…0308). Rz 1438: Schulden sind aber insoweit notwendiges Privatvermögen und die darauf entfallenden Zinsen nicht mehr abzugsfähig, als der Erlös und die zurückbehaltenen Aktivwerte nicht zur Tilgung der Verbindlichkeiten verwendet werden; für solche Zinsen kommt mangels Zwangsläufigkeit auch keine außergewöhnliche Belastung in Betracht. Beispiel: Verbindlichkeiten…
…Auswirkungen dieser Feststellungen in der auf den Einbringungsstichtag projizierten Prüferbilanz festgehalten. Betriebsvermögenserhöhungen führen zu geänderten Buchwerten im Jahres- bzw. Zwischenabschluss: Einstellung der steuerlich maßgebenden Aktivwerte bzw. Passivwerte Übernahme der Aktiv- und Passivwerte in die Einbringungsbilanz, soweit sie nicht entnommen oder zurückbehalten wurden Erhöhung des Einbringungskapitals…
…entspricht. Das Wesen des Aktivpostens liegt in der Korrektur von Aufwendungen, die sich aus der Leasingrate ergeben. Er ist kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Auf Grund dieses eigenständigen Charakters kann der Aktivposten bei allen Gewinnermittlungsarten zum Tragen kommen, und zwar auch bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Überdies…
Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2560 aktive Veredelung (aV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
…ZK-0380 Spezifische Verweise auf AEO Ursprung, UP-(diverse) Verbot der Zollrückvergütung Zollwert, ZK-0690 Zollwertermittlung nach aktiver Veredelung Zollschuld, ZK-0770 Sonderbestimmungen zur Bemessung des Einfuhrabgabenbetrages Freigabe der Sicherheit Zollanmeldung, ZK-1580 Ergänzende Angaben im vereinfachten Bewilligungsverfahren elektronischer Standardinformationsaustausch (Auswirkungen auf e-Zoll) besondere…
19a.4 Verrechnung (Aktivierung) von Wartetastenverlusten 19a.4.1 Allgemeines Rz 6042: Wartetastenverluste können auf zwei Arten genutzt werden, nämlich durch Verrechnung mit Gewinnanteilen und Einlagen (Einlageüberhängen) ins Gesellschaftsvermögen. Die Verrechnung mit späteren Gewinnen bewirkt, dass diese im Umfang der Wartetastenverluste nicht steuerpflichtig sind. Da…
…daher wird der Wertverlust bei § 4 Abs. 3 EStG 1988 erst mit der Veräußerung wirksam. Zur "Aktivierungspflicht" im Umlaufvermögen von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, siehe Rz 664b ff. Zur Ausnahme vom besonderen Steuersatz für Grundstücke des Umlaufvermögens siehe Rz 6682 ff…