…38.12.1 Bescheinigung für Grunderwerbsteuer Rz 196: Zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt Österreich (Rz 147). 3.38.12.2. Bescheinigung für Stiftungseingangssteuer Rz 197: Zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Stiftungseingangssteuer ist das Finanzamt für…
…UmgrStG) jeweils gesondert der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Die Bestimmung des § 1 Abs. 4 GrEStG 1987 kann keine Anwendung finden, weil sie voraussetzt, dass die einzelnen Erwerbsvorgänge zwischen den gleichen Vertragspartnern stattfinden (siehe VwGH 27.5.1999, 98/16/0304). Wird anlässlich der Realteilung nach Art…
…9 lit. a UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit (vgl. auch EuGH 27.11.2008, C-156/08, "Vollkommer", wonach beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstückes künftige, umsatzsteuerpflichtige Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Verkehrsteuern wie die "Grunderwerbsteuer" einbezogen werden können, sofern diese…
…Kaufpreisrenten Rz 2528: Der Rentenbarwert (Rz 7020 ff und 2453 ff) einschließlich Zuzahlungen stellt die tatsächlichen Anschaffungskosten dar und ist zu passivieren. Weichen die Rentenleistungen durch früheres oder späteres Ableben des Rentenberechtigten vom ursprünglichen Rentenbarwert ab, führt dies zu keiner Änderung der Anschaffungskosten (VwGH 21…
…einer Liegenschaftsbewertung ermittelt werden. Die mit der Liegenschaftsschätzung verbundenen Kosten stellen sofort abzugsfähige Werbungskosten dar. Fiktive Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten. Als fiktive Nebenkosten können aber nur jene Kosten berücksichtigt werden, die bei einem gedachten Erwerb jedenfalls angefallen wären, wie insbesondere die Grunderwerbsteuer, nicht aber Maklergebühren…
…zuerst eine Realteilung und dann ein Zusammenschluss vereinbart, und gehört zum übertragenen Vermögen ein Grundstück im Sinne des § 2 GrEStG 1987, sind diese Rechtsvorgänge jeweils gesondert der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Die Bestimmung des § 1 Abs. 4 GrEStG 1987 kann keine Anwendung finden, weil sie voraussetzt…
…anzuwenden. Diese Bestimmungen regeln die Steuerrechtsfolgen der Umwandlung für die übertragende Körperschaft (§ 8 UmgrStG, siehe Rz 465 ff) die Rechtsnachfolger (§ 9 UmgrStG, siehe Rz 485 ff) den Verlustabzug (§ 10 UmgrStG, siehe Rz 566 ff) sonstige Rechtsfolgen (§ 11 UmgrStG, betreffend Eintritt in Lohnverhältnisse, Umsatzsteuer, Kapitalverkehrsteuern, Grunderwerbssteuer…
…1218: Die Änderung der Beteiligungsqualität im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988 bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund einer Einbringung durch ihn (Wechsel in die wesentliche Beteiligung) oder durch andere (Wechsel in die nicht wesentliche Beteiligung) tritt mangels Rückwirkung mit der Eintragung der einbringungsveranlassten…
…erfolgen. Grunderwerbsteuerpflicht tritt somit insbesondere dann ein, wenn zum Vermögen der übertragenden Körperschaft unmittelbar mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer grundstücksbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft gehören, wenn durch die Übertragung von Anteilen am Gesellschaftsvermögen einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft eine Änderung des Gesellschafterbestandes in der Form bewirkt…
…als Fruchtgenussberechtigte als Betriebsinhaberin anzusehen. Es findet somit kein begünstigter Wechsel in der die Betriebsführung beherrschenden Person statt. Bei Beendigung des Fruchtgenusses, wenn die Übergeberin ihren Pensionsanspruch erlangt, findet zwar eine Betriebsübertragung an den Sohn statt, die Befreiung von der Grunderwerbsteuer steht allerdings nicht zu…
…zum Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage kann den Befreiungstatbestand nicht mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten…
…13/0179, betr. Erwerb einer ausgearbeiteten Schottergrube, an der noch kein Deponierecht bestanden hat). 6.21.2 Anschaffungsnebenkosten 6.21.2.1 Nebenkosten Rz 2617: Zu den Nebenkosten gehören ua. Vertragserrichtungskosten, gerichtliche Eintragungsgebühren, Grunderwerbsteuer (VwGH 22.9.1971, 0406/71; VwGH 24.10.1978, 1006…
…einmal anfallen, wie etwa die Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgebühren usw. zählen zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes und sind ausschließlich im Wege der AfA absetzbar. Rz 4041: Zu den abzugsfähigen Versicherungsprämien zählen insbesondere die Gebäudeversicherungen (Versicherung für Feuer-, Wasser- und Sturmschäden sowie Gebäudehaftpflicht). Der Umstand, dass…
…Lagerungsprozess zählt zur Herstellung, wenn es dadurch zu einer Änderung der Verkehrsgängigkeit kommt, beispielsweise bei der Lagerung von Wein oder Holz zur Erreichung einer bestimmten Produktqualität. Die Verbindung von Vermögensgegenständen zu einem in der Verkehrsauffassung als neu anerkannten Gegenstand ist eine Herstellung. Hingegen ist die…
…000 Euro ergibt. Die Erhöhung gegenüber dem Erstbescheid von 2.000 Euro beruht im Umfang von 100 Euro auf der Anpassung an den vorgeschalteten Grundlagenbescheid und im Umfang von 1.900 Euro auf einer Änderung in anderen Bereichen. Da bei der Beurteilung, ob ein Bescheid…
…C vermittelt keine Fortführung der Firmenwertabschreibung. Einkommensermittlung: Das Einkommen des Gruppenmitglieds C des Jahres 01 wird im Fall a) zum 31.12.01 gemeinsam mit dem Ergebnis des Gruppenmitglieds A dem Gruppenträger zugerechnet. Erst für das Ergebnis des Jahres 02 erfolgt die Änderung der Zurechnung…
…4 Fernsprechentgeltzuschussgesetz und der Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte gemäß § 72 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. | Auch umfasst sind Eingaben, mit denen die Änderung des Beitragsschuldners des ORF-Beitrages am selben Hauptwohnsitz angezeigt wird, sowie Eingaben, mit denen die Verlegung des Hauptwohnsitzes oder die Änderung von persönlichen…
…für geltend gemachte AfA-Beträge, siehe dazu Rz 6661 und 6664). Kosten im Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Erwerb (zB Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, an den Geschenkgeber oder weichende Miterben bezahlte Beträge, die den Charakter der Unentgeltlichkeit nicht aufheben) sind nach § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988…
…Die sonstigen Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 sind gegenüber den Einkünften aus Kapitalvermögen subsidiär. Rz 6104a: Einkünfte aus Kapitalvermögen, das sich im Betriebsvermögen befindet, sind der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart zuzurechnen. Die bloße Nutzung eigenen Kapitalvermögens, zB durch Darlehensvergabe, stellt grundsätzlich keinen Gewerbebetrieb dar…
…liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor, auf den der Stufentarif anzuwenden ist (§ 7 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm Z 2 lit. a GrEStG 1987). In diesem Fall beträgt die Grunderwerbsteuer für die ersten 250.000 Euro 0,5%, für die nächsten 150.000 Euro…