RIS AI
11 Treffer1593 msnur geltende Fassungen
VB-0335Anlage 1
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…der Europäischen Kommission mit einer beispielhaften Liste der Codes der Kombinierten Nomenklatur, die verbotene Robbenerzeugnisse erfassen können Öffentliche Bekanntmachung 2010/C 356/02 der Europäischen Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…und 20 IO, sondern die allgemeinen Bestimmungen des ABGB. Rz 158: Im Fall der Masseunzulänglichkeit nach § 124a IO (öffentliche Bekanntmachung) tritt jedoch eine Zahlungssperre auch für Masseforderungen ein, die als speziellere Bestimmung den Verrechnungsregeln der BAO vorgeht (zB VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046…

EStR 2000 Rz 1640–1644Sicherstellung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Grundlage beruhen und als eine angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen. Einzelfälle von Sponsorzahlungen: Sportler und Vereine müssen Werbeleistungen zusagen, die erforderlichenfalls auch durch den Sponsor rechtlich erzwungen werden können…

VB-07301. Gegenstand und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…Zollbehörden bei der Durchfuhr von Waren durch die Union hat die Kommission Leitlinien (siehe Abschnitt 1.4.) erarbeitet. (2) Hinsichtlich Ausnahmen vom Anwendungsbereich siehe Abschnitt 1.5. 1.4. Bekanntmachung der Kommission zur Durchsetzung durch die Zollbehörden von Rechten geistigen Eigentums bei Waren, einschließlich Durchfuhrwaren…

KStR 2013 Rz 991–99414. Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Eintritt der Rechtswirkungen der Insolvenzeröffnung. Die Wirkungen treten gemäß § 2 Abs. 1 Insolvenzordnung mit Beginn des Tages ein, der der öffentlichen Bekanntmachung des Inhaltes des Insolvenzediktes folgt. Das Verfahren endet mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens bzw. mit der Einstellung. Ist ein Insolvenzverfahren aufrecht, sind Gewinne…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…beruhen und soweit sie als angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können und somit vom Vorliegen einer breiten öffentliche Werbewirkung ausgegangen werden kann. 1.2.2.2.2.2 Einzelfälle von Sponsorzahlungen Rz 161: Die begünstigten Körperschaften müssen Werbeleistungen…

EStR 2000 Rz 156–1622.6.2 Allgemeine Verlustausgleichsverbote
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Eintritt der Rechtswirkungen der Insolvenzeröffnung. Die Wirkungen treten gemäß § 2 Abs. 1 Insolvenzordnung mit Beginn des Tages ein, der der öffentlichen Bekanntmachung des Inhaltes des Insolvenzediktes folgt. Das Verfahren endet mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens bzw. mit der Einstellung. Ist ein Insolvenzverfahren aufrecht, sind Gewinne…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…materiellen Förderung von Zwecken iSd § 1 PartG eingeschränkt. Rz 279a: Für den gesamten Anwendungsbereich des § 5 Z 12 KStG 1988 fingiert das Gesetz nahestehende Organisationen sowie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gliederungen von wahlwerbenden politischen Parteien als Körperschaften öffentlichen Rechts, wenn diesen keine abgabenrechtliche Begünstigung iSd §…

UP-61005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien05.10.2025

…entnommen werden. 5.3.2. Erweiterte Kumulierung für bestimmte Waren Hinweis: Das Abkommen sieht grundsätzlich die Möglichkeit der erweiterten Kumulierung vor. Dies ist erst nach entsprechender Bekanntmachung im EU-ABl. möglich, bis dato ist dies noch nicht erfolgt. 1.In Kapitel 3 des Harmonisierten Systems…

UP-40015. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…Gesellschaften, die ihren Hauptsitz und Hauptniederlassung in der ausführenden oder der einführenden Vertragspartei haben und sind mindestens zur Hälfte Eigentum der ausführenden oder einführenden Vertragspartei oder öffentlicher Einrichtungen oder von Staatsangehörigen dieser Vertragsparteien. (3)Ist die ausführende oder die einführende Vertragspartei die Europäische Union, so…

UP-62005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

…und 3.Bekanntmachungen über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anwendung der Kumulierung nach diesem Artikel im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren in den Amtsblättern der unterzeichnenden Andenstaaten und der Nichtvertragspartei oder den Nichtvertragsparteien veröffentlicht wurden. 5.3.2…