5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
…Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Rz 1247: Für die Berechnung des Höchstausmaßes kommt als Vergleichswert für Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung einerseits der Höchstbetrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) in der Selbstversicherung für Angestellte nach dem ASVG und andererseits der Höchstbetrag nach dem GSVG in Betracht…
…auch in Form eines verkürzten Zahlungsweges anzunehmen sein (zB gelten die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile in der gesetzlichen Sozialversicherung als Abfluss bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Arbeitnehmers; auch bei Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind die Arbeitnehmeranteile Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
…1985, 82/14/0166); Übernahme der Einkommensteuerschuld des Gesellschafters (VwGH 21.7.1998, 97/14/0101); Übernahme der vom Gesellschafter-Geschäftsführer geschuldeten Pflichtbeiträge (Arbeitnehmeranteil) zur gesetzlichen Sozialversicherung (VwGH 16.12.1986, 86/14/0064); Befriedigung einer Forderung, die der Anteilsinhaber gegenüber der Körperschaft hatte, auf…
…zur Sozialversicherung 20.000 S2.000 Vom in der UGB-Bilanz abgesetzten Bruttobezug des Kommanditisten B von 528.000 S52.800 wurden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung von 20.000 S2.000 einbehalten und abgeführt In den Betriebsausgaben der KG findet sich eine Provisionszahlung von 100.000…
…Dies gilt nicht für Lohnsteuernachforderungen im Sinne des § 86 Abs. 3 EStG 1988. Übernimmt der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil aus der Sozialversicherung, stehen dem Vorteil aus dem Dienstverhältnis im selben Ausmaß Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 gegenüber (VwGH 29.5…
…behaftet sind, stellt im Hinblick auf das Erkenntnis VwGH 2.7.1991, 89/08/0111, als vermögensbildende Maßnahme keine Zukunftssicherung dar. Die Übernahme des Arbeitnehmeranteils an Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ist keine Maßnahme nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988, der Lohnsteuervorteil…
…25.000 Euro gilt hinsichtlich der Einschleifregelung: Übersteigen diese sonstigen (Brutto-)Bezüge (innerhalb des Jahressechstels und Jahreszwölftels) die Freigrenze, so beträgt die Steuer, nach Abzug der darauf entfallenden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Bemessungsgrundlage), 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages, jedoch höchstens 30% der die Freigrenze gemäß …
…Nettolohnvereinbarung hat der Arbeitgeber die von ihm vereinbarungsgemäß zu tragende Lohnsteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung in einer "Auf-Hundert-Rechnung" dem Nettolohn hinzuzurechnen und von dem sich danach ergebenden Bruttolohn (nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung) die Lohnsteuer zu errechnen. Siehe auch Beispiel Rz…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
3.3.36 Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988) Rz 112e: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 sind Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn im Sinne…
33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…
15.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 926: Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem Bezug von Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen…
9.4.2 Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen Rz 680: Bezüge und Vorteile aus Pensionskassen und aus betrieblichen Kollektivversicherungen sind grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988). Soweit diese Bezüge und Vorteile nicht zur Gänze steuerbefreit sind…
19.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988) Rz 1119: Die auf mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988, und zwar Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne…
16.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988) Rz 1029: Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage und Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifs und ohne Anrechnung auf das…
19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…
9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…
5.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 5.3.1 Verpflichtende und freiwillige Beiträge Rz 243: Unter § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen jedenfalls Pflichtbeiträge an inländische gesetzliche Sozialversicherungsträger bzw. Einrichtungen, denen die Funktion eines inländischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt. Solchen…
11.14 Berechnung der Lohnsteuer 11.14.1 Schrittweise Berechnung nach § 33 EStG 1988 Rz 813a: Der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn vor Abzug des Werbungskostenpauschbetrages (der Sonderausgabenpauschbetrag entfällt ab 1.1.2021) ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden und bei einem…