10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…
…Energieabgabenvergütung ausgeschlossen. Kein Vergütungsanspruch besteht weiters für Betriebe gewerblicher Art, deren Schwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liegt (zB Müllentsorgung, Abwasserbeseitigung). Von der Produktion körperlicher Wirtschaftsgüter kann demgegenüber dann ausgegangen werden, wenn durch chemische bzw. physikalische Behandlung Wasser als Trinkwasser aufbereitet wird oder Abwasser in…
…1681/62); Umstellung einer mit festen Brennstoffen beheizten Zentralheizungsanlage auf eine mit Ölfeuerung (VwGH 12.2.1975, 0881/74). Aufwendungen wie Kanalisationsbeitrag, eine Kanaleinmündungsgebühr oder ähnliche Zahlungen für den Anschluss eines bestehenden Gebäudes mit bereits vorhandenen Abwasserbeseitigungsanlagen (Senkgrube, Sickergrube, Kanal) an eine öffentliche Kanalisationsanlage; Erneuerung…
1.1.1. Öffentliche Interessen (1) Nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 ist die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten, wenn anderenfalls 1.die Gesundheit des Menschen gefährdet oder unzumutbare Belästigungen bewirkt werden können, 2.Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen…
1.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002 (1) Die Bestimmungen des AWG 2002 sind gemäß § 3 Abs. 1 AWG 2002 nicht anzuwenden auf: 1.Abwasser einschließlich sonstiger Wässer, die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 und Z 6 und Abs. 2 der…