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EStR 2000 Rz 615620.2.2.4.9 Nichtfestsetzung der entstandenen Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…die Bemessungsgrundlage bis auf Null, soweit die Wertminderung nicht im Zuzugstaat berücksichtigt wird (§ 27a Abs. 3 Z 2 lit. b EStG 1988). Zwischen Wegzug und Veräußerung eingetretene Wertminderungen sind dabei höchstens im Umfang des bei Wegzug/Überführung nicht festgesetzten Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen. Damit wird sichergestellt…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…217 Abs. 4 BAO ergebenden Zeiträume neu zu laufen. Rz 934: Die Respirofristen des § 211 Abs. 2 und 3 BAO sind für den Ablauf der beiden Dreimonatefristen des § 217 Abs. 3 BAO nicht anwendbar. Rz 935: Erlischt der Abgabenanspruch vor Ablauf der Dreimonatsfrist, etwa durch…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO) Rz 712: § 214 Abs. 4 erster Unterabsatz BAO sieht abweichend von den Grundsätzen der Abs. 1, 2 und 3 vor, dass bestimmte Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekanntgegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen sind. Ferner sind dem § 214 Abs. 4 zweiter Unterabsatz BAO…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ergebende Gutschrift beträgt daher 10.000 Euro. Der Säumniszuschlag ist von Amts wegen auf 300 Euro (2% von 15.000 Euro) herabzusetzen. 9.10.2. Nachforderungszinsen und nachträgliche Gutschriftszinsen für dieselbe Abgabe (§ 217 Abs. 8 lit. b BAO) Rz 986: Anspruchszinsen (§ 205 BAO) sind auch…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Abgabe zuständig ist. 3.38.3. Als Nebenansprüche geltende Abgabenerhöhungen Rz 187: Die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO (§ 29 Abs. 6 letzter Satz FinStrG). Die Abgabenerhöhung gemäß § 30a FinStrG (Verkürzungszuschlag) gilt als…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 112a BAO), Anspruchszinsen (§ 205 BAO), Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO), Aussetzungszinsen (§ 212a Abs. 9 BAO), Säumniszuschläge (§ 217 BAO). 1.1.1. Abgabenvorschriften, die von der Regelung des § 210 Abs. 1 BAO abweichende Fälligkeitstage vorsehen 1.1.2. Selbstbemessungsabgaben Rz 4: Die Abgabe wird unabhängig von…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1 BAO sind insbesondere: Rz 920: Auf Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) findet der Säumniszuschlag keine Anwendung; für sonstige Nebenansprüche gemäß § 3 Abs. 2 BAO wie Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Abgabenerhöhung oder Zwangsstrafe kommt ein Säumniszuschlag gegebenenfalls in Betracht. Rz 921: Anwendung des § 217 Abs…

RAE23. entfällt
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 293a BAO) Rz 2000: § 293a BAO ist nur auf Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) anzuwenden. Andere Nebenansprüche, zB Verspätungszuschläge und Anspruchszinsen, können somit nicht Gegenstand einer Maßnahme gemäß § 293a BAO sein. 23.1.1. Unrichtige Verbuchung der Gebarung Rz 2001: Eine unrichtige Verbuchung…

KStR 2013 Rz 1593–159530.3 Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Dies hat zur Folge, dass GM 3 und GM 4 aus der Gruppe ausscheiden und eine Rückabwicklung mangels Erfüllung der drei Jahres Frist erfolgt. Von GM 3 sind keine drei Jahresergebnisse an GM 2 bzw. den GT zugerechnet worden. GM 4 hat zwar bis zum…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Juni 1997), nicht jedoch im außerbetrieblichen Bereich (BFG 18.7.2019, RV/1100628/2016). 6.13.2.3 Ermittlung des fremdüblichen Verrechnungspreises - OECD-Verrechnungspreisgrundsätze Rz 2511: Gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 ist jener Wert anzusetzen, der im Falle einer Lieferung oder sonstigen Leistung an…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.2. Zinsen Rz 318: Zinsen können der Betriebsstätte nicht angelastet werden, wenn dies lediglich auf Grund einer internen Schuldverpflichtung der Betriebsstätte gegenüber dem Stammhaus geschieht (OECD-MK Art. 7 Z 42 idF vor 2010). Nutzt die Betriebsstätte daher Eigenmittel des Unternehmens, so…

KStR 2013 Rz 130922.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Diese allgemeine Definition von Zinsen im Sinne des § 12a Abs. 3 KStG 1988 geht auf Art. 2 Abs. 1 ATAD zurück (zu Aufwendungen, die nach den Vorgaben der ATAD jedenfalls als Zinsaufwendungen zu behandeln sind, siehe sogleich Rz 1309bc f). Rz 1309av: Ob Vergütungen für…

KStR 2013 Rz 130922.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen Rz 1309bc: Die allgemeine Definition von Zinsen im Sinne des § 12a Abs. 3 KStG 1988 geht auf die ATAD zurück. Die ATAD enthält darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Zinsaufwendungen, die…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…anzuerkennenden Refinanzierungskosten zu leisten wäre und andererseits eine Dienstleistungsvergütung gebührt. Sollte allerdings ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegen, würden die gemäß § 22 Abs. 2 BAO damit verknüpften Rechtsfolgen eintreten (Rz 24; siehe auch die Möglichkeit einer Nichtanerkennung der Transaktion nach Z 1.1221.142 OECD-VPL).

KStR 2013 Rz 1278–128221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Die Korrektur des steuerfreien Veräußerungsgewinnes um Beteiligungsteilwertabschreibungen gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 bedeutet nur eine Rückgängigmachung von in der Vergangenheit aufwandswirksam vorgenommenen Teilwertabschreibungen. Rz 1281: Für inländische Beteiligungen wird im Zeitpunkt der Veräußerung in Umsetzung der Rechtsprechung des VfGH ohne Beschränkung auf…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…daher buch- und bilanzmäßig nicht zu berücksichtigen sind (VwGH 20.11.1968, 1184/68; VwGH 28.4.1970, 1296/68; VwGH 26.2.1975, 0936/74; VwGH 19.9.1995, 92/14/0008). Zu den schwebenden Geschäften zählen auch Dauerschuldverhältnisse wie zB Bestandsverträge oder Arbeitsverträge…

EStR 2000 Rz 6121–612520.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…6121d: Guthabenszinsen und Kreditzinsen dürfen selbst bei einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang nicht aufgerechnet werden (§ 20 Abs. 2 EStG 1988). Rz 6121e: Steuerpflichtig sind auch Erträgnisse in Geld, die nicht als Zinsen angesehen werden können, aber ebenfalls für die Überlassung des Kapitals geleistet werden ("andere Erträgnisse")…

KStR 2013 Rz 130922.8 Zinsvortrag (§ 12a Abs. 6 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…erfassen ist. Eine Antragstellung ist auch nach Ergehen des Körperschaftsteuerbescheides möglich und kann bis zum Eintritt der Rechtskraft des Bescheides nachgeholt werden (etwa im Rahmen einer Beschwerde oder im Wiederaufnahmeverfahren). 22.8.2 Entstehung des Zinsvortrages Rz 1309dt: Der Zinsvortrag betrifft nur jenen Zinsüberhang, der…

EStR 2000 Rz 1429–14325.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung Rz 1429: Verbindlichkeiten für Liegenschaften belasten diese gleichmäßig. Daher sind die Zinsen in dem Ausmaß abzugsfähig, mit dem die Liegenschaft dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist (VwGH 21.5.1985, 85/14/0004). Rz 1430: Bei einem hergestellten…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…werden, siehe Rz 6225b. Einkünfte aus nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren und Anteilen an einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde sowie Einkünfte aus der nicht öffentlich angebotenen Überlassung von Kryptowährungen (Z 2) Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, einschließlich verbriefte Derivate (insbesondere Indexzertifikate), sowie…