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UP-420011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

…Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen eines Ursprungsprotokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen der Ursprungsprotokolle erfüllen und die sich bei Inkrafttreten der Ursprungsprotokolle (siehe nachfolgenden Abschnitt 12. - Rechtsgrundlagen) im Durchgangsverkehr oder in der…

GK-0400Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 dar, der im Interesse einer einheitlichen…

UP-430011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2020

…Gemeinsame EWR Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen des Ursprungsprotokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder im EWR in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in…

ZK-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

ZK-26300. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…verwendet: | UZK | Zollkodex der Union | UZK-DA | Delegierter Rechtsakt | UZK-IA | Durchführungsrechtsakt | UZK-TDA | Technische Übergangsbestimmungen | ABD | Ausfuhrbegleitdokument | AES | Automated Export System - automatisiertes Ausfuhrsystem | ECS | Export Control System | EXS |…

UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UZK-IAArtikel 349 Übergangsbestimmungen für Waren, die in bestimmte Zollverfahren übergeführt, aber vor dem 1. Mai 2016 nicht erledigt wurden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 349 Übergangsbestimmungen für Waren, die in bestimmte Zollverfahren übergeführt, aber vor dem 1. Mai 2016 nicht erledigt wurden (1) Wurden Waren vor dem 1. Mai 2016 in die folgenden Zollverfahren übergeführt und wurde das Verfahren vor diesem Zeitpunkt nicht erledigt, so wird das Verfahren…

GK-0400Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheinigung für den Werkverkehr [Grafik]   [Grafik]  

GK-0420Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0410Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 und des Interbus-Übereinkommens dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…

GK-04100.2. Geltungsbereich
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

0.2. Geltungsbereich (1) Diese Arbeitsrichtlinie gilt im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr, der von im Nicht-EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt wird. (2) Vertragsstaaten des Interbus-Übereinkommens sind derzeit neben der Europäischen Gemeinschaft noch folgende Staaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina;, Kroatien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Türkei. (3) Bilaterale…

VB-02602. Abfertigungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien13.09.2016

2. Abfertigungsvoraussetzungen 2.1. Anwendungszeitpunkt Die Bestimmungen der im Abschnitt 0.1. genannten Abkommen finden im Zeitpunkt der Verbringung von Leichen nach oder durch Österreich Anwendung. 2.2. Leichenpass (1) Für die Ausstellung eines Leichenpasses ist die zuständige Behörde des Todesortes oder des Ortes der…

ZK-20301.5. Verfahrenshinweise
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…wenn sie abgabenfrei sind, durch einfaches Überschreiten der (grünen) Zollgrenze angemeldet werden (§ 8 Z 2 ZollR-DV 2004). Eine summarische Anmeldung ist nach Art. 104 Buchstaben f) und g) UZK-DA nicht erforderlich. 1.5.2. Feststellungsverfahren Die Feststellung der Abgabenfreiheit erfolgt grundsätzlich durch Annahme…

UP-500011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.05.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der WPA-Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern.

UZK-DAArtikel 254 Anwendung von Bewilligungen und Entscheidungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 254 Anwendung von Bewilligungen und Entscheidungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Bleiben Entscheidungen oder Bewilligungen nach Maßgabe der Artikel 251, 252 und 253 nach dem 1. Mai 2016 gültig, so werden sie ab dem 1. Mai 2016 unter den Bedingungen…

EStR 2000 Rz 34068.6.4.4 Übergangsbestimmung gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

8.6.4.4 Übergangsbestimmung gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 EStG 1988 Rz 3406: Gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 letzter Satz EStG 1988 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2007 ist die Aufstockung unter Zugrundelegung des zwanzigjährigen Zeitraumes weiter fortzuführen. Als Ausgangspunkt für die…

UZK-TDAKapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Gegenstand 1. Diese Verordnung enthält Übergangsmaßnahmen für die Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Daten gemäß Artikel 278 des Zollkodex, bis die elektronischen Systeme, die für die Anwendung der Bestimmungen des Zollkodex erforderlich sind, in Betrieb sind. 2…

UZK-IAArtikel 348 Übergangsbestimmungen zur Überführung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 348 Übergangsbestimmungen zur Überführung von Waren Wurden Waren vor dem 1. Mai 2016 zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, zum Zolllagerverfahren, zur aktiven Veredelung, zum Umwandlungsverfahren, zur vorübergehenden Verwendung, zur besonderen Verwendung, zum Versandverfahren, zum Ausfuhrverfahren oder zur passiven Veredelung gemäß der Verordnung (EWG…

ZK-25604.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

4.10. Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse gemäß Art. 86 Abs. 3 UZK | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 86 Abs. 3 | Art. 72 | - | - Der Anteil, der in die Veredelungserzeugnisse eingegangenen in das Verfahren übergeführten…

GK-04100. Einführung
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

0. EinleitungEinführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr, der von im Nicht-EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt wird, geltenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (GelegenheitsverkehrsGelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 -Gesetz 1996 GelverkG); 2.das Übereinkommen…