4.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011): Rz 223: Ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht nur für einen Betrieb, dessen Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Kein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht demnach, wenn schon dem Grunde nach keine betriebliche Tätigkeit…
…erforderlich. Bei Organschaften ist vom Organträger bei dem für ihn zuständigen Finanzamt für jedes einzelne Organ bzw. jeden einzelnen Betrieb ein gesonderter Vergütungsantrag einzubringen. 4.2.1.1 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage bis 31. Dezember 2010Jänner 2011) Rz 209: Der Begriff "Betrieb" wird im Energieabgabenvergütungsgesetz selbst…
…zu beurteilen, liegt auch kein anspruchsberechtigter Produktionsbetrieb im Sinne der Energiesteuerrichtlinie vor. 4.2.1.2.6 Produktionsbetriebe - vergütungsfähige Energieabgaben Rz 238: Bei der Ermittlung des Vergütungsbetrages können nur jene Energieabgaben zum Ansatz gebracht werden, die auf vergütungsfähige Energieträger (siehe Rz 204) entfallen, die im…
…7.1997, 95/14/0014). Siehe auch Beispiel Rz 10635. Rz 636: Trifft ein Anspruchsberechtigter eine Vorausverfügung über einen bestimmten Betrag (zB Zuführung des Betrages zu einem gemeinnützigen Zweck), liegt eine Einkommensverwendung vor; die Einnahmen gelten als dem Anspruchsberechtigten zugeflossen (VwGH 17.3.1994, 91…
…welche mit 1. Jänner 2023 außer Kraft tritt. Ab dem Kalenderjahr 2023 sind die einheitlich nicht indexierten Beträge erstmalig ganzjährig anzuwenden (§ 124b Z 410 lit. b EStG 1988). Rz 769a: Anspruchsberechtigt für ein Kind, für das kein Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988…
12.4.2 Betroffener Personenkreis Rz 838a: Eine außergewöhnliche Belastung wegen der Beseitigung von Katastrophenschäden kann grundsätzlich nur jene Person geltend machen, die im Zeitpunkt des Schadensfalles Eigentümer des untergegangenen oder beschädigten Wirtschaftsgutes war. Ist der Eigentümer des untergegangenen oder beschädigten Wirtschaftsgutes eine unterhaltsberechtigte Person…
Artikel 230 Zugelassener Empfänger für TIR-Zwecke Die Zollbehörden können einer Person, als ''zugelassener Empfänger'' bezeichnet, auf Antrag bewilligen, Waren, die im Einklang mit dem TIR-Übereinkommen befördert werden, an einem zugelassenen Ort zu empfangen, womit das Verfahren gemäß Artikel 1 Buchstabe d des TIR…
Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…
Abschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen Artikel 170 Abgabe einer Zollanmeldung (1) Unbeschadet des Artikels 167 Absatz 1 kann eine Zollanmeldung von jeder Person abgegeben werden, die in der Lage ist, sämtliche Informationen beizubringen, die für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem…
6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…
1.1.5. Begünstigter Die Begünstigung kann nur vom Steuerschuldner (Inhaber des Steuer- oder Zolllagers) geltend gemacht werden. Er hat letztlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie Abgabe des Treibstoffs vorliegen. 1.1.6. Geltendmachung der Begünstigung Die Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1…
5.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO Rz 1109: Die Abgabenbehörde kann vom Abgabepflichtigen, der Betriebsausgaben geltend macht, verlangen, den Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen (§ 162 Abs. 1 BAO). Die Behauptung, die Aufwendungen seien beim Empfänger nicht steuerpflichtig, befreit nicht von…