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GK-04101.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-04001.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

UStR 2000Anhang 6 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über den Empfang von Waren
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

Anhang 6 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über den Empfang von Waren (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Empfangsbestätigung sollten Sie vom Kunden bestätigen lassen, wenn Sie die Waren selbst mit eigenen oder gemieteten…

UStR 2000Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst…

ZK-22601.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…

ZK-2260Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)"
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)" Belgien FOD Financiën Administratie der douane en accijnzen Dienst Invordering en Geschillen North Galaxy - Toren A Koning Albert II-Laan 33 - bus 37 B - 1030…

ZK-22601.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle Nach Art. 304 UZK-IA sind die Waren jeder Durchgangszollstelle unter Angabe der MRN der Versandanmeldung vorzuführen. Die Durchgangszollstelle erfasst den Grenzübergang der Waren anhand der Angaben zum Unionsversandverfahren, die sie von der Abgangszollstelle erhalten hat. Die Durchgangszollstelle unterrichtet…

ZK-26301. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

1. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit dem Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet verwendet werden, sind nachstehend angeführt. 1.1. Abgangszollstelle - Artikel 1 Z 13 UZK-DA Abgangszollstelle ist die Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt…

UZK-IAUnterabschnitt 4 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Unterabschnitt 4 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle Artikel 306 Gestellung von in den Unionsversand übergeführten Waren bei der Bestimmungszollstelle (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wenn in ein Unionsversandverfahren übergeführte Waren bei der Bestimmungszollstelle eintreffen, ist…

UZK-IAArtikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Treffen die Waren an einem in der Bewilligung gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex zugelassenen Ort ein, hat der…

ZK-2260Anhang 10AI Versandbegleitdokument
geltende FassungRichtlinien20.02.2018

Anhang 10AI Versandbegleitdokument [Grafik]   Anhang 10AJ "Versandbegleitdokument Rückschein" [Grafik]   Anhang 10AK Fortsetzungsblatt A [Grafik]   Anhang 10AL Fortsetzungsblatt B [Grafik]   Anhang 10AM Codes für die Kontrollergebnisse Kontrollcodes im Versandverfahren:   | A1 | Konform | Abgang und Bestimmung | A2 | als…

UZK-IAArtikel 316 Beendigung des Unionsversands für bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Artikel 316 Beendigung des Unionsversands für bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Die Verpflichtungen des Inhabers des Verfahrens gelten als erfüllt und das Versandverfahren gilt als beendet gemäß Artikel 233 Absatz 2 des Zollkodex, wenn die…

ZK-22602.18. Verschlussanerkenntnisse
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

UStR 2000 Rz 446–4493.8. Beförderungs- und Versendungslieferung
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…

UZKAbschnitt 2 Überlassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Überlassung Artikel 194 Überlassung der Waren (1) Sofern die Voraussetzungen für die Überführung der Waren in das betreffende Verfahren erfüllt sind und sofern etwaige Beschränkungen angewandt wurden und für die Waren keine Verbote gelten, werden die Waren von den Zollbehörden überlassen, sobald die…

ZK-22606.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

6.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren Siehe hiezu Abschnitt 7. (Eingaben im Betriebskontinuitätsverfahren). 6.9. Nachprüfungsverfahren Versandscheine Zur Verhütung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen prüfen die Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen die Vermerke auf den Versandscheinen nach, wenn anscheinend ein Fehler gemacht wurde oder Zweifel…