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16 Treffer1656 msnur geltende Fassungen
UZK-DAUnterabschnitt 2 Von der Kommission zu treffende Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Person 30 Tage Zeit, eine Erklärung zu unterzeichnen, in der diese bestätigt, dass sie die Akte gelesen hat und je nach Fall angibt, dass sie ihr nichts hinzuzufügen hat oder welche Zusatzinformationen aufgenommen werden sollten. Gibt die betreffende Person innerhalb dieser 30-Tage-Frist keine…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…dieser 30 Tage Zeit, eine Erklärung zu unterzeichnen, in der diese bestätigt, dass sie die Akte gelesen hat und je nach Fall angibt, dass sie ihr nichts hinzuzufügen hat oder welche Zusatzinformationen aufgenommen werden sollten. Gibt die betreffende Person innerhalb dieser 30-Tage-Frist keine…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…innerhalb der 30-Tagesfrist die gewünschten Auskünfte einzuholen oder die gewünschten Kontrollen durchzuführen, sendet sie das Ersuchen mit entsprechenden Anmerkungen innerhalb von 30 Tagen nach dessen Eingang zurück. (4) Die gemeinsamen Datenanforderungen für das Ersuchen um zusätzliche Auskünfte bei Anträgen für in einem anderen Mitgliedstaat…

ZK-15801.45.4. Zollvertretung bei besonderen Verpflichtungen (zB bei besonderen Verfahren)
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…Waren gestellt werden sollen. Der Anmelder/Vertreter hat die Waren innerhalb von 30 Tagen, gerechnet vom Tag der Abgabe der Pre-Deklaration, bei dieser Zollstelle zu gestellen. Eine Verlängerung dieser 30-Tage Frist ist nicht zulässig. Wurde jedoch für die ursprüngliche Frist für die Gestellung…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…von 30 Tagen ab Einbringung aufzufordern, die fehlenden Informationen nachzureichen (Mängelbehebungsauftrag). Für die Nachreichung der Informationen ist eine angemessene Frist zu setzen, die höchstens 30 Tage betragen darf. Wird zunächst eine kürzere Frist genannt, so darf mit einer etwaigen Fristverlängerung insgesamt die 30 Tage-Frist…

EStR 2000 Rz 7951–796430.1.6 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30.1.6 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) Rz 7951: Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen nach § 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland oder auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden…

UZK-DAUnterabschnitt 1 Anspruch auf rechtliches Gehör
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…Entscheidung, die sich nachteilig auf ihn auswirken würde, Stellung nehmen kann, beträgt 30 Tage. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Zollbehörden die betreffende Person auffordern, innerhalb von 24 Stunden Stellung zu nehmen, wenn sich die Entscheidung auf das Ergebnis der Kontrolle von Waren bezieht…

UZK-DAArtikel 156 Frist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 156 Frist (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Eine Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach Artikel 155 wird unverzüglich erlassen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Annahme des Antrags.

UZKArtikel 111 Aufschubfrist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.3.1. Suchverfahren im C-TIR Sonderzuständigkeit für das Zollamt Wien Gemäß § 13 Z 2 AVOG 2010 - DV wird zur Einleitung und Durchführung der Suchverfahren, sowie zur Erhebung der Eingangsabgaben (Abgang und Bestimmung), die Zuständigkeit auf das Zollamt Wien im Verfahren mit Carnet TIR…

UZK-DAArtikel 28 Frist für den Erlass von Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 28 Frist für den Erlass von Entscheidungen (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Die Frist für den Erlass der Entscheidung nach Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex kann um bis zu 60 Tage verlängert werden. (2) Geben laufende strafrechtliche Maßnahmen Anlass zu Zweifeln…

UZK-DAArtikel 100 Fristen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Kommission unterrichtet den Mitgliedstaat und die betreffende Person über das Datum des Beginns und Abschlusses dieser Ermittlungen. (4) Beabsichtigt die Kommission, gemäß Artikel 99 Absatz 1 eine Entscheidung zuungunsten der betreffenden Person zu fällen, verlängert sich die in Absatz 1 festgesetzte Frist um 30 Tage.

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…2 Z 5 UmgrStG verzichtet wird. Die Einbringung wird dem zuständigen FA am 30.10.0930.10.X9 unter Anschluss des Einbringungsvertrages, des Abschlusses der X-KG zum 31.12.0831.12.X8 sowie der Einbringungsbilanz betreffend den Anteil des A an der X-KG…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

25. Anzeigepflicht (§ 31 GebG) 25.1. Gebührenanzeige 25.1.1. Gegenstand der Gebührenanzeige Rz 1199: Gegenstand der Anzeigepflicht ist grundsätzlich das gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, sofern für das Rechtsgeschäft eine Hundertsatzgebühr bescheidmäßig festzusetzen ist. Rz 1200: Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht…

VB-07305. Verfahren
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

5. Verfahren 5.1. Tätigwerden der Zollbehörden nach Stattgabe eines Antrags (1) Falls eine Zollstelle im Zuge eines der in Abschnitt 1.2. angeführten Anwendungsfälle Waren ermittelt, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen (siehe Abschnitt 2 Z 4), die in einer…

ZK-22608.2.7. Vorgehensweise bei einem Auskunftsersuchen bei vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Einleiten des Suchverfahrens (mit NCTS neu 35 Tage), Frist für Antwort des Carnet TIR Inhabers: 28 Tage, Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag auf weitere 28 Tage |   | 28 Tage nach Einleiten des Suchverfahrens (mit NCTS neu 35 Tage), Frist für Antwort des Carnet TIR Inhabers:…