…nunmehrige Einzelunternehmer die Buchwerte fortzuführen. Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob es zivilrechtlich zu einem Anwachsen kommt. 19.5.4.9 Rücklagen, Rückstellungen Rz 5986: Hinsichtlich der Rücklagen und Rückstellungen gilt die in Rz 5657 ff geschilderte Vorgangsweise sinngemäß. Bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles sind…
…Fiktive steuerliche Gesamtrechtsnachfolge Rz 951: Nach Zivilrecht sind Einbringungen nach Art. III UmgrStG grundsätzlich mit Einzelrechtsnachfolge verbunden. Eine Ausnahme bildet die Anwachsung nach § 142 UGB (siehe Rz 644). Dieses Ergebnis kann zB durch Einbringung der Kommanditanteile einer GmbH & Co KG in die Komplementär GmbH oder…
…ein der Umwandlung vorangehender Anteilserwerb (im Wege der Gesamtrechtsnachfolge) durch Erbanfall (Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag zwischen Ehegatten) Verschmelzung (verschmelzungsbedingter Anteilstausch) Umwandlung (Anteilserwerb als nunmehriger Mitunternehmer oder als Hauptgesellschafter) Spaltung (spaltungsbedingter Anteilserwerb) Anwachsung im Sinne des § 142 UGB, sofern nicht vorher ein Einzelrechtsnachfolgetatbestand vorliegt Einbringungen nach …
…der den verlustverursachenden Betrieb zu Buchwerten übernommen hat. In allen anderen Fällen der Übertragung des verlusterzeugenden Betriebes (zB auch in Fällen der Anwachsung nach § 142 UGB hinsichtlich des auf die erworbenen Anteile entfallenden Verlustvortrages) geht der Verlustvortrag nicht über. Im Falle einer Verschmelzung gemäß Art…
…nach dem Bundesgesetz über die Umwandlung von Handelsgesellschaften (§ 1 UmwG), bei Spaltungen nach dem Bundesgesetz über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (§ 1 SpaltG), im Falle der Anwachsung nach § 142 UGB, Fortsetzung der Vorgesellschaft durch die eingetragene GmbH (VwGH 26.6.2000, 95/17/0404). Rz 1145:…
…ff). Sondertatbestände mit zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge sind im § 92 BWG, § 62 VAG 2016 sowie durch die Einbringung in Form der Anwachsung in § 142 UGB verankert. Ein Sondertatbestand mit zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge liegt weiters im Falle einer grenzüberschreitenden Ausgliederung im Sinne des § 47 Z 5 EU-UmgrG vor…
…UmgrStG hierfür auch keine Gebührenbefreiung vor. Gleiches gilt für die unter Gesamtrechtsnachfolge erfolgenden Fälle des Art. III UmgrStG (Anwachsung) und die unter (Teil)Gesamtrechtsnachfolge erfolgenden Handelsspaltungen nach Art. VI UmgrStG. Rz 1891: Parteienvereinbarungen sind jedoch auch dann Gegenstand einer Gebühr, wenn der vereinbarte Erfolg auch…
… 1 Abs. 1 Z 2 IF-VO ist nicht auf Buchgewinne und Buchverluste anwendbar, die im Rahmen einer Anwachsung gemäß § 142 UGB entstehen; derartige Buchgewinne und Buchverluste wirken sich daher auf die Innenfinanzierung aus. Entstehen anlässlich einer umgründungsbedingten Vereinigung von Aktiven und Passiven unternehmensrechtlich Confusiogewinne…
…oder außerbücherlichen) Eigentum der übertragenden Kapitalgesellschaft befinden. Auf die weiteren Ausführungen zur Grunderwerbsteuer unter Rz 330 ff wird verwiesen. Randzahl 617: entfällt Rz 618: Werden durch eine Umwandlung alle Anteile an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft vereinigt und dadurch vom Nachfolgerechtsträger Grundstücke im Wege der Anwachsung gemäß …
…Anteil an der B-KG mit Bilanzstichtag 29.2.X16 in eine Komplementär-GmbH, die K-GmbH ein (da auch die anderen Kommanditisten einbringen, kommt es bei der GmbH zur Anwachsung). Zum Bilanzstichtag 29.2. hat die A-GmbH eine Kreditforderung gegen die B-KG…
…gemeldete Zusammenschlüsse gemäß Art. IV UmgrStG anzuwenden. 4.1.12.2. Unterbleiben der Gewährung von Gesellschafterrechten Rz 1380: Die Anwachsung gemäß § 142 UGB der Tochterpersonengesellschaft auf die 100-prozentige Mutterpersonengesellschaft als Folge des Ausscheidens der Komplementär-GmbH stellt keinen Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG dar…
…handelt, die Grunderwerbsteuer gemäß Rz 1490 zu berechnen. Dies gilt auch, wenn in Folge eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG eine Anwachsung nach § 142 UGB eintritt. Werden im Zuge eines Zusammenschlusses gemäß Art. IV UmgrStG bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft Grundstücke nach Maßgabe von § 16 Abs…
…Übergang der Zurechnung betreffen - trotz der Auflösung bzw. Löschung der AB-OG weiterhin an die AB-OG zu adressieren. Sollte die Mitunternehmerschaft nach der Abteilung untergehen, ist zu unterscheiden, ob eine Gesamtrechtsnachfolge (Anwachsung nach §§ 142 UGB, 1206 ABGB oder 1215 ABGB) vorliegt oder die Mitunternehmerschaft…
…der OG durch A und B im Jahr X1 ein Betrieb und ein Grundstück. A scheidet aus der OG aus und wird unmittelbar mit dem Grundstück abgeschichtet; es kommt zur Anwachsung gemäß § 142 UGB und B führt den Betrieb der Mitunternehmerschaft nun als Einzelunternehmen fort…