C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992) Rz 1358: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert grundsätzlich jedes einzelne Kraftfahrzeug (jeden einzelnen Anhänger); die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359…
…mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger; ausländische Kraftfahrzeuge, die nach den jeweiligen nationalen Zulassungsvorschriften keinem Zulassungsverfahren unterliegen; Kraftfahrzeuge, die ausschließlich anders als auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, wie z.B. Kraftfahrzeuge, die auf einem Anhänger durch Österreich durchgeführt werden). Überzählige Anhänger (siehe Rz 1358…
…2 KfzStG 1992 gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes auch Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die im § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 enthaltene Regelung für "überzählige Anhänger" ist allerdings eine Sonderregelung im Rahmen der Monatsbesteuerung und daher…