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6 Treffer1552 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 263–2665.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…des Sachbezugswertes nicht mit, es sei denn, der Arbeitnehmer begibt sich nach der Dienstverrichtung oder zwischendurch zur Verrichtung von Innendienst an die Arbeitsstätte und kehrt am selben Tag zu seiner Wohnung zurück. Ein Sachbezug ist hingegen für jene Fahrten anzusetzen, für die gemäß § 26 Z…

LStR 2002 Rz 2845.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst"
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…

LStR 2002 Rz 1205–120728 BETRIEBSSTÄTTE (§ 81 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

28 BETRIEBSSTÄTTE (§ 81 EStG 1988) Rz 1205: Ein Lohnsteuerabzug ist nur dann vorzunehmen, wenn eine inländische Betriebsstätte im Sinne des § 81 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt. Zum Lohnsteuerabzug bei einer Betriebsstätte im Ausland siehe Rz 927 und 927a. Rz 1206: Der Betriebsstättenbegriff des § 81 Abs…

LStR 2002 Rz 300–3035.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

5.6.7.2 Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Einsatzort Rz 300: Die Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als Einsatzort gilt grundsätzlich die politische Gemeinde. Auch…

LStR 2002 Rz 248–2525.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Rückerstattung | Gutschrift | Anspruch auf das Pendlerpauschale und Einkommensteuer von unter 0 | Rz 811 ff 5.4.1 Allgemeines zum Pendlerförderung 5.4.1.1 Pendlerpauschale Rz 249: Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…Im März und im April können keine Werbungskosten in Anspruch genommen werden. Im Monat Februar steht kein Pendlerpauschale zu (weder hinsichtlich der ständigen Arbeitsstätte noch hinsichtlich des vorübergehenden Einsatzortes). Für den Monat März und April steht gegebenenfalls das Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und vorübergehendem…