AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1511 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 88912.8.6 Anwaltskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005
12.8.6 Anwaltskosten Rz 889: Anwaltskosten teilen das Schicksal der Prozesskosten. Siehe daher das Stichwort "Prozesskosten", Rz 905.
EStR 2000 Rz 6710–671422.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters
geltende FassungRichtlinien31.01.2025
22.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters Rz 6710: Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken aus einer Verlassenschaft (vor Einantwortung) sind grundsätzlich ab dem Todestag den Erben zuzurechnen (siehe Rz 108a). Wurden Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass abgeben und ist das Erbrecht…