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RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…steht dem Abgabepflichtigen gemäß § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO eine Frist bis zum Ablauf eines Monates ab Bekanntgabe des Ablaufbescheides oder eines die Aussetzung betreffenden Bescheides gemäß § 294 BAO zu (siehe Rz 530 bis Rz 536). Erfolgt eine Tilgung durch Verwendung von sonstigen Gutschriften…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…in der Erledigung über die Bescheidbeschwerde auszusprechen. Die Verfügung des Ablaufes der Aussetzung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 22.1.2001, 2000/17/0266). Rz 508: Ein Ablaufbescheid ist auch dann zu erlassen, wenn anlässlich einer gemäß § 295 BAO vorgenommenen Änderung des angefochtenen…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…3 BAO aufzuheben. Für die Zeit zwischen der Bekanntgabe des (später aufgehobenen) Ablaufbescheides und der Bekanntgabe des Aufhebungsbescheides ist die Vorschreibung von Aussetzungszinsen nicht zulässig. Wird nach wirksamer Zustellung der Beschwerdevorentscheidung abermals ein Ablaufbescheid erteilt, so ist unter Berücksichtigung der dargestellten Grundsätze neuerlich ein Aussetzungszinsenbescheid…

ZT-16006. Andere Waren in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

6. Andere Waren in Teilsendungen Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Abfertigung von Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 in Teilsendungen gemäß der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII der KN. Muster eines Bescheides über Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen Zollamt…

AH-11108. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

8. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste 8.1. Voranfrage 8.1.1. Vorgang und Feststellungsbescheid (1) § 62 Abs. 3 AußWG 2011 legt fest, dass über Antrag des Wirtschaftsbeteiligten vom BMWFW mit Bescheid folgende Feststellungen zu Vorgängen, die vom AußWG 2011 umfasst sind, zu treffen sind…

VB-08009. Feststellungsverfahren
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

9. Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei…

VereinsR 2001 Rz 184–2141.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO) 1.2.5.1 Allgemeines 1.2.5.1.1 Eintritt des Verlustes abgabenrechtlicher Begünstigungen Rz 184: Das Unterhalten eines Gewerbebetriebes oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (vgl. § 44 Abs. 1 BAO), eines begünstigungsschädlichen Betriebes…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…in Verbindung mit § 230 Abs. 2 BAO) Rz 953: Bei Ablauf und Widerruf (§ 294 BAO) der Aussetzung der Einhebung steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung der Abgabe eine Nachfrist von einem Monat ab Zustellung des Ablaufbescheides bzw. des Widerrufbescheides zu (§ 212a Abs. 7 erster Satz…

ZK-0612Anlage 3 - Beginn Fallback WB
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Anlage 3 - Beginn Fallback WB Firma: EORI-Nr.: An | Zollamt *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort…

KStR 2013 Rz 261–2622.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

ZK-15808.1. Beginn Fallback WB
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

8.1. Beginn Fallback WB Firma: EORI-Nr.: An | Zollstelle *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienstsstelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle…

VB-08004.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

4.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7620") gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Ausfuhr von Abfällen…

VB-08005.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

5.2.1. Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 (1) Die Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung einer notifizierungspflichtigen Durchfuhr von Abfällen. Ohne Vorliegen dieser Zustimmung in schriftlicher Form darf die Durchfuhr…

EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

31.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid Rz 8205e: Über die Begünstigung wird bescheidmäßig abgesprochen. Der Bundesweite Fachbereich kann das Bundesministerium für Finanzen bei der Erledigung von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer…

ZK-22608.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes Zeitpunkt der Inanspruchnahme (1) Im Carnet TIR Verfahren wird der bürgende Verband durch das Zollamt Wien in Anspruch genommen, wenn die Abgabenschuldner die vorgeschriebenen Abgaben nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet haben. (2) Die Zweijahresfrist nach…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

AL-10001. Allgemeine Weisungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

1. Allgemeine Weisungen 1.1. Beitragsanmeldungen (1) Die Beitragsanmeldungen haben gemäß § 9 Abs. 4 Altlastensanierungsgesetz iVm § 1 Abs. 3 FinanzOnline-Erklärungsverordnung grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Dafür steht ab dem 28. April 2011 die Anwendung "Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll" [Grafik]   zur Verfügung. Der Zugang zu dieser…

ZK-0612Anlage 4 - Ende Fallback WB
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Anlage 4 - Ende Fallback WB EORI-Nr.: An | Zollamt*) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort zuständige…

ZK-25604.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

4.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 86 Abs. 3 | Art. 72 | - | - Der Anteil, der in die Veredelungserzeugnisse eingegangenen in das Verfahren übergeführten…