1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…
…Lehre zum Verwaltungs- und Verfassungsrecht zu beurteilen. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine solche Körperschaft, Stiftung oder Anstalt, die entweder durch ein Gesetz oder durch eine gesetzesgleiche Rechtsnorm (zB einen Staatsvertrag) ausdrückliche als Rechtsperson des öffentlichen Rechts geschaffen oder anerkannt wird, oder eine solche…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…
1.3.6. Persönliche Ausnahmen von den Ausfuhrbeschränkungen (1) Bibliotheken (Sammlungen von Büchern) und Sammlungen audio-visueller Medien (Sammlungen von Bild- und Tonträgern), die sich im Eigentum des Bundes (sowie seiner beschränkt erwerbsfähigen Anstalten), eines Landes, einer Gemeinde oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft befinden…
…Dies ist anzunehmen, wenn der vom Arzt erstrebte Heil- oder Forschungszweck die Unterbringung in einer derartigen Anstalt erforderlich macht. Rz 5228: Krankenanstalten bedürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit einer Bewilligung der zuständigen Landesregierung. Die Abgrenzung zwischen freiberuflich ärztlicher Tätigkeit und gewerblicher Krankenanstalt richtet sich nach dem…
…Sachwerte für die Benützung durch einen individuell nicht näher konkretisierten, vom Rechtsträger des Sachkomplexes verschiedenen Personenkreis wesentlich (VwGH 4.5.1982, 82/14/0051 in Bezug auf einen Bauhof einer Gemeinde). Rz 45: Teilweise sind Anstalten unmittelbar durch Gesetz eingerichtet (vgl. § 2 Bundesmuseen-Gesetz 2002…
…denkbar ist, wohl aber auch der Begriff der verdeckten Ausschüttung Anwendung finden kann. Eigentümerlose Körperschaften im engeren Sinn sind: Sparkassen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Vereine Anstalten Stiftungen Fonds Betriebe gewerblicher Art. Rz 543: Sollte eine eigentümerlose Körperschaft Vorteile an dritte Personen gewähren, ist zu überprüfen, ob…
…des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen Personen des privaten Rechts sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu unterscheiden. Rz 8: Die Subsumtion rechtlicher Gebilde unter § 1 Abs…
…öffentlichen Rechts. Soweit sich daher Abgabenvorschriften auf Körperschaften öffentlichen Rechts beziehen, sind regelmäßig auch öffentlich-rechtliche Anstalten, Stiftungen und Fonds davon betroffen (VwGH 6.10.1976, 2105/75). Demnach unterliegen auch Betriebe gewerblicher Art von öffentlich-rechtlichen Anstalten, Stiftungen und Fonds der Körperschaftsteuer. Manchmal steht…
…1.2.1.3.1 Allgemeines Rz 103: Folgende nichtrechtsfähige Gebilde sind in § 3 KStG 1988 als körperschaftsteuerpflichtig aufgezählt: Personenvereinigungen Anstalten Stiftungen andere Zweckvermögen. Diese Vorschrift ist ein Auffangtatbestand, wenn eine Zurechnung des Einkommens zu anderen einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Personen nach dem EStG 1988 oder…
…Vereine, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen können nicht Gruppenträger sein. Die Qualifikation der genannten Körperschaften als operativ oder vermögensverwaltend ist für die Gruppenträgereigenschaft ohne Bedeutung. Zur Eignung befreiter Körperschaften siehe Rz 1007 f. Zur Vorgesellschaft…
…dazu näher Rz 1487). Rz 1309ag: Nicht der Zinsschrankenregelung unterliegen daher folgende Körperschaften: Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988), Unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 1 Abs. 2 Z 3 und …
…Abschnitt 2.2.2.) erfolgt. (2) Zur Antragstellung auf Ausstellung einer Einfuhrbescheinigung und zur Meldung sind gemäß § 4 Abs. 1 AWEG 2010 berechtigt: öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken und Unternehmen, die in einer Vertragspartei des EWR zum Vertrieb von Arzneiwaren berechtigt sind. Zur Meldung gemäß § 9 Abs…
…Antragstellung auf Ausstellung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung und zur Meldung sind gemäß § 13 Abs. 1 AWEG 2010 berechtigt: öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken und Unternehmen, die in einer Vertragspartei des EWR zum Vertrieb von Arzneiwaren oder Blutprodukten berechtigt sind. 3.1.1. Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für Blutprodukte (1) Die vom Bundesamt…
…die einen ähnlichen Zweck wie die inländischen Stiftungen und vergleichbaren Vermögensmassen haben. So können beispielsweise Anstalten nach liechtensteinschem Recht oder anglo-amerikanische Trusts durchaus in die Geltung des Stiftungseingangssteuergesetzes fallen, sofern sie nicht als transparent (siehe Rz 21) anzusehen sind. Rz 310: Um beurteilen zu…
…dem Verbrechensopfergesetz (VOG), BGBl. Nr. 288/1972, kommen in der Regel Geldleistungen in Betracht, sie können aber auch in einer Heilvorsorge bestehen (zB ärztliche Hilfe, Heilmittel, Anstaltspflege). Die Steuerbefreiung gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstausübung Opfer eines Verbrechens wurde (zB Wachebeamte).
…muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte äquivalente Verwaltungsorgan) die ausschließliche Dispositionsbefugnis über das gesamte Vermögen der Stiftung (Anstalt oder Trust) hat und diese unbeeinflusst von Weisungen Dritter ausübt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung liegt beim Anleger; ergeben sich…
…muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte äquivalente Verwaltungsorgan) die ausschließliche Dispositionsbefugnis über das gesamte Vermögen der Stiftung (Anstalt oder Trust) hat und diese unbeeinflusst von Weisungen Dritter ausübt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung liegt beim Anleger; ergeben sich…
…Zeugnisse, die aus gesundheitspolitischen Gründen ausgestellt werden. Beispiel: Nachweis der Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für die Erteilung der Lenkberechtigung | Z 9 | Zeugnisse zum Nachweise der Voraussetzungen für den Bezug eines Unterhaltsbeitrages von einer Gebietskörperschaft, einer öffentlichen Anstalt, einem Privatpensionsinstitut, einer…
…g UStG 1994) unentgeltlich eingeführt werden oder nicht Gegenstand einer Lieferung eines Unternehmens sind. 5.2.2. Personenkreis Begünstigt sind öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Anstalten erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters. Eine Ermächtigung zur abgabenfreien Einfuhr kann erteilt werden (siehe Abschnitt 0.3.4.) für…