5.6.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei "Innendienst" Rz 284: Als Mittelpunkt der Tätigkeit gilt jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten (zB Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten eines Vertreters oder eines…
5.9.11 Familienheimfahrten 5.9.11.1 Voraussetzungen Rz 354: Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind im Rahmen der durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzten Grenzen Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten…
10.5.3 Begünstigte Tätigkeiten iSd § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 10.5.3.1 Außendiensttätigkeiten Rz 736: Der Begriff Außendiensttätigkeit impliziert, dass es sich um Tätigkeiten außerhalb des ständigen Arbeitsortes (Büro, Betriebstätte, Werksgelände, Lager, usw.) handelt, somit auch außerhalb eines Betriebsgeländes, auf…
…Öffi-Ticket im Sinne des § 26 Z 5 lit. b EStG 1988 vorliegt, einensofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort des Arbeitnehmers gültig ist. Nur wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt wird, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis darvor, der mit dem üblichen Endpreis am…
…Arbeitsort angeboten wird (auch an einem sonst arbeitsfreien Tag) oder die externe Bildungseinrichtung in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitszeit besucht wird. Es entspricht nämlich nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass jemand nach der Arbeit nach Hause fährt und anschließend wieder an den Arbeitsort…
…auszugehen, dass der Arbeitsort (Einsatzort) erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten analog zu § 26 Abs. 2 BAO zum Mittelpunkt der Tätigkeit wird. Ab dem siebenten Monat gezahlte Tages- und pauschale Nächtigungsgelder sind steuerpflichtig. Bei einem Wechsel des Arbeitsortes beginnt eine neue Sechsmonatsfrist zu laufen…
…Vorliegen eines steuerlichen Dienstverhältnisses hin (zB Entlohnung nach dem Kollektivvertrag, Anwendung der Abfertigungsbestimmung des Angestelltengesetzes). 15.4.3.4 Arbeitsort Rz 942: Ein vom Auftraggeber vorgegebener Arbeitsort (zB in seinem Betrieb) weist auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses hin (VwGH 21.12.1993, 90/14/0103)…
…16 Abs. 3 EStG 1988 (Rz 320 bis 321) steht aktiven beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern zu. Zu Werbungskosten siehe auch Rz 223 ff. Rz 1241i: Legt der beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer die Fahrtstrecke zwischen seinem inländischen Arbeitsort und seinem ausländischen Wohnsitz im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurück, kann er…
…eines eigenen Haushalts an einem außerhalb des Familienwohnsitzes gelegenen Beschäftigungsort erwachsen, als Werbungskosten absetzbar. Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Abzugsfähig können daher nur Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Fahrten zu seinem…
…weiters beim Verein tätige Grenzgänger. Grenzgänger sind im Ausland ansässige Dienstnehmer, die im Inland ihren Arbeitsort haben und sich in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. Nicht in einem Dienstverhältnis stehen Personen, die aufgrund eines echten Werkvertrages für den Verein tätig…
…Z 2 lit. b EStG 1988 ist dabei zu beachten (siehe auch EStR 2000 Rz 4770 ff). Garagierungskosten für den PKW des Arbeitnehmers am oder in der Nähe des Wohnsitzes oder des Arbeitsortes sind grundsätzlich keine Werbungskosten (vgl. VwGH 7.6.1989, 88/13/0235…
…die Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Arbeitsmittel, die zeitliche Koordination der zu verrichtenden Arbeiten, die Vorgabe des Arbeitsortes uÄ Einfluss nimmt. Davon ist eine sachliche oder technische Weisungsgebundenheit zu unterscheiden, die sich lediglich auf den Erfolg einer bestimmten Arbeitsleistung bezieht und für sich allein kein Dienstverhältnis…
…Österreich beendet. Auf die Behauptung kommt es nicht an. Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Distanz zum Arbeitsort von 30 km ein Hindernis darstellt. Zudem spricht die jahrelange Ausübung der Tätigkeit objektiv dafür, dass der Grenzgänger die Tätigkeit auch ohne Zuzug ausführen würde. Daher…
…unmittelbar von der Wohnung, sondern erst nach Aufsuchen der örtlichen Arbeitsstätte angetreten wird. Es liegen daher bei den Fahrten zum Sitz der gesetzgebenden Körperschaft grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln als Werbungskosten anzusehende Aufwendungen vor (Fahrten zwischen mehreren Arbeitsorten, VwGH 8.10.1991, 88/14/0023…
…Klimaticket, ÖsterreichCard der ÖBB etc.), das Öffi-Ticket muss den Arbeitnehmer jedenfalls zu Fahrten entweder am Wohnort oder am Arbeitsort berechtigen. Die Begünstigung des Tickets ist demnach nicht auf die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingeschränkt. Rz 750b: Die Begünstigung kommt unabhängig davon zur Anwendung…
…die Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Arbeitsmittel, die zeitliche Koordination der zu verrichtenden Arbeiten, die Vorgabe des Arbeitsortes usw. Einfluss. Ein Weisungsrecht kann auch durch die "stille Autorität" des Arbeitgebers gegeben sein. Mit der Bezeichnung "stille Autorität" des Arbeitgebers wird ein - durch Kontrollrechte abgesichertes - Weisungsrecht des…
…Tätigkeit vor (VwGH 9.7.1997, 95/13/0289). 15.4.5.37 Telearbeiter (Teleworker) Rz 1009: Personen, die unter Nutzung elektronischer Hilfsmittel an einem selbstgewählten Arbeitsort (zB in ihrer Wohnung) tätig werden, stehen auch dann in einem Dienstverhältnis, wenn bei einer sonst alle Merkmale…
…anzuwenden. Rz 1241f: Kehrt ein Arbeitnehmer täglich zu seinem Wohnsitz im Ausland zurück, hat er keinen österreichischen Aufenthalt und unterliegt lediglich der beschränkten Steuerpflicht. Übernachtet er hingegen an den Arbeitstagen am Arbeitsort und begründet dadurch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, unterliegt er der unbeschränkten Steuerpflicht.
…nur stunden- oder tageweise - zu übernehmen, liegt bei Ausübung dieser Tätigkeit aufgrund des vorgeschriebenen arbeitsbezogenen Verhaltens (Arbeitszeit, Arbeitsort) eine Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Betriebes vor. Im gegenständlichen Fall ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 auszugehen. …
…auch an verschiedenen Orten) genügt. Kehrt ein Grenzgänger täglich zu seinem Wohnsitz im Ausland zurück, hat er keinen inländischen Aufenthalt, übernachtet er hingegen an den Arbeitstagen am Arbeitsort, begründet dies einen inländischen Aufenthalt. Mehrere vorübergehende (isolierte) Aufenthalte sind zusammenzurechnen, sofern der Wille erkennbar ununterbrochen auf…