…nicht mehr zulässig, wenn der betreffende Abgabenbetrag nach Veranlagung (§ 41 EStG 1988) des Arbeitnehmers entrichtet wurde (vgl. VwGH 13.9.1972, 2218/71; VwGH 10.4.1985, 84/13/0004). Auch eine Entrichtung durch Dritte würde dazu führen, dass insoweit die Abgabenschuldigkeit erfüllt wäre; eine…
…eine haftungsgegenständliche Abgabenschuld nach Erlassung des Haftungsbescheides durch eine andere Person als den Haftungspflichtigen beglichen oder sonst auf andere Weise als durch Zahlung des Haftungspflichtigen iSd § 214 Abs. 7 erster Satz BAO getilgt wird. In einem solchen Fall kommt der Grundsatz der Akzessorietät von Haftungen…
…Angabe der Höhe der Abgabenschuld iSd § 232 Abs. 2 lit. a BAO etwa in jenen Fällen möglich, in denen nach einer im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung stattgefundenen Schlussbesprechung die erst vollstreckbar werdenden Abgaben der Höhe nach bereits bekannt sind. Rz 1563: Wegen der Akzessorietät…
…eine Abgabenschuld entstanden ist und noch nicht durch Entrichtung erloschen ist (VwGH 30.3.2000, 99/16/0141). Die Haftung ist nur insoweit akzessorisch, als sie das Bestehen eines Abgabenanspruches zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes voraussetzt. Ob ein Erlöschen der Schuld…
…Führt die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland zum Entstehen der Steuerschuld (z.B. Eigenimport, Widmung eines Kraftfahrzeuges als Anlagevermögen des Fahrzeughändlers), so ist derjenige, für den das Kraftfahrzeug nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen (vgl. § 37 KFG 1967 idgF) zugelassen wird bzw. zuzulassen wäre, der Abgabenschuldner…
…die Entrichtung von Abgabenschulden im Weg einer Abtretung an Zahlungs Statt ausgeschlossen. Eine solche Abtretung hätte nämlich zur Folge, dass an die Stelle einer Forderung des Übernehmers gegen den Abtretenden eine solche des Übernehmers gegen den übernommenen Schuldner treten würde. Mit der Abtretung wäre also…
…im entsprechenden Kalendermonat (mit ihrer Entnahme in den freien Verkehr) die Steuerschuld entstanden ist, die aber bis zum Tag der Aufzeichnung (Aufzeichnungspflichten Abschnitt 7.2.2.3.) aus dem freien Verkehr zurückgenommen worden sind, müssen nicht in die Anmeldung aufgenommen werden (VwGH 29.05.2019…
…nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs. 2 BAO von der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ausgenommen ist. Die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe fallenden Abgaben können in drei Kategorien eingeteilt werden, nämlich jene, für die eine ausschließliche Zuständigkeit des Zollamts…
…das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089/13/0089, 0090). Dies gilt auch für Steuerschulden, für die der Steuerpflichtige…
…nicht refundiert, ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Abzugsteuer auf 10.619,47 Euro, die USt beträgt 1.380,53 Euro. Die Höhe der Abzugsteuer beträgt richtig 1.061,95 Euro, sodass auf Grund des Fehlers 61,95 Euro zu wenig Abzugsteuer einbehalten wurde. Diesbezüglich…
…Als Wert des Entgelts ist somit die Höhe der Forderung des Zessionars an den Zedenten anzusetzen, weil durch diese die Schuld des Zedenten (Altgläubiger) an den Zessionar (Neugläubiger) beglichen wird. Beispiel: A schuldet dem B 100. Zur Begleichung der Schuld tritt A (Zedent) dem B…
3.4 Abgabenschuldner 3.4.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung von Kohle Rz 145: Wird die Kohle durch einen Kohlehändler oder Kohleerzeuger geliefert, dann schuldet der Lieferer die Abgabe. 3.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Kohle Rz 146: Wird die Kohle vom Kohlehändler, Kohleerzeuger…
…aber aufgrund eigener Zollschuldner-Tatbestände herangezogen werden können; so gilt zB die vorschriftswidrige Verbringung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft als maßgeblicher Zollschuld-Tatbestand nicht nur für denjenigen, der diesen Tatbestand selbst gesetzt hat (den "Schmuggler"), sondern auch für alle daran Beteiligten und…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Abgabenerklärung gemäß § 7 Abs. 4 FlugAbgG (siehe Rz 30) hat den berichtigten Wert zu enthalten. Rz 28: Fälligkeitstag ist der 15. Tag des auf das Entstehen des Abgabenanspruches zweitfolgenden Monats. Beispiel: Für Abflüge im Monat April entsteht die Abgabenschuld…
…obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag…
…dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 2.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Erdgas Rz 90: Wird das Erdgas vom Erzeuger oder Importeur selbst verbraucht, dann ist er selbst steuerpflichtig. 2.4.3 Abgabenschuldner bei entgeltlicher Verwendung eines Leitungsnetzes Rz 91: Beliefern Energieversorger auch Abnehmer außerhalb…
…der Umsatzsteuer des Vergütungsberechtigten zuständige Finanzamt zuständig (§ 2 Abs. 4 Energieabgabenvergütungsgesetz). Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. 3.24. Kohleabgabe Rz 156: Für die Erhebung der Kohleabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners…
…16.12.1991, 90/15/0142). Rz 1415: Im Rahmen einer Bankgarantie verpflichtet sich die Bank im Auftrag ihres Kunden zu einer Leistung an einen Dritten für den Fall, dass diese nicht vom Kunden der Bank erbracht wird. Typischerweise wird dabei vereinbart, dass die Bank…
…Diese Person ist auch dann Steuerschuldner, wenn das Kraftfahrzeug nicht für diese Person zugelassen werden darf. Für die Verwirklichung des Tatbestandes der widerrechtlichen Verwendung spielt der rechtliche Besitz am Kraftfahrzeug keine Rolle (VwGH 27.01.2010, 2009/16/0107). Randzahlen 1473 bis 1479: derzeit frei