…tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Rechtsperson auf die übernehmende Mitunternehmerschaft erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle der Firmenbuchzuständigkeit de jure im Zeitpunkt der Eintragung bzw. sonst mit dem Tag der Meldung bei dem für die…
…tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Personengesellschaft auf den Nachfolgeunternehmer erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle der Firmenbuchzuständigkeit de jure im Zeitpunkt der Eintragung bzw. sonst mit dem Tag der Meldung bei dem für den Nachfolgeunternehmer…
…Verhältnissen vor der Einbringung für den Forschungsfreibetrag Beibehaltung der Abschreibungsgrundsätze. Im Jahr der Übertragung kann bei Vorliegen eines Rumpfwirtschaftsjahres insgesamt nicht mehr als eine Ganzjahres-Afa angesetzt werden (siehe EStR 2000 Rz 3132 sowie VwGH 28.1.2015, Ra 2014/13/0025) Beispiel: A betreibt…
…und 31.12.2023 24%; davor 25%) und andererseits durch die mit der Anschaffungskostenbindung verknüpfte Übertragung auf die Anteile des Einbringenden zu stillen Reserven an den Gesellschaftsanteilen der übernehmenden Körperschaft (zweite Hälfte der Steuerhängigkeit in Höhe des besonderen Steuersatzes von 27,5% gemäß § 27a Abs…
…Übertragung von Rechten und Pflichten (Artikel 218 des Zollkodex) Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des Zollkodex erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die zuständige Zollstelle die Bedingungen fest, unter denen die Übertragung…
Artikel 218 Übertragung von Rechten und Pflichten Die Rechte und Pflichten des Inhabers eines anderen besonderen Verfahrens als des Versands können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden, die die für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen erfüllt.
…Übertragung des Verfahrens Art. 218 UZK, 266 UZK-IA, nationale Weisung Die Rechte und Pflichten des Verfahrensinhabers können nach Art. 218 UZK auf eine andere Person übertragen werden, wenn diese Person die für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen erfüllt. Durch die Übertragung gehen die Rechte und…
… 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an die Stelle einer aus dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei tritt und deren gesamte vertragliche Rechtsstellung…
…Firma A) kann die aus Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse vor der Einfuhr von den Ersatzwaren gleichartigen Nicht-Unionswaren zur Ausfuhr anmelden. Das Recht zur "zollfreien" Einfuhr der den Ersatzwaren gleichartigen Nicht-Unionswaren kann auf Firma B übertragen werden. Das Standardinformationsaustauschverfahren wird im elektronischen INF SP bearbeitet…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…
B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991) B.4.1. Lieferung (§ 4 Z 1 NoVAG 1991) Rz 750: Abgabenschuldner ist im Falle der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4 NoVAG 1991) der Unternehmer (im Regelfall der Fahrzeughändler), der die Lieferung ausführt. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast im…
3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…
…Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der vollständigen Übertragung der…
2a. Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern 2a.1. Gewerbsmäßige Beförderung nicht gefährlicher Abfälle (1) Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle (ausgenommen POP-Abfälle, siehe Abschnitt 1.1. Abs. 7) befördert, hat gemäß § 15 Abs. 7 AWG 2002 bei der Beförderung ein Dokument mitzuführen, aus welchem der Übergeber…
…von der Zulassungsstelle jedoch gewährt, so ist der Haftungsbescheid für die nicht abgeführte Gebühr an die Zulassungsstelle zu richten (siehe GebR Rz 388). Voraussetzung für die Begünstigung einer Betriebsübertragung ist unter anderem, dass bereits vorhandene Betriebsgrundlagen (siehe Rz 64 ff) als funktionstüchtige Sachgesamtheit übertragen werden.
…16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG eine Entnahme iHv 25.000 vorbehalten. Zum Umwandlungsstichtag haftet die diesbezügliche Verbindlichkeit noch mit einem Betrag von 10.000 aus, 15.000 wurden bereits unter Berücksichtigung der KESt-Abfuhrverpflichtung des § 18 Abs. 2 UmgrStG getilgt. Der fiktiven Ausschüttung iSd §…
…darstellt. Ob dieser Vorgang steuerpflichtig ist, ist davon abhängig, ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung handelt. Für Zwecke des KESt-Abzuges kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine Änderung der Depotinhaberschaft steuerlich unbeachtlich ist. Zur Vermeidung von Missbräuchen gilt dies nicht, wenn…
…2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus der…
…2020/15/0016). Die Ausnahmetatbestände sind daher auch so konzipiert, dass bei grundsätzlicher Verfügbarkeit der Daten für eine zukünftige Besteuerung die Steuerbarkeit nicht gegeben ist. Erfasst sind alle Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen: Auf ein anderes Depot bei derselben depotführenden Stelle (1. TS); Von…