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KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Betrugsbekämpfung, so ist das Handeln dieser Organe in diesen Fällen dem Finanzamt Österreich zuzurechnen. B.13.5. Bindungswirkung der Abgabenbehörde an Vorfragenentscheidungen anderer Behörden Rz 1310: Wird über eine im Abgabenverfahren auftauchende Vorfrage von einer anderen Stelle, in deren Verfahren sie die Hauptfrage bildet, entschieden…

AH-11108. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

8. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste 8.1. Voranfrage 8.1.1. Vorgang und Feststellungsbescheid (1) § 62 Abs. 3 AußWG 2011 legt fest, dass über Antrag des Wirtschaftsbeteiligten vom BMWFW mit Bescheid folgende Feststellungen zu Vorgängen, die vom AußWG 2011 umfasst sind, zu treffen sind…

ZK-2500Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

…mehrere Wohnsitze gleichzeitig gibt, kann es in einem Zeitpunkt nur einen gewöhnlichen Wohnsitz geben. Für die Bestimmung des gewöhnlichen Wohnsitzes kommt es auf objektive Umstände an. Der gewöhnliche Wohnsitz nach zoll- und steuerrechtlichen Kriterien kann vom Hauptwohnsitz nach innerstaatlichen Bestimmungen abweichen, da letzterer von einer…

ZK-2540Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

…Entscheidung: Grundsätzlich ist eine rückwirkende Bewilligung bis zum Zeitpunkt der Neubeantragung möglich. Ergänzend dazu sind zwei davon abweichende Optionen vorgesehen: unter außergewöhnlichen Umständen ist eine Rückwirkung bis zu einem Jahr möglich, bei Erneuerungen bereits erteilter Bewilligungen, wo die Waren und die zu bewilligenden Vorgänge gleichbleiben…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…

KStR 2013 Rz 261–2622.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…

KStR 2013 Rz 250–2602.10.5 Ausnahmebescheid (§ 6a Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.10.5 Ausnahmebescheid (§ 6a Abs. 2 KStG 1988) 2.10.5.1 Antrag Rz 250: Nach § 6a Abs. 2 KStG 1988 kann die gemeinnützige Bauvereinigung einen Antrag auf Einschränkung der Steuerpflicht auf ein begünstigungsschädliches Geschäft (Ausnahmeantrag) vor Aufnahme dieses Geschäftes stellen. Der Ausnahmeantrag ist…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…der Begünstigungen nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage des amtlichen Vordrucks nach erfolgter Beratung möglich. Davon abweichend ist bei der Gesellschaftsteuer zu beachten, dass die Steuerschuld beim Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an einer GmbH, GmbH & Co.KG…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen Rz 1852: In den Fällen des § 3 Abs. 9 UStG 1994 wird der Ort der Lieferung in das Einfuhrland verlegt, wenn der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. Dies ist der Fall, wenn die…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…

EnAbgR Rz 187–2034.1.2 Vorleistungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.1.2 Vorleistungen 4.1.2.1 abzugsfähige Vorleistungen Rz 187: Für den Antragsteller abzugsfähige Vorleistungen liegen nur dann vor, wenn ein Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 oder 2 UStG 1994 erbracht hat, bei denen der Antragsteller Leistungsempfänger war…

ZK-06901. Transaktionswert nach Art. 70 UZK iVm Art. 71 UZK und 72 UZK)
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

…verbundenen Käufer auf andere Art und Weise gebildet werden, als an nicht verbundene Käufer, abweichende Preise für gleiche oder ähnliche Waren bei Verkäufen zwischen Unabhängigen bekannt sind, die Handelsspanne beim Weiterverkauf im Vergleich zur branchenüblichen Handelsspanne deutlich abweicht. 1.4.3.6. Nachweismöglichkeiten von Art…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10. Verfahrensrecht 10.1. Vorläufigkeit (§ 200 BAO) 10.1.1. Allgemeines Rz 185: Die Abgabenbehörde kann die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist (§ 200 Abs. 1…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

UP-30008. Registrierter Ausführer (REX)
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

8. Registrierter Ausführer (REX) 8.1. Grundsätzliches Der Registrierte Ausführer findet Anwendung im APS und in Abkommen, in denen kein Ermächtigter Ausführer vorgesehen ist (wie zB: Kanada). 8.1.1. Registrierter Ausführer im APS Beim APS handelt es sich um eine einseitig von der EU…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

5. Teil: Anhang 5.1. Überblick EAS-Auskünfte Dieser Anhang dient als Überblick über alle zum Thema Verrechnungspreise ergangenen EAS-Auskünfte. Die Aussagen in den EAS-Auskünften haben nur insoweit Gültigkeit, als sie nicht im Widerspruch zu den VPR 2021 oder den OECD-VPL stehen…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

ZK-25604.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

4.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 86 Abs. 3 | Art. 72 | - | - Der Anteil, der in die Veredelungserzeugnisse eingegangenen in das Verfahren übergeführten…