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17 Treffer1550 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 159–1652.6. Abtretung (Zession)
geltende FassungRichtlinien18.10.2005

…Mit der Abtretung wäre also bereits die Forderung des Übernehmers gegen den Abtretenden getilgt, womit das Risiko einer etwaigen Uneinbringlichkeit gegenüber dem übernommenen Schuldner beim Übernehmer liegen würde. Rz 162: Eine Zession zahlungshalber ist nur gegen Vorbehalt der Rückabtretung vom Finanzamt anzunehmen und überdies nur…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…vor. 27.10.2.2. Stille Zession Rz 1582: Als stille Zession wird eine Abtretung verstanden, bei der der Schuldner (vorerst) nicht verständigt werden soll. 27.10.2.3. Zession zahlungshalber Rz 1583: Eine Zession zahlungshalber liegt vor, wenn der Zessionar die Forderung nur bis…

GebR 2025 Rz 1588–160027.10.3. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Forderung beträgt 100, somit ist die Bemessungsgrundlage 100. Rz 1592: Bei einer zahlungshalber abgetretenen Forderung ist das Entgelt die Forderung des Zessionars gegenüber dem Zedenten, in jenem Ausmaß, als sie durch die Abtretung beglichen werden soll. Beispiel 1: A schuldet B 100. Zur Begleichung dieser…

LStR 2002 Rz 1020–102115.5 Abtretung von Pensionsansprüchen (§ 47 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.5 Abtretung von Pensionsansprüchen (§ 47 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1020: Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung sowie Bezüge oder Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 bis 4 EStG 1988 können abgetreten und gemeinsam mit den anderen gesetzlichen…

GebR 2025 Rz 1570–158027.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG Rz 1570: Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten unterliegen gemäß § 33 TP 21 GebG einer Gebühr von 0,8% des Entgelts. 27.10.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Entscheidend für die Beurteilung ist der Urkundeninhalt. Wird zwischen dem verbleibenden Vertragspartner und dem neuen Vertragspartner mit Zustimmung des ausscheidenden Vertragspartners ein neues Vertragsverhältnis begründet, so liegt keine Abtretung iSd § 33 TP 21 GebG (siehe Rz 1570 ff) vor, sondern ist die Vergebührung nach der…

UZKArtikel 109 Abgabenentrichtung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…

EStR 2000 Rz 4620–462713.2 Verausgabung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Wirtschaftlich betrachtet wird dem Kontoinhaber nämlich quasi ein Darlehen eingeräumt, mit dem er seine Belastungen begleicht. 13.2.5 Forderungsabtretung (Zession) Rz 4627: Eine an Zahlungs statt abgetretene Forderung fließt im Zeitpunkt der Abtretung zu und ab; anders bei erfüllungshalber hingegebenen Forderungen: Der Zufluss und…

EStR 2000 Rz 5676–567818.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Umschichtung dar; der Zinsanteil und ein als Wertsicherung geleisteter Betrag stellen nachträgliche nicht (begünstigte) betriebliche Einkünfte dar (vgl. VwGH 28.11.2007, 2007/15/0145, zur Abtretung von GmbH-Anteilen gegen Ratenzahlung; VwGH 20.09.2007, 2007/14/0015, zur Wertsicherung einer gemischten Schenkung). Gemäß…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…VwGH 25.2.1970, 1099/68). Ablösezahlungen Rz 1031: Die Aufgabe oder Abtretung von Rechten (zB von Mietrechten) oder die Beschaffung von Ersatzmöglichkeiten gehört zu den Einnahmen (siehe auch Rz 6804 ff). Beispiele: Die Absiedlungsbeihilfe einer Gemeinde ist Einnahme (VwGH 29.10.1974, 1141/74)…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…

EStR 2000 Rz 615720.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld Rz 6157: Erfolgt die Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich gegenüber einem EU/EWR-Staat nicht durch einen Wegzug einer natürlichen Person bzw. durch eine Übertragung eines Wirtschaftsgutes an eine andere natürliche Person, ist auf Grund eines…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bund nach Eintritt eines Haftungsfalles. 27.10.5.5. Abtretung von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften sowie von Genossenschaftsanteilen Rz 1608: Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder auch an einer Flexiblen Kapitalgesellschaft), von Aktien sowie von Geschäftsanteilen an einer Erwerbs- und…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…durch den Haftungspflichtigen aus der Sicht des Abgabenschuldners als entrichtet (zB vom Arbeitgeber gemäß § 78 EStG 1988 einbehaltene Lohnsteuer). Rz 129: Zivilrechtlich geregelte in der BAO nicht erwähnte für die Tilgung von Abgabenschuldigkeiten in Betracht kommende Entrichtungsarten sind insbesondere die Aufrechnung (Kompensation), die Abtretung (Zession).

GebR 2025 Rz 1401–141227.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG) 27.4.1. Gegenstand der Gebühr und Abgrenzung gegenüber keiner Gebühr unterliegenden Vertragstypen Rz 1400: Nach dieser Tarifpost unterliegen Bürgschaftserklärungen (siehe Rz 1401), sowie Erklärungen, wodurch jemand einer Verbindlichkeit als Mitschuldner beitritt (siehe Rz 1404 ff), einer Gebühr…