…Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen. Es ist zu prüfen, ob das vorhandene Ausfallsrisiko tatsächlich auf die ausländische Konzerngesellschaft übergeht. Andernfalls wäre die Factoring-Vereinbarung steuerlich nicht anzuerkennen. Dieses Nichtanerkennungsrisiko steigt, wenn mit der Neugestaltung wirtschaftlich nicht erklärbare Verminderungen der Geschäftsergebnisse der österreichischen Konzerngesellschaft verbunden…
…österreichische Privatstiftung ist auch kein "Investmentunternehmen" nach § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG. Dies würde nämlich die Verwaltung durch ein Einlageninstitut, ein Verwahrinstitut, eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft oder ein Investmentunternehmen im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 GMSG voraussetzen. Allerdings erfolgt die Verwaltung einer österreichischen…
…Eine Gegenausnahme besteht jedoch bei Zahlungen, die aus einer Verpflichtung in Zusammenhang mit gewerblichen Finanzaktivitäten stammen, die denen einer spezifizierten Versicherungsgesellschaft, eines Verwahr- oder eines Einlageninstituts entsprechen. Beispiel: Somit ist eine Zentralbank, die auf kommerzieller Basis als ein Vermittler im Namen Dritter - und damit nicht…
…| Japan | Verlustabdeckung einer Service-Tochtergesellschaft, Fremdvergleichsgrundsatz allg. | - | EAS 79 | 23.01.1992 | Polen | Fremdübliche Vergütung für Subauftragnehmer einer österreichischen Baufirma | - | EAS 89 | 10.02.1992 | Schweiz | Versicherungsbetriebsstätte, Verlustaufteilung | Rz 351 | EAS…
…Arbeitnehmer, denen ein firmeneigener PKW auch für Privatfahrten zur Verfügung steht, eine Vollkaskoversicherung mit der Versicherungsgesellschaft XY ab. Die entsprechenden Sachbezüge für die KFZ-Privatnutzung wurden richtig berechnet. Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden für die Privatfahrten. Die Arbeitnehmer müssen für die Kostenübernahme von eventuellen Schäden…
A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer Rz 372: Eine Versicherungsgesellschaft kann Diplomaten, die sich ihr gegenüber mit Lichtbildausweis als Träger diplomatischer Privilegien ausweisen, unmittelbar von der motorbezogenen Versicherungssteuer entlasten. Hat der Versicherer dennoch die motorbezogene Versicherungssteuer in Rechnung gestellt, hat er diese unrichtige…
…an in Österreich zugelassene Versicherungsgesellschaften, Schaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen im Inland, Sanierung von Wohnraum im Inland, inländische Genussscheine, junge Aktien und Wohnsparaktien, Beiträge an in Österreich anerkannte inländische Kirchen und Religionsgesellschaften, Steuerberatungskosten an im Inland befugte Personen für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung, Zuwendungen…
…1 Abs. 1 Z 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2001 fallen zB nicht: 1. Hausverwalter als direkte Stellvertreter der Versicherungsgesellschaft als Hauseigentümer. 2. Steuerpflichtige, deren Provisionen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen (vgl. LStR 2002 Rz 665 und 963). Rz 8306: Unter § 1…
39.1.3 Bausparkassen in Österreich Rz 1295: Folgende Bausparkassen verfügen derzeit über eine Konzession zum Geschäftsbetrieb im Inland: Allgemeine Bausparkasse reg. Gen.m.b.H., Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, Bausparkasse Wüstenrot AG, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.
7.5.2 Begünstigte Versicherungsunternehmen Rz 462: Versicherungsprämien sind nur dann abzugsfähig, wenn das Versicherungsunternehmen Sitz oder Geschäftsbetrieb im Inland hat oder ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde. Rz 463: Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat haben, der Vertragspartei des Abkommens…
…der er sich nicht entziehen kann, trifft (VwGH 2.3.1993, 93/14/0003). Rz 1235: Als derartige Pflichtversicherungen sind Beträge auf Grund österreichischer Sozialversicherungsgesetze abzugsfähig (VwGH 18.03.1991, 90/14/0265), wozu insbesondere die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Versicherungen nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz…
2.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988) 2.8.1 Allgemeines Rz 196: Ein kleiner Versicherungsverein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des VAG VAG (§§ 6268 ff VAG 2016), dessen Wirkungskreis örtlich, sachlich und dem Personenkreis nach eingeschränkt ist. Der Betrieb gilt…
D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…
7.5.3.6 Rückvergütungen Rz 490: Rückvergütungen lösen nur dann die im Folgenden angeführte Konsequenz aus, wenn der Vorgang nicht zu einer Nachversteuerung von Versicherungsprämien führt. Zu den Rückvergütungen zählen: Vorauszahlungen bzw. Rückzahlungen auf Grund eines Teilrückkaufes der Versicherung außerhalb der Nachversteuerungsfrist (zB Vorauszahlung…
5.5.1.5 Versicherungsprämien nach dem allgemeinen Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG 1988 5.5.1.5.1 Personenversicherungen Rz 1267: Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen sind grundsätzlich - auch bei einer gewissen betrieblichen Mitveranlassung - als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht als Betriebsausgaben absetzbar (vgl…
1.2.1.1.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Rz 19: Die rechtliche Grundlage der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ist das am 1. Jänner 1979 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG, BGBl. Nr. 569/1978). Unternehmen mit Sitz im Inland, die den Betrieb der Vertragsversicherung zum Gegenstand haben…
…eine gemäß § 143 Abs. 1 VAG 2016 in der Bilanz gesondert auszuweisende Risikorücklage bilden. Die Risikorücklage dient der Sicherung der Existenz der Versicherungsgesellschaft. Insbesondere dient sie damit der Abdeckung des allgemeinen Unternehmerrisikos, welches sich bei Versicherungen aus dem Risiko des versicherungstechnischen Geschäfts, dem Kapitalanlagerisiko und…
23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…
5.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1271: Als Betriebsausgaben absetzbar sind auch Prämien zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche den Schaden ersetzt, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadenereignisses, wie zB Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand, Explosion, eintritt (VwGH…
7.5 Beiträge und Versicherungsprämien (§ 18 Abs. 1 Z 1a und Z 2 EStG 1988) 7.5.1 Begriff der Beiträge und Versicherungsprämien Rz 458: Als Sonderausgaben absetzbar sind Beiträge und Prämien für: freiwillige Krankenversicherung mit Ausnahme der als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähigen Beiträge zu…