RIS AI
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UStR 2000 Rz 751–7596.1.8. Geld- und Kapitalverkehr
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…im eigenen Namen und auf fremde Rechnung tätig wird, an den Kreditnehmer. Ebenso die Kreditgewährung durch eine Bank als Treuhänder des ERP-Fonds. Steuerfrei ist auch die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch den Kreditgeber. Gestionsprovisionen oder Provisionen für die Verwaltung von Hypotheken sind daher…

UZKArtikel 172 Annahme der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollbehörden unverzüglich angenommen, sofern die betreffenden Waren den Zollbehörden gestellt wurden. (2) Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist der Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung durch die Zollbehörden maßgebend für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, sowie für alle…

UStR 2000 Rz 781–8016.1.9.1.3. Grundstücke im Miteigentum
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…errichtet im Jahr 01 Vorsorge-Wohnungen und beabsichtigt diese nach Fertigstellung (voraussichtlich im Jahr 02) entsprechend ihrem Vorsorge-Wohnungs-Konzept an Anleger zu verkaufen, die die Wohnungen in der Folge an fremde Dritte für Wohnzwecke weitervermieten wollen. Die umsatzsteuerpflichtige Wohnungsvermietung und der damit verbundene Vorsteuerabzug…

EStR 2000 Rz 6422–644621.2 Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Nicht maßgeblich ist die Nutzungsart durch den Mieter; der AfA-Satz beträgt daher auch dann bis zu 1,5%, wenn der Mieter sein Mietobjekt zu gewerblichen Zwecken nützt. Der AfA-Satz von 1,5% gilt auch für ein Gebäude auf fremden Grund und Boden (Superädifikat…

UZKKapitel 3 Währungsumrechnung und Fristen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Währungsumrechnung (1) Die zuständigen Behörden veröffentlichen den Wechselkurs und/oder stellen ihn über das Internet zur Verfügung, der anwendbar ist, wenn eine Währungsumrechnung erforderlich ist, a)weil die Faktoren, nach denen der Zollwert der Waren ermittelt wird, in einer anderen Währung als der des Mitgliedstaats…

ZK-069014. Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung (Art. 53 Abs. 1 Buchstabe a UZK iVm Art. 146 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

…IA durch das Bundesministerium für Finanzen. 14.2. Geltungsdauer Beginn und Dauer des maßgeblichen Wechselkurs richten sich nach Art. 146 Abs. 2 und 3 UZK-IA. 14.3. Bitcoins oder andere virtuelle Währungen Für Bitcoins oder andere virtuelle Internetwährungen gibt es keinen veröffentlichten Wechselkurs. Die…

ZK-1090Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 - Zollentrichtungskurse mit Wirkung vom 1. September 2026 geändert wird
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Anhang wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt. 2. Der Anhang der Verordnung in der Fassung dieser Verordnung tritt am 1. AugustSeptember 2026 in Kraft. Für den Bundesminister: Mag. Peter Maerschalk Anhang Verzeichnis der für die Barzahlung bei den Zollstellen zugelassenen fremden Währungen und deren…

UZK-IAArtikel 249 Aufgabe von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…unverkäuflich oder die Kosten der Veräußerung stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum Warenwert; b)die Waren müssen zerstört werden. (2) Ein Antrag zur Aufgabe zugunsten der Staatskasse gemäß Artikel 199 des Zollkodex gilt als erfolgt, wenn sich der Eigentümer nach öffentlicher Aufforderung durch die Zollbehörden…

UStR 2000 Rz 688–6965. Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Für die Umrechnung von Werten in fremden Währungen sind die entsprechenden Vorschriften über den Zollwert der Waren heranzuziehen. Danach ist als Umrechnungskurs ein von der zuständigen Behörde jeweils ordnungsgemäß veröffentlichter Kurs anzuwenden. Zu diesem Zweck werden vom BM für Finanzen für die häufigsten ausländischen Währungen…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…

UZK-IAKapitel 3 Währungsumrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…sich der anzuwendende Gegenwert des Euro in den Währungen der Mitgliedstaaten nach dem letzten Wechselkurs, den die Europäische Zentralbank am ersten Arbeitstag im Oktober festgesetzt hat, und gilt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres. (3) Die Mitgliedstaaten können den Gegenwert in Landeswährung des in…

ZK-069012. Bewertung von Software (12)
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

…IA durch das Bundesministerium für Finanzen. 14.2. Geltungsdauer Beginn und Dauer des maßgeblichen Wechselkurs richten sich nach Art. 146 Abs. 2 und 3 UZK-IA. 14.3. Bitcoins oder andere virtuelle Währungen Für Bitcoins oder andere virtuelle Internetwährungen gibt es keinen veröffentlichten Wechselkurs. Die…

UZKArtikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit (1) Entsteht durch Überführung von Waren in ein Zollverfahren eine Zollschuld, so werden die Waren dem Anmelder erst überlassen, wenn der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht…

UZKArtikel 73 Vereinfachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 73 Vereinfachung Die Zollbehörden können auf Antrag bewilligen, dass die folgenden Beträge auf der Grundlage besonderer Kriterien festgelegt wird, wenn es sich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zollanmeldung angenommen wird, nicht bestimmen lässt: a)Beträge, die gemäß Artikel 70 Absatz 2 in den…

ZK-15801.45.4. Zollvertretung bei besonderen Verpflichtungen (zB bei besonderen Verfahren)
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…Einzelposition, die von einem Expressbeförderer oder unter seiner Verantwortung befördert wird; 1.52. Expressbeförderer - Artikel 1 Z 47 UZK-DA Ein ist ein Betreiber, der integrierte Dienstleistungen in Form einer beschleunigten bzw. zu einem festgelegten Termin erfolgenden Abholung, Beförderung, Zollabfertigung und Zustellung von Paketen erbringt…

UZK-IAArtikel 146 Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Wechselkurs gemäß den Absätzen 1 und 2 veröffentlicht, so wird der Wechselkurs für die Anwendung des Artikels 53 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt. Dieser Kurs muss den jeweiligen Wert der betreffenden Währung des Mitgliedstaats so genau wie möglich wiedergeben.

UZKArtikel 140 Entladung und Beschau der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 140 Entladung und Beschau der Waren (1) Die Waren dürfen nur mit Bewilligung der Zollbehörden an den von diesen bezeichneten oder zugelassenen Orten von ihren Beförderungsmitteln ab- oder umgeladen werden. Diese Bewilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein sofortiges Abladen sämtlicher oder eines Teils…

UZKArtikel 54 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 54 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten Regeln für die Währungsumrechnung für die Zwecke gemäß Artikel 53 Absätze 1 und 2. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKKapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

…Ausfuhr, zum internen Unionsversand oder zur passiven Veredelung angemeldete Unionswaren unterliegen ab der Annahme der in Absatz 1 genannten Zollanmeldung bis zum Zeitpunkt ihres Verbringens aus dem Zollgebiet der Union, ihrer Aufgabe zugunsten der Staatskasse, ihrer Zerstörung oder der Ungültigerklärung der Zollanmeldung der zollamtlichen Überwachung.

UZKArtikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren Eine Zollanmeldung kann vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben werden. Werden die Waren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Zollanmeldung gestellt, so gilt die Zollanmeldung als nicht abgegeben.