RIS AI
5 Treffer1531 msnur geltende Fassungen
ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Dezember 20202022 Anwendung finden. die Übergangsbestimmungen setzen eine Reihe von Bestimmungen des UZK und seiner ergänzenden und durchführenden Rechtsakte im Übergangszeitraum aus. Da die Übergangsbestimmungen aus rechtssystematischen Gründen in verschiedenen Vorschriften geregelt werden mussten, werden diese im Interesse der besseren Übersicht und Verständlichkeit in einer…

EStR 2000 Rz 6815–681923.2.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…ausgeübt wird, genügt für die "Nichtausübung einer Tätigkeit" ein zeitlich begrenztes Nichttätigwerden. Das Entgelt fällt unter die Steuerbegünstigung des § 37 EStG 1988, wenn die Entschädigung für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren geleistet wird (§ 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988). Zur Steuerbegünstigung des § 37…

KStR 2013 Rz 1124–112915.7.2.4.3 Fremdbezogene Beteiligungsanschaffung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Verflechtungen, maßgebende Finanzierungen und vertragliche Beziehungen, insbesondere auf Grund von Unternehmensverträgen (als Organisationsverträgen) oder sonstigen Verträgen in Betracht (VwGH 28.10.2009, 2008/15/0049). Rz 1126: Der beherrschende Einfluss geht hinsichtlich des Personenkreises über den aktienrechtlichen Konzernbegriff hinaus und erfasst alle Gesellschafter (natürliche Personen…

KStR 2013 Rz 1141–115015.7.2.5 Firmenwertabschreibung und vorherige Teilwertabschreibung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Daneben können in den Jahren 07 bis 10 die restlichen Siebentel der Teilwertabschreibung in Höhe von jeweils 100 berücksichtigt werden. 15.7.2.5.2 Teilwertabschreibung während der Zeit der Gruppenzugehörigkeit Rz 1142: Teilwertabschreibungen während der Gruppenzugehörigkeit sind steuerneutral (siehe Rz 1106 bis Rz 1109…

UZKArtikel 288 Anwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 288 Anwendung (1) Die Artikel 2, 7, 8, 10, 11, 17, 20, 21, 24, 25, 31, 32, 36, 37, 40, 41, 50, 52, 54, 58, 62, 63, 65, 66, 68, 75, 76, 88, 99, 100, 106, 107, 115, 122, 123, 126, 131, 132, 138…