…dem Beschwerdebegehren nicht Rechnung trägt, weshalb die Beschwerde dem § 253 BAO zufolge nunmehr auch als gegen den gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Bescheid gerichtet gilt. Der Abgabepflichtige stellt anlässlich der gegen den Feststellungsbescheid gerichteten Beschwerde einen weiteren Aussetzungsantrag für die sich aus dem gemäß…
… 214 Abs. 1 BAO auf die den Gegenstand des Aussetzungsantrages bildende Abgabe nicht verhindert hat. Beispiel: Auf dem Konto des Abgabepflichtigen, das weder einen Rückstand noch ein Guthaben ausweist, werden am selben Tag zuerst ein USt-Bescheid und sodann ein ESt-Bescheid mit Nachforderungen von…
… 230 Abs. 4 BAO die (nicht an eine Bescheiderteilung gebundene) Zuerkennung der eine Hemmung der Einbringung auslösenden aufschiebenden Wirkung im Ermessen der Abgabenbehörde. 16.4.1. Zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen Rz 1438: Dem § 217 Abs. 4 lit. b BAO zufolge unterbricht ein zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen iSd § 230 Abs…
…214 Abs. 1 BAO ihrem Sinn und Zweck nach nur auf Abgaben beziehen kann, die einzuheben sind, findet diese Vorschrift auf ausgesetzte Beträge keine Anwendung; dh. Zahlungen und sonstige Gutschriften sind, solange die Aussetzung aufrecht ist, nicht auf den ausgesetzten Betrag zu verrechnen, auch wenn…
…1. Allgemeines Rz 400: Dem Erkenntnis des VfGH 11.12.1986, G 119/86, zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden. Diesem Ziel dient § 212a BAO über die Aussetzung…
…hat keine den Fristenlauf hemmende Wirkung. Erfolgt eine rechtzeitige Mängelbehebung, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Wird einem Mängelbehebungsauftrag überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen, so ist mit Bescheid (Zurücknahmebescheid) auszusprechen, dass die Eingabe als zurückgenommen gilt. Ein Mängelbehebungsauftrag ist jedoch nicht zu…
…Stundungszinsen (siehe Ausführungen zu § 212 Abs. 2 BAO) sowie für die Verwirkung des Säumniszuschlages (siehe Ausführungen zu § 217 BAO). 3.13.1.1. Ein Terminverlust wird insbesondere in folgenden Fällen (zunächst) nicht wahrgenommen: Rz 282: Dem Finanzamt gelangt der Eintritt des Terminverlustes nicht zur Kenntnis…
1.2. Keine Änderung der Fälligkeit Rz 24: Abgesehen von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt…
…drei Monaten vereinbart, ist dies kein Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde, weil nur die Fälligkeit der Verpflichtung zu einer Leistung geändert wird (VwGH 8.3.1977, 1350/76). Rz 1137: Werden in einem Zusatz oder Nachtrag nicht zusätzliche Leistungen bedungen, sondern werden…
30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…