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LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 26 Z 4 lit. a letzter Satz EStG 1988 bis zum Ende des Kalendermonats, in dem diese Fahrten erstmals überwiegend zurückgelegt werden, nicht steuerbare Fahrtkostenersätze (zB Kilometergelder) hiefür ausgezahlt werden. Ab dem Folgemonat stellen die Fahrten zur neuen Arbeitsstätte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar…

LStR 2002 Rz 56–653.3.10.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…nicht ausreichend, um als erschwerend qualifiziert zu werden. Verursacht diese überwachende Tätigkeit aber beispielsweise überwiegend eine zwangsläufige erhebliche Verschmutzung des Arbeitnehmers oder seiner Kleidung, liegen erschwerende Umstände vor. Im Hinblick auf die bei Auslandssachverhalten bestehende erhöhte Mitwirkungspflicht sind jedenfalls genaue Tätigkeitsbeschreibungen (Arbeitsplatzbeschreibungen) notwendig, um eine…

EStR 2000 Rz 1512–1518Computer
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…im Vordergrund stehen (VwGH 13.12.1963, 0865/61). Eine Darlehensforderung ist dann als notwendiges Privatvermögen anzusehen, wenn der Unternehmer das Darlehen Verwandten überwiegend aus persönlichen (privaten) Gründen gewährt (VwGH 20.9.1988, 87/14/0168; VwGH 23.10.1990, 90/14/0080). Wird unter…

LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…VwGH 16.12.2003, 2000/15/0101). Vertritt die Abgabenbehörde infolge einer bei der Meldebehörde aufscheinenden gemeinsamen Adresse den Standpunkt, dass eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt, dann hat derjenige, der die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages begehrt, seine gegenteilige Meinung im Verwaltungsverfahren entsprechend zu konkretisieren und unter Beweis…

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…auf die zur Nutzung berechtigten Arbeitnehmer aufzuteilen. Die anteilige Wohnfläche ist aufgrund der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend nutzungsberechtigten Arbeitnehmer zu ermitteln und gilt für alle nutzungsberechtigten Arbeitnehmer. Rz 154b: (8) Trägt die Heizkosten der Arbeitgeber, ist ganzjährig ein Heizkostenzuschlag von 0,58 Euro pro m² anzusetzen…

EStR 2000 Rz 1695–1708Waffen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…eine Dienstwohnung, wenn die Wohnung objektiv dem Betrieb dient, dh. für die Einräumung des Wohnrechtes überwiegend betriebliche Gründe maßgebend sind. Zur Überlassung einer Dienstwohnung an Angehörige siehe Rz 1161 ff. Reisewohnung: Die Kosten einer kleinen Wohnung, die auf betrieblichen Reisen als Unterkunft dient, können ausnahmsweise…

LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…weil für den Fall, dass beide Partner keine oder gleich hohe Einkünfte im Sinne der Z 1 haben, der Absetzbetrag dem weiblichen (Ehe)Partner zusteht, ausgenommen der Haushalt wird überwiegend vom männlichen (Ehe)Partner geführt? Gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist Alleinverdiener…

LStR 2002 Rz 253–2605.4.2 Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln (§ 2 Pendlerverordnung)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…vor, so ist stets der der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz für das Pendlerpauschale maßgeblich. 5.4.2b Wochenpendler - Familienheimfahrten Rz 259a: Wochenpendler, welche die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllen (Rz 341 ff), können für den Kalendermonat die tatsächlichen Kosten der Fahrten zum Familienwohnsitz berücksichtigen (Familienheimfahrten, Rz…

LStR 2002 Rz 341–3435.9.9 Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

5.9.9 Doppelte Haushaltsführung 5.9.9.1 Voraussetzungen Rz 341: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…

LStR 2002 Rz 896–89912.8.15 Hausgehilfin
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…

LStR 2002 Rz 344–3455.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

5.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung Rz 344: Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich…

LStR 2002 Rz 865–86712.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…15.02.1994, 93/14/0227). Selbst der Umstand, dass die Ehegattin wegen der Erziehung von zwölf leiblichen Kindern und der damit verbundenen umfangreichen Haushaltsführung keinen eigenen Pensionsanspruch erwerben konnte, berührt die fehlende Abzugsfähigkeit nicht (VwGH 23.03.1999, 98/14/0133). Unterhaltsleistungen an den…

LStR 2002 Rz 88712.8.4 Alters- und Pflegeheim
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.8.4 Alters- und Pflegeheim Rz 887: Die Kosten der Unterbringung und der Verpflegung stellen grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen iSd des § 34 EStG 1988 dar. Außergewöhnliche Belastungen können aber gegeben sein, wenn Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen verursachen (VwGH 16.12.1987, 86/13…

LStR 2002 Rz 779–78111.4.4 Das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend"
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…der Mutter lebende Kind nicht beim Steuerpflichtigen als haushaltszugehörig angesehen werden. Daran ändert auch nichts, wenn die Ehegatten noch über ein gemeinsames Bankkonto verfügen. Der Umstand, dass die Geschlechtsgemeinschaft aufgehoben ist, steht hingegen einer gemeinsamen Haushaltsführung nicht entgegen (VwGH 18.3.1997, 96/14/0006).

LStR 2002 Rz 833–83612.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988) Rz 833: Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt insoweit vor, als die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet. Rz 834: Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes ist das…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…wenn dem Kindesvater die Obsorge für die Kinder im Scheidungsverfahren zugesprochen wurde und er mit seinen Kindern einen gemeinsamen Haushalt führt. Hinweise dafür sind Scheidungsdokumente, Obsorgebeschluss und die tatsächliche Kostentragung für die Haushaltsführung (zB Miete, Grundsteuer, Betriebskosten für das eigenes Haus). Zu prüfen ist weiters…

LStR 2002 Rz 82712.3.4 Außergewöhnlichkeit (§ 34 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.3.4 Außergewöhnlichkeit (§ 34 Abs. 2 EStG 1988) Rz 827: Aufwendungen sind nur insoweit außergewöhnlich, als sie höher sind als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse (Maßgeblichkeit des gesamten wirtschaftlichen Einkommens unter Berücksichtigung des Familienstandes, VwGH 19.9.1989, 86/14/0192…