…tragen. Das bedeutet, beginnt eine Beförderung im gemeinsamen Versandverfahren in einem EFTA-Land, so muss für im T1 beförderte Waren die Kurzbezeichnung "T1" nicht in den Frachtbrief eingetragen werden. (2) Der Vermerk "T1" oder "T2" muss jeweils auf den Exemplaren Nrn. 1, 2 und 3…
…hinsichtlich des Erhalts einer weiteren zollrechtlichen Bestimmung vorzunehmen. Aufgrund der bestehenden Abfrage- und Auswertungsmöglichkeiten im "reporting" im System e-zoll, und um eine risikoorientierte Fallauswahl weitgehend zu gewährleisten, ist folgendermaßen vorzugehen: Die Überwachung der im NCTS gestellten Waren am Warenort hinsichtlich des Erhalts einer weiteren…
…mehrere Verkehrsträger ohne Umladung des Inhalts zu erleichtern; so gebaut ist, dass es leicht gehandhabt werden kann, insbesondere bei der Umladung von einem Verkehrsträger auf einen anderen; so gebaut ist, dass es leicht beladen und entladen werden kann, und einen Rauminhalt von mindestens einem Kubikmeter…
…durch im Zollgebiet ansässige Personen verwendet werden, sofern sie auf Grund eines Übereinkommens zur Verfügung gestellt werden, nach dem jedes Bahnnetz die Fahrzeuge der übrigen Bahnnetze wie die eigenen Fahrzeuge verwenden darf. Diesfalls ist das Verfahren auch beendet, wenn Schienenfahrzeuge gleicher Art oder gleichen Wertes…
…dem EU-Leitfaden für Besondere Verfahren für die aus dem ersten Zolllager entnommenen Waren in dem Zeitpunkt erledigt, in dem der zweite Bewilligungsinhaber entweder bei Nutzung eines Anschreibeverfahrens: eine Empfangsbestätigung unter Angabe des Zeitpunkts, zu dem er die Waren in sein eigenes Verfahren übergeführt hat…
3.4. Übertragung von Waren der Endverwendung 3.4.1. Allgemeines Art. 218 UZK; Art. 266 UZK-IA Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des UZK erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die…
…Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, sonstige konsularische Vereinbarungen oder der New Yorker Konvention vom 16. Dezember…
…vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen istsind. Der Fall ist in Evidenz zu halten. (2) Wird vom Anmelder in diesem Stadium des Verfahrens kein Antrag auf Ungültigerklärung der Anmeldung eingebracht, müssen die Eingangsabgaben - ungeachtet des Umstandes…
…anderen Waren (auf beliebige Weise) gekennzeichnet werden. Ist auch dies nicht möglich oder nicht zumutbar, so ist je ein Verzeichnis für jeden gesonderten Entladeposten der nicht im Unionsversandverfahren befindlichen Waren zu verlangen. Soweit die Gefahr besteht, dass sich Waren mit unterschiedlichem zollrechtlichem Status miteinander vermengen…
…Einrichtungen oder Organisationen, deren Haupttätigkeit die Erziehung oder Unterstützung Behinderter ist, mit zollbehördlicher Ermächtigung (siehe Abschnitt 0.3.4.; C25). Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer hängt weiters davon ab, dass die Waren unentgeltlich eingeführt werden. Im Übrigen gilt sie nicht für Waren, die von den…
…2 Z 17); c)es handelt sich um Waren, für die ein Produktpirateriebescheid ergangen ist (siehe Abschnitt 3.2.); d)der Inhaber der Entscheidung hat in seinem Antrag die Anwendung des Verfahrens nach diesem Artikel beantragt (siehe Abschnitt 3.2. Abs. 2 Buchstabe q); e…
…TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden, die die geltenden Voraussetzungen für dieses Verfahren erfüllt. Das bewilligungserteilende Zollamt entscheidet, ob eine Übertragung von…
…Eine gesonderte Vergütung des Materialwertes der übergebenen Gegenstände erfolgt nicht. Es kommt zu keinem Übergang der Steuerschuld. Der Entsorgungsunternehmer stellt 800 Euro zuzüglich 80 Euro USt (10% von 800 Euro) in Rechnung. Getrennte Leistungen werden jedenfalls bei Containervermietung und Abtransport der Abfallstoffe einerseits (normale Umsatzbesteuerung…
…Vermerke über den Ausgang der Waren in den Aufzeichnungen aufgenommen worden sein. Diese Frist kann auf Antrag des Verfahrensinhabers verlängert werden. Bei dieser Frist handelt es sich zwar um eine Bestimmung für die besonderen Verfahren, da aber für die Erfassung der Austrittsvermerke in den Aufzeichnungen…
…gilt als erledigt, wenn die ins Zolllager übergeführten Waren in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, zerstört werden und kein Abfall übrig bleibt oder zu Gunsten der Staatskasse aufgegeben werden. Die vorübergehende Verwahrung gilt als beendet, wenn die im…
…der Ort, an dem sich die Waren befinden, und Informationen über deren Beförderung ersichtlich sein. 2.5.5.2. Beförderung von ins Zolllagerverfahren übergeführte Waren Waren, die in ein Zolllagerverfahren übergeführt wurden, können zwischen verschiedenen Zolllagern/Lagerstätten im Rahmen derselben Bewilligung innerhalb des Zollgebiets der…
1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.
…nachstehend angeführt. 1.1. Abgangszollstelle - Artikel 1 Z 13 UZK-DA Abgangszollstelle ist die Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt. 1.2. Anmelder - Artikel 5 Z 15 UZK Anmelder ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung…
…Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, für welche jedoch keine Ausfuhr- bzw. Wiederausfuhranmeldung als Vorabanmeldung abgegeben wurde bzw. vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen zwar eine Ausfuhr- bzw. Wiederausfuhranmeldung abgegeben wurde, jedoch die Daten der Vorabanmeldung darin nicht enthalten…
…überlassene Ware, die einer Verwendungspflicht (siehe Abschnitt 0.3.1.) unterliegt, in einen anderen Mitgliedstaat verbracht, um dort dauernd derselben Verwendung zugeführt zu werden, so ist im Grundlagenbescheid die Verbringung mit Nachweisen (zB Lieferschein) anzuordnen. Ist kein Grundlagenbescheid vorgesehen, erfolgt die Anordnung in der Zollanmeldung.