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7 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 324–3275.9.4 Arbeitszimmer im Wohnungsverband
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…15/0063, VwGH 31.10.2000, 95/15/0186). 5.9.4.2 Begriff Arbeitszimmer Rz 325: Nicht unter den Begriff Arbeitszimmer fallen im Wohnungsverband gelegene Räume, die auf Grund der funktionellen Zweckbestimmung und Ausstattung entsprechend der Verkehrsauffassung von vornherein der Betriebs- bzw. Berufssphäre des…

LStR 2002 Rz 334–3365.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen Rz 334: Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer kommen insbesondere anteilige Mietkosten, anteilige Betriebskosten (Beheizung, Beleuchtung, sonstige Betriebskosten), bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen anteilige Absetzung für Abnutzung sowie anteilige Finanzierungskosten in Betracht. Eine Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung…

LStR 2002 Rz 328–3295.9.4.4 Abzugsfähigkeit bei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…entzieht. Tätigkeiten, für die ein Arbeitszimmer nicht notwendig ist, sind für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit jedenfalls unbeachtlich. 5.9.4.5 Berufsbildbezogene Betrachtung nach der Verkehrsauffassung Rz 329: Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d…

EStR 200014.4 Arbeitszimmer (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

14.4 Arbeitszimmer (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988) Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336.

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…deutschen Lohnabfüller alleine keine deutsche Betriebsstätte aus (EAS 2071). Im Fall von konzerninternen Assistenzleistungen (Aktivleistungen) wird durch die Zurverfügungstellung von Arbeitsraum an die entsandten Arbeitskräfte bei einer sechs Monate überschreitenden Dauer grundsätzlich eine Betriebsstätte begründet (EAS 733). Bei bloßer konzerninterner Arbeitskräftegestellung (Passivleistung des Gestellers) ist…

LStR 2002 Rz 330–3335.9.4.6 Einkunftsquellenbezogene Betrachtung nach der Verkehrsauffassung
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

5.9.4.6 Einkunftsquellenbezogene Betrachtung nach der Verkehrsauffassung Rz 330: Nach der Judikatur (VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) ist die Prüfung, ob ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d…

LStR 2002 Rz 2775.5a Telearbeit (Homeoffice)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Telearbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie in seiner Wohnung oder in einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit erbringt. Als Örtlichkeit für Telearbeit im Sinne des § 2h AVRAG kommen neben der Wohnung am Haupt…