5.4.6.2 Dienstvertrag 5.4.6.2.1 Allgemeines Rz 1148: Ein Dienstvertrag, der gemäß § 47 EStG 1988 das Schulden der Arbeitskraft zum Inhalt hat, setzt das Vorliegen einer besonderen Vereinbarung voraus, die über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgeht (VwGH 5.12…
15.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) 15.4.1 Allgemeines Rz 930: Die Definition des Dienstverhältnisses in § 47 Abs. 2 EStG 1988 ist eine eigenständige des Steuerrechts und daher mit den korrespondierenden Begriffen des Arbeits- und Sozialrechtes nicht immer deckungsgleich. Auch wenn arbeits…
15.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 926: Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem Bezug von Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen…
15.4.5.31 Schauspieler Rz 1003: Schauspieler, die an der Herstellung eines Spielfilmes mitwirken, sind in der Regel als Arbeitnehmer anzusehen. Indizien für die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Auftraggebers sind vorgegebene Aufnahme- bzw. Aufführungs- und Probezeiten, fixe (vom Ausfall einzelner Vorstellungen unabhängige…
3.6.5 Bedienstete der Europäischen Union 3.6.5.1 Beamte und sonstige Bedienstete Rz 127: Beamte und sonstige Bedienstete der EU (bzw. ihrer Organe) sowie jener Einrichtungen, auf die die einschlägigen Bestimmungen anzuwenden sind, unterliegen dem EU - Beamtenstatut bzw. den EU-Beschäftigungsbedingungen. Deren…
15.4.5.2 Aufräumepersonal Rz 972: Eine Aufräumeperson steht regelmäßig in einem Dienstverhältnis, selbst wenn ihr hinsichtlich der Arbeitszeit eine gewisse Freizügigkeit eingeräumt ist (VwGH 21.2.1984, 83/14/0102). Indizien für ein Dienstverhältnis sind eine regelmäßige (mindestens ein Mal wöchentliche) Tätigkeit, die…
15.4.3.19 Unternehmerwagnis Rz 958: Ein auf Selbständigkeit hinweisendes Unternehmerrisiko liegt insbesondere dann vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit abhängig sind…
...ABC der Vereinbarungen: | Gehaltszahlungen (siehe Rz 1148 ff) | siehe auch "Dienstverhältnis" | siehe Erkenntnis bei Abschn. 5.4.6.2 | siehe auch "Kollektivvertrag" | VwGH 29.7.1997, 93/14/0056 | Innerbetrieblicher Vergleich mit anderen Angestellten zulässig | VwGH 3.3…
15.4.5.25 Ordensangehörige, Geistliche Rz 997: Bezüge, die einem katholischen Weltgeistlichen bzw. einem evangelischen Geistlichen für die Ausübung der seelsorgerischen Tätigkeit von der vorgesetzten Kirchenbehörde gewährt werden, stellen - abgeleitet aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Geistlichen und der Kirchenbehörde - grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…
15.4.3.13 Konkurrenzverbot Rz 952: Die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes kann auf die für ein Dienstverhältnis typische Unterordnung unter den Willen des Auftraggebers hinweisen (VwGH 31.7.1996, 95/13/0220). 15.4.3.14 Kontrolle Rz 953: Eine Kontrolle des Auftraggebers hinsichtlich Art…
15.4.2 Wesen und Merkmale 15.4.2.1 Dauerschuldverhältnis Rz 934: Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht…
15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…
5.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung Rz 1231: Erfolgen die Auszahlungsmodalitäten nicht in fremdüblicher Form (zB nicht regelmäßige Lohnauszahlungen), spricht dies gegen den tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung (VwGH 17.05.1989, 88/13/0038). So ist etwa das jahrelange Stunden von Gehaltsforderungen unüblich…
5.4.6.3 Werkverträge und ähnliche Leistungsbeziehungen Rz 1177: Bei einem Werkvertrag schuldet der Leistende aus zivilrechtlicher Sicht gemäß § 1165 ABGB nicht seine Arbeitskraft, sondern einen bestimmten Arbeitserfolg ohne persönliche Weisungsgebundenheit. Die für derartige Verträge geltenden Grundsätze sind analog bspw. auch auf Vermittlungs- und…
42.5.12 § 47 EStG 1988 Rz 10934: § 47 EStG 1988 - Merkmale eines Dienstverhältnisses - Publikumsdienste (Rz 934) (2009) Die Arbeitsverhältnisse von im Publikumsdienst beschäftigten Personen eines Theaters (Garderobiere, Platzanweiser, Programmverkäufer) weisen die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit auf. Es besteht auch die Möglichkeit, sich vertreten zu…
3.6.4 Sonstige Arbeitnehmer bei völkerrechtlich privilegierten Arbeitgebern (insbesondere Ortskräfte) Rz 124: Bei völkerrechtlich privilegierten Arbeitgebern können neben völkerrechtlich privilegierten Arbeitnehmern auch völkerrechtlich nicht privilegierte Arbeitnehmer beschäftigt sein, wie zB die so genannten Ortskräfte ("sur-place-Personal"). Darunter sind Personen zu verstehen, die lokal…
15.4.5.8 Ferialpraktikanten Rz 976: Ferialpraktikanten stehen regelmäßig in einem Dienstverhältnis. Gerade ein Ausbildungs- oder Weiterbildungsverhältnis spricht zwingend dafür, dass Praktikanten in ihrer Tätigkeit angeleitet werden, sohin "unter der Leitung des Arbeitgebers" stehen (VwGH 31.3.1987, 86/14/0163). Auch eine differenzierte…
5.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes 5.4.11.1 Mangelnde Leistungserbringung trotz Zahlung eines Leistungsentgeltes Rz 1228: In einem derartigen Fall werden keine oder keine nennenswerten - allenfalls auf familienhafter Mitarbeit beruhende - Leistungen erbracht. Das dennoch bezahlte Leistungsentgelt ist zur Gänze nicht abzugsfähig. Anwendungsfälle…