6.1.1 Artisten Rz 398: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Artisten gelten ua. Auftretende bei Zirkusveranstaltungen und auf Showbühnen. Nicht als Artisten gelten ua. außerhalb von Show- und Zirkusveranstaltungen auftretende Turner, Tänzer, Amateur- und Profisportler.
…Künstler, Architekt, Sportler, Artist, Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen) in der EU oder dem EWR ansässig ist und die unmittelbar mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) zusammenhängenden Ausgaben (Betriebsausgaben, Werbungskosten) dem Arbeitgeber vor dem Zufließen der Bezüge schriftlich mitgeteilt hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber die mit…
6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988) 6.1 Berufsgruppen Rz 396: Auf Grund der VerordnungVerordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, können ohne Nachweis der…
…verwerteter Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen unterliegen gemäß § 98 EStG 1988 der inländischen Besteuerung. Dabei ist es im Allgemeinen gleichgültig, ob selbständige, nichtselbständige oder gewerbliche Einkünfte vorliegen. Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger aus der Überlassung von Rechten, für die Gestellung…
…Zirkusvorführungen und Schausteller 10.3.8.1. Begriff Zirkusvorführung Rz 1428: Als Zirkusvorführungen wird die Vorführung eines Programms anzusehen sein, dassdas sich in aller Regel aus artistischen und komischen Darbietungen sowie aus Dressurleistungen (zB mit Pferden, Raubtieren, Elefanten) und ähnlichen Leistungen zusammensetzt und musikalisch umrahmt…
…Bei Einkünften aus kaufmännischer oder technischer Beratung, aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist dies nicht erforderlich; ausreichend ist die Beratung, Gestellung oder Tätigkeit im Inland. Rz 7922: Abkommensrechtlich ist für…
…Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen außer Ansatz, wenn Lohnsteuer nach § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 (das sind 20% des vollen Betrages) einbehalten und kein Antrag auf Veranlagung dieser Einkünfte gestellt wurde. Rz 8034: Die zu veranlagenden Einkünfte sind nach den…
…stellen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer dar (Ausnahme: Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter nichtselbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988). Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn angesetzte Absetzbeträge sind (bei Veranlagung) zu berücksichtigen. Nach …
…statistische Erhebungen für Gebietskörperschaften durchführen, oder Arbeitnehmer der Berufsgruppen Musiker, Bühnenangehörige, Artisten und Filmschaffende handeln. Rz 1168: Allen diesen Gruppen ist gemeinsam, dass sie ununterbrochen nicht länger als eine Woche beschäftigt werden dürfen, um als vorübergehend beschäftigt angesehen werden zu können. Auch eine nur an…
…stellen Betriebsausgaben dar, wenn das Moment der Freiwilligkeit in den Hintergrund tritt und die Beiträge zu dieser Versicherung anlässlich der Erzielung von Einkünften mit einer gewissen beruflichen Notwendigkeit aufgewendet werden müssen (zB wenn ein Artist ein Auslandsengagement nur bei Abschluss einer Unfallversicherung erhält; VwGH 28…
…Abschnitt 30.2.3) ist für folgende Fälle vorgesehen: Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen (§ 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988; § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988…
…bei denen nicht die Erbringung einer sportlichen Leistung den materiellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstellt. Sie sind vom Anwendungsbereich der Verordnung auch dann nicht erfasst, wenn ihre Tätigkeit eine sportliche Leistung mitumfasst oder voraussetzt (zB Artisten, Schausteller, Trainer). Rz 4372a: Sportveranstaltungen im Sinne der Verordnung sind…
… VwGH 7.6.1983, 82/14/0323). Ein Kabarettist oder Schauspieler ist idR künstlerisch tätig. Rz 5254: Keine künstlerischen Tätigkeiten üben zB aus bzw. stellen dar: Artist (VwGH 20.11.1989, 88/14/0211), Ausstellungsgestalter (VwGH 5.5.1970, 1894/68), Bauchredner (VwGH 20.11…
…Wege eines freiwilligen Lohnsteuerabzugs sichergestellt wird. 30.1.5.6. Sportler, Artisten und Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen Rz 7941: Die "Tätigkeit als Sportler" umfasst alle Tätigkeiten, die dem steuerlich relevanten Gewerbebetrieb des Sportlers zuzurechnen sind; mithin nicht nur die aus den inländischen reinen Sportwettkämpfen erzielten Einkünfte…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden." In der EAS 702 wird klargestellt, wie der Begriff "Vortragender" auszulegen ist: "Der in § 99 Abs. 1 Z 1…
…UGB als freie Berufe gelten, wie beispielsweise Heilpraktiker und andere medizinische Tätigkeiten, die kein ärztliches Studium erfordern (zB alternative Begleittherapien zur Schulmedizin) Artisten Garten- und Landschaftsarchitekten. Soweit in derartigen Fällen bis 2006 eine steuerliche Buchführungspflicht (idR über § 125 BAO) bestanden hat, entfällt diese ab 2007…
…Tierärzte, Hebammen und Angehörige ähnlicher Berufe benötigen. f)Ausrüstung, die Archäologen, Paläontologen, Geographen, Zoologen und andere Wissenschaftler benötigen. g)Ausrüstung, die Artisten, Schauspielertruppen und Orchester benötigen, einschließlich aller bei öffentlichen oder privaten Aufführungen verwendeten Gegenstände (Musikinstrumente, Kulissen, Kostüme, usw.). h)Ausrüstung, die Vortragsreisende zur Veranschaulichung…