Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik] [Grafik] [Grafik]
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Artikel 68 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die in Artikel 67 genannten Vorschriften. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen. In mit solchen Vorschriften zusammenhängenden Fällen äußerster Dringlichkeit, die durch die Notwendigkeit, rasch die ordnungsgemäße…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 dar, der im Interesse einer einheitlichen…
Die Arbeitsrichtlinie »MO-8600 (»Innergemeinschaftliche Regelungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden…
Titel IX Schlussbestimmungen Artikel 250 Neubewertung von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind (1) Bewilligungen, die auf Basis der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 oder der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 gewährt wurden, die am 1. Mai 2016 gültig sind und…
…Übersicht | Bis 31. Dezember 2020 | Ab 1. Jänner 2021 | § 3 AVOG 2010 | § 57 BAO | § 4 AVOG 2010 | § 59 BAO | § 5 AVOG 2010 | § 52 BAO | § 6 AVOG 2010 | § 58 BAO | § 12 Abs. 1 bis 3…
Artikel 57 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Mai 2016. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 17. Dezember 2015 Für…
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7.19.2. VO 1035/2001 - Fangdokument Zahnfische siehe VP 00911/105V2008 Verordnung (EG) Nr. 1035/2001 des Rates zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung (1) Bei der Annahme der AnmeldungZollanmeldung zum freien Verkehr und bei der Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr von Zahnfischen (Dissostichus spp.) der Positionen Layout…
7. Richtlinie des BMF ZK-1890ZK-0770, "Arbeitsrichtlinie Zollschuldrecht" Siehe ZK-18900770 Abschnitt 2.124.
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Anlage 6 Technischer Fahrzeugbericht für Busse (COP-DOK) [Grafik] [Grafik]
…das Kontrollexemplar T 5 wie folgt zu bestätigen: "Art und Menge der Ware konform, kein Raumverschluss." 1.4. Nachträgliche Bestätigung des Kontrollexemplars T 5 (1) Wenn die Waren nicht gestellt wurden, sondern das Kontrollexemplar T 5 zur nachträglichen Bestätigung (Art. 486 ZK-DVO) vorgelegt wird…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr mit in Österreich, in EU oder in EWR-Staaten oder in Drittstaaten zugelassenen Kraftfahrzeugen zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind 1.das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG), BGBl. I Nr. 203/1999…
7. Anhänge 7.1. Verzeichnis der für die pV relevanten Anhänge | Anhang | Quelle | Bezeichnung | A | DA | Gemeinsame Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen | B | DA | Gemeinsame Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren…
Artikel 254 Anwendung von Bewilligungen und Entscheidungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Bleiben Entscheidungen oder Bewilligungen nach Maßgabe der Artikel 251, 252 und 253 nach dem 1. Mai 2016 gültig, so werden sie ab dem 1. Mai 2016 unter den Bedingungen…