung), ABl. Nr. L 83 vom 27.03.2015 S…
6. Durchfuhrgenehmigung Die Arbeitsrichtlinien für Aus- und Einfuhrgenehmigungen gelten sinngemäß. Siehe zum Begriff "Durchfuhr" auch Abschnitt 3.4.12.
1. Allgemeines 1.1. Vorrang der EU-Vorschriften Sofern zwischen den EU-Vorschriften und den österreichischen Rechtsvorschriften ein Widerspruch entsteht, haben die EU-Vorschriften den Vorrang. Die nationalen Rechtsvorschriften sollen nur der Regelung von nicht durch EU-Bestimmungen einheitlich geregelten Angelegenheiten dienen. 1.2. Zitierung…
2.1.2. Handelsstatistische Anmeldepflicht (1) Der handelsstatistischen Anmeldepflicht unterliegen Waren, das sind alle beweglichen Güter, einschließlich des elektrischen Stroms, die aus einem Drittland in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft in ein Drittland verbracht werden (siehe Verordnung (EG) Nr. 471/2009, Artikel 2). (2…
3. Strafbestimmungen Die Strafbestimmungen des § 39 AußHG 200585 AußWG 2011 sind bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung anzuwenden. Siehe dazu die AH-1130. Abschnitt 4. derzeit frei Abschnitt 5. derzeit frei Abschnitt 6. derzeit frei Abschnitt 7. derzeit frei Abschnitt 8. derzeit frei Abschnitt 9. derzeit…
1. Rechtsgrundlagen -Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 - erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. -Erste Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011), BGBl…
55A. Strafbestimmungen 5.15A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130; im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.
3. Maßnahmen 3.1. Begriffsbestimmungen (1) "Ausfuhr", "Einfuhr", "Durchfuhr" Die Rechtsnormen des Außenwirtschaftsrechts definieren die Begriffe "Ausfuhr", "Einfuhr" sowie "Durchfuhr" für die jeweiligen Maßnahmen mit spezifischen Bedeutungsinhalten und weichen von den Definitionen des ZKUZK bzw. der ZK-DVOUZK-DA ab. In den Spezial-Arbeitsrichtlinien werden…
Titel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben Kapitel 1 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Artikel 201 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die auf den Unionsmarkt gebracht oder der privaten Nutzung oder dem privaten Verbrauch innerhalb des Zollgebiets der Union…