Anhang 6 [Grafik] [Grafik] Erläuterungen 1.Antragsteller: Vollständiger Name des antragstellenden Wirtschaftsbeteiligten, wie im EORI-System erfasst. 2.Rechtsform des Antragstellers: Wie in der Gründungsurkunde angegeben. 3.Gründungsdatum: Tag, Monat und Jahr der Gründung (in Ziffern). 4.Anschrift des Unternehmens: Vollständige Anschrift des…
4.2.2 Antragstellung 4.2.2.1 Voraussetzungen Rz 243: Der Unternehmer kann den Antrag auf Vergütung der Energieabgaben unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen innerhalb von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag für einen Betrieb gestellt…
Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag Artikel 11 Bedingungen für die Annahme eines Antrags (Artikel 22 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Ein Antrag auf eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften wird angenommen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a…
2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 161, Art. 166, Art. 167 | Art. 259 | - 2.3.1. Ansässigkeit Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Bewilligung ausschließlich…
2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
1.2. Antragsverfahren 1.2.1. Antragstellung Der Antrag auf Erteilung einer Informatikbewilligung hat mittels Vordruck Za 289 - Antrag auf Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren (e-zoll Bewilligung) - zu erfolgen und ist im Internet auf der BMF-Homepage unter nachfolgendem Link verfügbar: http://formulare.bmf…
3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
2.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…
2.5.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung -Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…
30. Besondere Regelungen zur Besteuerung von Unternehmensgruppen (§ 9 Abs. 8 und 9 KStG 1988 in Verbindung mit § 24a KStG 1988) 30.1 Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe (§ 9 Abs. 8 KStG 1988, Gruppenantrag) 30.1.1 Allgemeines Rz 1583: Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe…
2.2. Antrag an das zuständige Zollamt Wurde ein Zollkontingent wiedereröffnet oder rückwirkend eröffnet und erfolgte die Annahme der Zollanmeldung zu einem früheren Zeitpunkt, somit ohne Anwendung des Kontingentsatzes, kann ein Antrag auf Anwendung des Zollkontingentes beim zuständigen Zollamt eingebracht werden. Der Antrag kann weiters…
2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | DA | IA | TDA | 148 (2) - (4), 211 (3) - (6) | 117, 166 | - | - 2.3.1. Ansässigkeit Die Bewilligung eines Zolllagers oder eines Verwahrungslagers wird nur in der Union ansässigen Personen erteilt. Die Ansässigkeit im…
5.3. Bewilligung Für die Abgabe einer Zollanmeldung im Anschreibeverfahren bedarf es jedenfalls einer Bewilligung durch die Zollbehörden. Hinweis: Soll das Anschreibeverfahren in mehreren Mitgliedstaaten abgewickelt werden, so ist zusätzlich zur Bewilligung zum Anschreibeverfahren eine Bewilligung für die "zentrale Zollabwicklung" erforderlich (siehe Abschnitt 7.). Eine…
Titel VII Besondere Verfahren Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1 Antrag auf Bewilligung Artikel 161 Antragsteller ist nicht im Zollgebiet der Union ansässig (Artikel 211 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Abweichend von Artikel 211 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex können die Zollbehörden in…
2.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren 1. Bewilligungserteilung 1.1. Vorerhebungen 1.1.1. Zuständigkeit Zuständigentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat…
31.6 Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung Rz 8204: Das Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gliedert sich in zwei Stufen: Bescheidmäßige Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung durch dendas Finanzamt Österreich (bis 31.12.2020: Bundesminister für Finanzen) Berücksichtigung der zuerkannten Zuzugsbegünstigung bei der Veranlagung [Grafik] 31…
Abschnitt 3 Beantragung des Status eines AEO Artikel 5 Form der Anträge und Bewilligungen 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zum Zeitpunkt der VerbesserungAnpassung des AEO-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für Anträge…
2.4.1.4. Antrag auf Entscheidungen mittels EDV | UZK | DA | IA | TDA | 6 | 2 | 2 | 2, 55 Der UZK enthält den Grundsatz, dass der nach den zollrechtlichen Vorschriften erforderliche Austausch von Informationen, wie Anmeldungen, Anträge oder…
Unterabschnitt 2 Antrag auf Bewilligung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten Artikel 26 Bedingungen für die Annahme des Antrags auf Bewilligung des AEO-Status (Artikel 22 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Zusätzlich zu den in Artikel 11 Absatz 1 festgelegten Bedingungen für die Annahme eines Antrags…