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UStR 2000 Rz 243116.3. Zentralregulierer
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

16.3. Zentralregulierer Rz 2431: Als Zentralregulierer wird ein Unternehmer bezeichnet, der den Abrechnungsverkehr zwischen in der Regel mehreren Abnehmern und deren Lieferanten durchführt. Der Zentralregulierer zahlt - unabhängig davon, wann der jeweilige Abnehmer an ihn zahlt - in der Regel innerhalb der vom Lieferanten gesetzten Skontofrist…

UZK-IAArtikel 265 Abrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 265 Abrechnung (Artikel 215 des Zollkodex) (1) Unbeschadet der Artikel 46 und 48 des Zollkodex kontrolliert die Überwachungszollstelle die Abrechnung gemäß Artikel 175 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 unverzüglich. Die Überwachungszollstelle kann den von dem Inhaber der Bewilligung ermittelten Betrag der…

ZK-25605.4. Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…

ZK-25605.3. Inhalt und Form der Abrechnung
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

5.3. Inhalt und Form der Abrechnung Die Abrechnung hat, sofern die Überwachungszollstelle keine abweichende Regelung trifft, folgende Mindestangaben zu enthalten: Referenzhinweis auf die Bewilligung (GZ bzw. Nr. der Zollanmeldung); die Bemessungsgrundlagen (Menge, KN-Code, Ursprung, Zollwert und Zollsatz) der Einfuhrware(n) (IM/EX-Verfahren…

UZK-DAArtikel 175 Abrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 175 Abrechnung (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) In Bewilligungen für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX, der aktiven Veredelung EX/IM ohne Standardinformationsaustausch gemäß Artikel 176 oder der Endverwendung wird…

ZK-25605. Abrechnung
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

5. Abrechnung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 175 | Art. 265 | - | - | Anhang 71-06 | - | -   5.1. Allgemeines Der Inhaber einer Bewilligung zur Inanspruchnahme einer aV IM/EX oder aV EX…

UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen Rz 760: Auch die Vermittlung der Umsätze von Geldforderungen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994) ist in die Steuerbefreiung einbezogen. Befreit sind ua. auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das…

ZK-23705. Abrechnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

5. Abrechnung | UZK | DA | IA | TDA | - | 175 | - | - Weder im Zolllagerverfahren noch bei der vorübergehenden Verwahrung ist eine Abrechnung vorgesehen.

UStR 2000 Rz 156411.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

11.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren Rz 1564f: Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts können durch die Anwendung eines innerbetrieblichen Steuerungsverfahrens gewährleistet werden, wenn dadurch ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung geschaffen wird. Es sind keine speziellen technischen Übermittlungsverfahren…