…Dies gilt zusätzlich zu den Regelungen über die Abgabenhinterziehung bzw. grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß §§ 33 f FinStrG, wo die Organisation als Beitragstäterin anzusehen sein kann. Auch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG kann in diesem Zusammenhang in Betracht kommen. 42.6.6.3 Geltendmachung beim Finanzamt…
…278 BAO) oder mit Erkenntnis (§ 279 BAO) aufgehoben, so wird die Beschwerde gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch unzulässig. Sie ist daher als unzulässig geworden gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen (vgl. VwGH 14.10.1981, 81/13/0081); dies gilt auch dann…
…alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG (mit Überschreitung des Höchstausmaßes der Geldstrafe um die Hälfte gegenüber § 146 FinStrG) erkannt werden. 4.5. Strafbarkeit des Versuches (1) Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für…
…Einhebung (§ 212a BAO) Rz 1462: Ist ein gemäß § 212a BAO gestellter Aussetzungsantrag noch unerledigt, so kommt die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides nur in Betracht, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Da gemäß § 212a Abs. 2 lit. c BAO…
…I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 - SKG 2013); In-Kraft-Treten am 1. März…
… 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten ZollämterÖsterreich zuständig, wenn diese Finanzordnungswidrigkeiten in ihrem Bereich begangen oder entdeckt worden sind. (6) Gemäß § 31 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für die in Abs. 1 und 2 angeführten Finanzordnungswidrigkeiten ein Jahr. (7) Im Übrigen gilt für die in…
…Kraftfahrzeugsteuer gemäß §§ 6 Abs. 3 KfzStG 1992 7 Abs. 2 KfzStG 1992 das Finanzamt örtlich zuständig, das als erstes davon Kenntnis erlangt. (2) Personen mit Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Inland dürfen KfzKraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, nach der Einbringung in das Inland gemäß…
…des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat…
…übersenden. Rz 1204: Gibt der Arbeitgeber trotz Verpflichtung keine Lohnsteueranmeldungen ab, so verletzt er eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG (vgl. VwGH 14.2.1984, 83/14/0105). Eine von der Abgabenbehörde vorgenommene Schätzung der abzuführenden Beträge vermag daran nichts zu…
…auf diese Tatbestände bezieht (§ 5 Abs. 6 BG Tierproduktverbote). (6) Gemäß § 7 Abs. 3 BG Tierproduktverbote sind zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 5 dieses Bundesgesetzes genannten Finanzvergehen die in § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten Zollämter zuständig, wenn diese Finanzvergehen in ihrem…
…siehe AH-4501); (5) Güter, die Embargos unterliegen (siehe AH-2*).; (6) Rohdiamanten (siehe AH-4311; Rohdiamanten fallen unter die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 24 lit. a AußWG 2011, und zwar unter: "… zur Kontrolle des Handels mit anderen Gütern, sofern der Erlös…
…diese Tatbestände bezieht (§ 5 Abs. 6 BG Tierproduktverbote). (7) Gemäß § 7 Abs. 3 BG Tierproduktverbote, sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 5 BG Tierproduktverbote genannten Finanzvergehen die indas Zollamt § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten ZollämterÖsterreich zuständig, wenn diese Finanzvergehen in ihrem…
…Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute zur Abgabe einer Meldung. Es kann daher auch nur ein solches Finanzinstitut wegen einer Meldepflicht- oder Sorgfaltspflichtverletzung gemäß §…
…den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden, sofern dies nicht zur Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens erforderlich ist (§ 3 HStG 1995). (2) Wer die Auskunftspflicht oder die Geheimhaltungspflicht verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde erster Instanz (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat…
…beim ersten auf den Bilanzstichtag folgenden Fälligkeitstag erfolgen. Bisher nicht entrichtete Beträge unter 50 Euro sind jedoch in die Gesamtrechnung einzubeziehen, die gemäß § 6 Abs. 2 KohleAbgG zu erstellen ist, sodass zum letzten Fälligkeitstag eines jeden Jahres in Summe auch jene Beträge zu entrichten sind…
…8 ArtHG 2009 genannten Finanzvergehen die in § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten Zollämter zuständig, wenn diese Finanzvergehen in ihrem Bereich begangen oder entdeckt worden sind. (9) Gemäß § 31 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für die in Abs. 1 bis 5 angeführten Handlungen fünf Jahre…
…Lieferung belegen können (siehe auch Abschnitt 1.3.2.), vorzulegen. 2.2.4.1. EUSt-Schuldentstehung Sind die Voraussetzungen für die Ungültigerklärung nicht gegeben und kommt der Anmelder der Aufforderung nicht oder nur ungenügend nach, sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs…
12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…
…bzw. auf Grund einer unrichtigen Selbstberechnung eine Abgabenfestsetzung gemäß § 201 BAO, hat die festgesetzte Abgabe den in § 7 Abs. 2 FlugAbgG angeführten Fälligkeitstag. Beispiel: Die Flugabgabe für den Monat April ist am 15. Juni fällig. Erfolgt für den Monat April im November eine Festsetzung gemäß …
…Verwaltungsstrafbehörde bei der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren betreffend Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Geldwäschevorbeugung (§ 52b GSpG und § 52c GSpG). Rz 54: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG sowie deren Einhebung, Sicherung und Einbringung (§ 14 Abs. 6 WiEReG); siehe unten…