…Eigentümer idR nicht durchzuführen. Die sich beim wirtschaftlichen Eigentümer infolge Geltendmachung der AfA ergebenden negativen Einkünfte sind idR nicht ausgleichsfähig (vgl. Rz 102 f). Rz 113a: Wird das zivilrechtliche Eigentum an Einkünfte generierende n Wirtschaftsgütern (Einkunftsquelle) unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes übertragen, tritt keine Änderung bei…
…1988 die AfA des Rechtsvorgängers fortzusetzen. Im Ergebnis ist daher auf die - im Fall der Entdeckung nicht vorhandenen - historischen Anschaffungskosten abzustellen; die Ermittlung der Einkünfte richtet sich nach Rz 6410b. Zur Abgrenzung Betriebsvermögen - Privatvermögen siehe Rz 5042. Rz 6440b: Bei einem unentgeltlich erworbenen Fruchtgenussrecht würde…
21.4.2 Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand 21.4.2.1 Herstellungsaufwand Rz 6455: Herstellungsaufwand ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der AfA abzusetzen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt eine beschleunigte Abschreibung…
…3163 ff). Ist das Gebäude voll abgeschrieben, sind die aktivierungspflichtigen Aufwendungen stets auf die für sie neu ermittelte Nutzungsdauer zu verteilen. Kommt dem Herstellungsaufwand für sich selbst Gebäudecharakter zu, ist die AfA dieser Herstellungsaufwendungen gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 (§ 16…
…Rz 113a). Nach der Übertragung des Gebäudes anfallender Herstellungsaufwand kann durch den Fruchtgenussberechtigten nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 auf fünfzehn (zehn) Jahre verteilt werden. Eine Zahlung für Substanzabgeltung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Wird in Folge auf das Fruchtgenussrecht unentgeltlich verzichtet, gehen die…
21.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche…
…übersteigen, steht es der übernehmenden Körperschaft frei, an Stelle der Fortsetzung der bis zur Einbringung maßgebenden AfA eine dem Baurechtszeitraum entsprechende längere Abschreibungsdauer anzunehmen; ein Nachholverbot ist mit dieser Entscheidung nicht verbunden. Eine Bauzinsvereinbarung kann sich im Einbringungsfall nur auf den Grund und Boden beziehen…
…Zuordnung aber auch für: die Inanspruchnahme steuerlicher Begünstigungen wie Übertragung stiller Reserven (nur bei - abnutzbarem und nichtabnutzbarem - Anlagevermögen), die Zulässigkeit einer AfA und einer Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (nur bei abnutzbarem Anlagevermögen), das Aktivierungsverbot unkörperlicher nicht entgeltlich erworbener Wirtschaftsgüter (nur bei Anlagevermögen), die Anwendbarkeit des…
…Erwerb oder die Wertminderung von Wirtschaftsgütern im außerbetrieblichen Bereich nur insoweit abzugsfähig, als dies ausdrücklich vorgesehen ist. Demnach können solche Aufwendungen (Ausgaben) - soweit die Wirtschaftsgüter durch die Einkunftserzielung abgenutzt werden - als Absetzung für Abnutzung (AfA) gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 Berücksichtigung finden…
…Einräumung des Fruchtgenussrechtes wiederum gegen laufende Zahlung von Beträgen in Höhe der AfA erfolgt (vgl. VwGH 3.9.2020, Ra 2020/16/0109). Rz 1044: Von keinem einheitlichen Rechtsgeschäft ist unter anderem auszugehen, wenn einerseits für die Liegenschaftsübertragung und andererseits für das Fruchtgenussrecht/Wohnrecht jeweils…
…15/0158). Die Ablöse des Wohnrechts bzw. Fruchtgenussrechtes stellt hingegen nachträgliche Anschaffungskosten dar. Keine nachträglichen Anschaffungskosten stellen im Gegensatz dazu frustrierte Aufwendungen (zB Pönalzahlungen) dar. Sie stehen regelmäßig nicht in Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundstücks und unterliegen auch nicht dem Tatbestand des § 30 EStG…
…Rz 108). Fruchtgenuss allgemein: Steuerliche Anerkennung bei abgesicherter Position (in der Regel bei mindestens 10-jähriger Fruchtgenussdauer, Rz 108). Vorbehaltsfruchtgenuss: Substanzabgeltung in Höhe der bisherigen AfA abzugsfähig (Rz 112). Zuwendungsfruchtgenuss an einem bereits angelegten Kapital (zB Sparbuch): Keine Zurechnungsänderung (Rz 118). Leasing: Keine Zurechnungsänderung bei…
…für Schäden, die Folge des Ausscheidens sind (zB Aufräumungskosten, entgangener Gewinn). 9.3.3 Übertragungsmöglichkeiten Rz 3868: Die nach der Übertragung verbleibenden Beträge gelten als Anschaffungskosten und bilden somit die Basis für die Berechnung der AfA, für die Dotierung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages usw. Stille Reserven…
…0086). Die Höhe des Vorteiles ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Gebäudewertes mit und ohne Mieterinvestitionen im Zeitpunkt des Zuflusses (VwGH 20.2.1998, 96/15/0086). Die AfA von diesen Investitionen steht bis zur Übergabe des Mietobjektes dem Mieter zu, danach dem Vermieter; § 28…