RIS AI
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ZustRL4. Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Bestimmungen des AVOG 2010 und der AVOG 2010 - DV, die mit 1. Jänner 2021 in die Bundesabgabenordnung übernommen wurden. Übersicht | Bis 31. Dezember 2020 | Ab 1. Jänner 2021 | § 3 AVOG 2010 | § 57 BAO | § 4 AVOG 2010 | § 59 BAO | …

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

… 323b Abs. 2 BAO). Das gilt auch für Beschwerdeverfahren, die am 31.12.2020 beim Bundesfinanzgericht anhängig waren sowie dann, wenn sich die Beschwerdeverfahren am 31.12.2020 im Stadium der Säumnis befanden (VwGH 25.5.2022, Ra 2021/15/0035). Soweit Parteierklärungen einer Behörde…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…dieser Nebengebühren obliegt dem Finanzamt, das für die zwangsweise Einbringung der betreffenden Abgabe zuständig ist. 3.38.3. Als Nebenansprüche geltende Abgabenerhöhungen Rz 187: Die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO (§ 29 Abs…

EnAbgR Rz 47–481.7 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…ElAbgG idF BG, BGBl. I Nr. 64/2014). Die Abstandnahme von der Erhebung der Abgabe, wenn die gesamte Steuerschuld eines Jahres nicht höher ist als 50 Euro (siehe Rz 43b), gilt erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 (§ 7 Abs. 7 iVm § 5 Abs…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…wird, BGBl. II Nr. 216/2005 [ÜbermittlungsVO]) und berücksichtigen die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen durch Gesetze und Verordnungen, sowie die hierzu ergangenen Judikate und Erlässe. Hierzu zählen: Das Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird (Neugründungs-Förderungsgesetz - NeuFöG) wurde mit Art. XV…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…inneren Gliederung der Behörde (BFG 22.2.2022, RV/7102838/2021). Rz 2: Das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe traten für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit 1. Jänner 2021 an die Stelle des am 31. Dezember 2020 zuständig gewesenen Finanzamtes (§ 323b Abs. 1 BAO)…

EStR 2000 Rz 8205–820731.6.4 Einkommensteuererklärung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…dieser Institutionen soll in Zweifelsfällen eine objektive und durch entsprechende Expertise gestützte Entscheidung gewährleisten. Sie unterliegt gemäß § 167 Abs. 2 BAO der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde. 31.8. Übergangsbestimmungen Rz 8207: Die ZBV 2016 löste mit Wirkung 15.8.2016 die Zuzugsbegünstigungsverordnung, BGBl. II Nr…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…5 und 6 BAO) die Stellung von Anbringen: Anbringen, für deren Behandlung entweder das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Amt für Betrugsbekämpfung zuständig ist, können bis 31. Dezember 2021 auch unter Verwendung der falschen dieser drei Bezeichnungen wirksam und fristwahrend eingebracht werden…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…1 NeuFöG von der gesetzlichen Berufsvertretung an die in Betracht kommenden Behörden elektronisch übermittelt werden. In diesen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes. Die gesetzliche Berufsvertretung darf eine elektronische Übermittlung erst nach Inanspruchnahme der Beratung vornehmen. Rz 128: Die elektronische Übermittlung von…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auftreten. Denkbar sind auch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen einem Finanzamt und einer Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung oder Zollamt Österreich) oder zwischen einem Finanzamt und einer sonstigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (Amt für Betrugsbekämpfung oder Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge). Die Zentralen Services (§ 64 BAO) haben eine Unterstützungsfunktion, weshalb…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

Die Richtlinien zum Gebührengesetz (GebR 2025) stellen einen Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…März 2015, Ra 2015/04/0005). 31.1.4. Entstehen der Verwaltungsabgabenschuld Rz 1793: Die Pflicht zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Berechtigung rechtskräftig verliehen ist oder die Amtshandlung vorgenommen wird. 31.1.5. Rückerstattung von Verwaltungsabgaben Rz 1794…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…243 BAO angefochten werden. Auch eine ersatzlose Aufhebung des Bescheids kann mit einer Beschwerde gemäß § 243 BAO beantragt werden, wobei diese Beschwerde auf Aufhebung nicht begründet sein muss. Eine verspätet eingebrachte Beschwerde ist zurückzuweisen. Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, danach eine Steuererklärung einzubringen. Wurde der…

KfzBStR 2021 Rz 456–457B.1.5. Inlandsbegriff
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ehemaligen Zollausschlussgebieten Mittelberg und Jungholz führen zu keiner Steuerpflicht. Wird ein zunächst in diesen Gemeinden (also für Zwecke der Normverbrauchsabgabe nicht im Inland) zugelassenes Kraftfahrzeug in das übrige Bundesgebiet verbracht und wird in der Folge ein Vorgang des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991…

EStR 2000 Rz 4290–429911.5.3 Anwendungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…auf Kapitalgesellschaften anwendbar; gleiches gilt für eine GmbH & Co KG mit der GmbH als einzigem Vollhafter. 11.5.3.3 Umsatzgrenze Rz 4298: Gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 ist die Verordnung anwendbar, wenn die Umsätze im Sinne des § 125 BAO (vgl. dazu Rz 4102…

NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…nicht angeführt sind. Rz 42: Für Neugründungen bis 31.12.2011 gilt: Die Befreiung ist nur für das Gründungsjahr vorgesehen. Das Gründungsjahr umfasst in diesem Zusammenhang den Kalendermonat der Neugründung iSd § 3 NeuFöG sowie die darauf folgenden 11 Kalendermonate. Beispiel: Die Neugründung erfolgt am 15…

RAE23. entfällt
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…der Gebarung liegt zB vor bei rückblickend nicht auf dem zutreffenden Abgabenkonto erfolgter Verbuchung der Gebarung oder in bestimmten Fällen rückwirkender Gutschriften: Rückwirkende Berücksichtigung des Entrichtungstages bei Durchführung einer Umbuchung oder Überrechnung erst längere Zeit nach Einbringen des Antrages (§ 211 Abs. 1 lit. g BAO…

NeuFöR Rz 20111. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

11. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG) Rz 201: Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist anzuwenden auf Neugründungen nach dem 1. Mai 1999 und Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember 2001. § 5a Abs. 2 NeuFöG idF des BG BGBl. I Nr. 132/2002 ist auf Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…WGG oder § 11 Abs. 2 WGG). Rz 37: § 60 Abs. 1 BAO ist nicht so zu verstehen, dass in der zuständigkeitsbegründenden Norm das Wort "Abgabenbehörde" bzw. "Finanzamt" enthalten sein muss. Vielmehr geht es um die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene Begriffe verwendet werden, wenn das…

ZustRLEinleitung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben. Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter sind ab dem 1…