12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…
…enthalten. Rz 28: Fälligkeitstag ist der 15. Tag des auf das Entstehen des Abgabenanspruches zweitfolgenden Monats. Beispiel: Für Abflüge im Monat April entsteht die Abgabenschuld mit Ablauf des Monats April. Für den Anmeldungszeitraum April ist die Abgabe spätestens am 15. Juni fällig. Rz 29: Erfolgt…
…oder Kohleerzeuger geliefert, dann schuldet der Lieferer die Abgabe. 3.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Kohle Rz 146: Wird die Kohle vom Kohlehändler, Kohleerzeuger oder auch vom Importeur selbst verbraucht, dann ist der jeweilige Verbraucher Abgabenschuldner. Dies ist zB der Fall, wenn der Kohlenhändler…
6. Steuerschuld Verbrauchsteuern zählen zu den Selbstberechnungsabgaben. Im Regelfall ist eine (monatliche) Steueranmeldung abzugeben und die Steuer zu entrichten. Nur in besonderen Fällen kommt es zu einer bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung (§ 201 BAO). Die VSt-Ges enthalten eigene Regelungen über die Steuerschuld, insbesondere im Hinblick auf die…
…ein privatrechtlicher Vorgang und wird durch Vertragsabschluss rechtswirksam. Vorsichtshalber ist der Abtretungsvertrag (Abtretungserklärung und Annahmebestätigung) schriftlich abzuschließen; außerdem ist aus Zweckmäßigkeitsgründen vom Finanzamt die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift des abtretenden Abgabenschuldners zu verlangen, es sei denn, dass die Unterschrift vor einem Organ der…
5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…
1.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge Rz 35: Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge, Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung…
…bis zu dem der gesamte den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildende Abgabenbetrag zu entrichten ist, hinausgeschoben wird. Rz 248: Der Tag, an dem die Abgabenschulden fällig geworden sind, bleibt durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung unberührt (VwGH 11.8.199321.3.1995, 9395/14/0034/13/0156…
…Haften im Sinne der BAO bedeutet, dass der Haftungspflichtige mit seinem gesamten oder mit einem vorbestimmten Teil seines Vermögens für Abgabenschulden eines anderen in Anspruch genommen werden kann. Rz 1203: Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid geltend gemacht; für diesen gelten insbesondere auch die Bestimmungen…
…Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches Merkmal der Sachhaftung ist, dass sie dem Abgabengläubiger hinsichtlich einer bestimmten Sache eine Rechtsstellung verleiht, die allen…
10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…
…es weder zu einem fiktiven Zufluss von Erträgen, noch zu einer daran knüpfenden Abzugsverpflichtung kommt. Rz 7720: Die Wirkung des Zurückbehaltungsrechts ist daher weder die Schaffung eines entsprechenden Haftungsfonds für Abgabenschulden des Depotinhabers noch die Schaffung von Liquidität, sondern die Verhinderung der Erfüllung des steuerpflichtigen…
…zulässigen Entrichtungsarten nicht vollständig aufgezählt. Daher sind alle im § 211 Abs. 1 BAO nicht erwähnten nach Zivilrecht vorgesehenen Entrichtungsarten zur Entrichtung einer Abgabenschuld zulässig, sofern in den Abgabenvorschriften nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist (VfGH 2.10.1975, A 11/74). Untersagt ist lediglich gemäß…
…5. Aufrechnung (Kompensation) Rz 130: Auf Grund des § 1438 ABGB tritt wechselseitige Tilgung gleichartiger Forderungen (zB Abgabenforderung des Bundes als Geldforderung und Geldforderung privatrechtlicher Natur des Abgabenschuldners gegen den Bund, insbesondere aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen) im Ausmaß der geringeren der beiden Forderungen ein, sobald…
…die zu erwartende Abgabenvorschreibung die Vorauszahlungen übersteigen wird, so trifft ihn die Verpflichtung, für die Erfüllung der vorhersehbaren Abgabenschulden zeitgerecht und ausreichend vorzusorgen. Unterlässt er eine solche Vorsorge oder verwendet er den für die Nachzahlung bereitgestellten Betrag anderweitig, ohne auf anzuerkennende berechtigte Interessen verweisen zu…
…iSd § 241 Abs. 1 BAO eingebracht, wenn der Abgabenschuldner - wie jeder Schuldner, gegen den ein vollstreckbarer Exekutionstitel vorliegt - im Fall der weiteren Säumnis Zwangsmaßnahmen befürchten müsste (VwGH 29.1.1998, 96/15/0042). Rz 1946: Zur Antragstellung berechtigt ist - anders als bei einem Antrag nach …
…ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten (siehe Rz 832). In diesem Sinne besteht keine sittliche Verpflichtung, dass ein Kind sich für die Abgabenschulden der Mutter verbürgt (VwGH 18.10.1995, 92/13/0145). 12.8.11.1 Bürgschaft zu Gunsten eines Arbeitgebers…
…Rechtsnachfolgeregelung für Verschmelzungen ist deshalb nicht erforderlich. Rz 119: § 19 Abs. 1 BAO ordnet nicht nur den Übergang der Abgabenschulden des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger, sondern auch die Rechtsnachfolge von - in zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge noch nicht vollendeten - Steuertatbeständen an. Daher gehen grundsätzlich schon nach …
…oder im Spaltungs- und Übernahmsvertrag vorgesehenen Zuordnung jeweils im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende(n) Gesellschaft(en) über (partielle Gesamtrechtsnachfolge). Die (partielle) Gesamtrechtsnachfolge betrifft auch Abgabenschulden und damit verbundene verfahrensrechtliche Positionen (Parteirechte und -pflichten). Dieser (partielle) Übergang von Rechten und Pflichten erfolgt unabhängig davon…
…besteht keine Abhängigkeit im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO von der für das letztveranlagte Kalenderjahr festgesetzten Abgabenschuld (siehe Rz 490 bis Rz 492). Randzahl 412: entfällt Rz 413: Eine Aussetzung der Einhebung setzt voraus, dass eine Bescheidbeschwerde, von deren Ausgang die Höhe einer Abgabe…