…siehe Rz 1247). Wird von der in § 25 Abs. 6a GSVG vorgesehenen Option Gebrauch gemacht (Aufstockung auf die jeweilige Höchstbeitragsgrundlage aus Anlass von Betriebsgründungsinvestitionen), sind die bezahlten Beiträge insgesamt Pflichtversicherungsbeiträge. Rz 1237a: Zum Service-Entgelt für die E-Card (E-Card-Gebühr) siehe Rz 1518a.
…sie nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, bei der Veranlagung zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Pflichtversicherungsbeiträge oder Beiträge auf Grund einer Versicherungspflicht auf den gesamten erhaltenen Arbeitslohn entfallen. Erhält daher ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB…
…3.1 Kassen mit laufenden Unterstützungszahlungen Rz 1292: Als angemessen gilt bei Kassen mit laufenden Unterstützungszahlungen im Falle des Alters oder der laufenden Invalidität das Deckungskapital für die bereits laufenden Unterstützungen und für die Anwartschaften auf Witwen- und Waisenunterstützungen. Rz 1293: Das Deckungskapital derartiger Unterstützungskassen (…
…Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen (lit. a), für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche (lit. b), für die Aufgabe von Bestandrechten im Zusammenhang mit Enteignungen (lit. c und d). Das EStG 1988…
…liegt kein unter § 30 EStG 1988 zu subsumierender Vorgang vor. Verzichtet aber ein zur Erbschaft Berufener zu Lebzeiten des Erblassers zugunsten einer bestimmten Person ganz oder teilweise auf sein Erbrecht, verzichtet dieser nur auf die Anwartschaft auf sein Erbrecht, besitzt aber noch nicht das Recht…
…17.12.1998, 97/15/0145); § 24 EStG 1988 kommt der Anwendungsvorrang vor § 32 EStG 1988 zu. Rz 6819: Entschädigungen, die für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche geleistet werden, fallen ebenfalls unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG…
…keine Entschädigungen iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 32 Z 1 EStG 1988 dar. Wird einem Arbeitnehmer die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zugesagt, ist in dieser Zusage keine Anwartschaft auf eine Gewinnbeteiligung gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 32…
42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084
…e EStG 1988 abzugsfähig, sofern sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Beiträge auf Grund einer inländischen oder ausländischen Versicherungspflicht sind nur insoweit abzugsfähig, als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung (Höchstbeitragsgrundlage) entsprechen (vgl. UFS 12.05…
41.1 Voraussetzungen 41.1.1 Persönliche Voraussetzungen (§ 108g Abs. 1 EStG 1988) Rz 1366: Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Anspruch nehmen. Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in…
…Begriff der Beiträge und Versicherungsprämien Rz 458: Als Sonderausgaben absetzbar sind Beiträge und Prämien für: freiwillige Krankenversicherung mit Ausnahme der als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähigen Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht (…
…einer Kapitalversicherung ein als bezugsberechtigt bezeichneter Dritter, wenn der Versicherungsnehmer nichts Abweichendes bestimmt, das Recht auf die Leistung des Versicherers erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Wird der Versicherungsvertrag dahingehend geändert, dass der Arbeitnehmer unwiderruflich Begünstigter des Versicherungsvertrages wird, liegt beim Arbeitnehmer ein Zufluss in…
40.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung Rz 1344: In jedem Fall muss eine an den Versicherungsnehmer auf dessen Lebensdauer zu zahlende Rente im Sinne des § 108b Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 vereinbart sein. Versicherte Person kann daher nur der Versicherungsnehmer selbst sein…
…die Ausgestaltung des Gewinnzuschlages unerheblich, ob bei einer dauerhaften Unterdeckung das Ausmaß der Gewinnzuschläge nach einer bestimmten Zeitdauer den Rückstellungsbetrag übersteigen kann. Auch kommt es nicht auf die Dauer oder Ursache der Unterdeckung an. Vielmehr dient der Gewinnzuschlag als Sanktion, um den Arbeitgeber dazu zu…
40.9.4 Höhe der Beiträge Rz 1347: Die Prämie kann im Rahmen der Höchstbemessungsgrundlage nur für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Anspruch genommen werden. Die Einschränkung, Einstellung (und auch die Wiederaufnahme) der Beitragsleistungen ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zulässig. Es kommt…
…Krankentagegeldversicherung sind hingegen nicht als Betriebsausgaben absetzbar, wenn der Anspruch auf Tagegeld nach dem Versicherungsvertrag vom Bestehen einer Betriebsunterbrechung unabhängig ist. 5.5.1.5.5 Berufsunfähigkeitsversicherung Rz 1272: Prämien zu einer derartigen Versicherung sind nur dann Betriebsausgaben, wenn ausschließlich ein typisches Berufsrisiko versichert wird…
…Verzugszinsen bleiben nur dann steuerfrei, wenn sie sich auf den übertragenen Teil der Anwartschaft beziehen. Beispiel: Der fiktive Anspruch des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Übertragung beträgt 4 Monatsentgelte (die bisherige Dauer des Dienstverhältnisses beträgt 11 Jahre). Übertragen wird nur der fiktive Anspruch für fünf Jahre…
…auf Beiträgen der Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten beruhen; Leistungen aus Pensionskassen für Arbeitsverhältnisse von Personen, deren Arbeits- bzw. Werkleistung der Pensionszusage nicht zu Grunde liegt, bleiben hiebei außer Betracht (zB Pensionskassenleistungen aus dem Arbeitsverhältnis des Ehepartners oder eines Hinterbliebenen). Pensionsansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung sind auf…
…67 Abs. 10 EStG 1988 ist ein monatlicher Lohnzahlungszeitraum zu unterstellen. Werden im Kalendermonat der Auszahlung Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, die nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, gleichzeitig mit laufenden Bezügen, die zum Tarif zu versteuern sind, ausgezahlt, sind sie…
…Geschädigte am schadenstiftenden Ereignis zwar teilgenommen hat, aber nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Grund eines erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druckes. Rz 6813: Die Höhe der Entschädigung ist grundsätzlich durch die Höhe der entgangenen oder entgehenden Einnahmen begrenzt. Bei der Entschädigung darf es sich…