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ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Übergang der Zuständigkeit ist in folgenden Regelungen ausdrücklich angesprochen: § 294 Abs. 4 BAO § 295 Abs. 5 BAO § 295a Abs. 2 BAO § 305 BAO § 308 Abs. 4 BAO § 310 Abs. 2 BAO. 1.4.3. Beschwerdeverfahren (§ 59 BAO) Rz 32: Die Übertragung oder der Übergang der…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…ist), besteht die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe seit diesem Zeitpunkt (§ 323b Abs. 1 BAO). Ist aber der Zuständigkeitstatbestand des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO erst nach dem 1.1.2021 erfüllt worden, ist für den Übergang der Zuständigkeit jener Zeitpunkt maßgeblich, in dem…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Ein Übergang der Zuständigkeit nach § 6 AVOG 2010 umfasst auch die Zuständigkeit für die Erledigung auf § 241 Abs. 1 BAO gestützter Anträge. Rz 1949: Die Rückzahlung nach § 241 Abs. 1 BAO hat auf Antrag auch dann zu erfolgen, wenn sich auf dem Abgabenkonto der Rückstand…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…als für das Unternehmen des Empfängers der Werklieferung eingeführt gelten, umfasst die Rechnung des ausländischen Unternehmers über die Werklieferung nicht die eingeführten Bestandteile. Hinsichtlich dieser Werklieferung (Restlieferung: Werklieferung abzüglich eingeführter Bestandteile) kommt es gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994 zum Übergang der Steuerschuld…

UmgrStR 2002 Rz 1216–12423.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…bestehen keine Bedenken, wenn der Übergang der Arbeitgebereigenschaft in Abstimmung mit der Abgabenbehörde mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch oder mangels Zuständigkeit des Firmenbuchs mit dem Tag der Meldung folgenden Lohnzahlungszeitraum angenommen wird. Rz 1218: Die Änderung der Beteiligungsqualität im Sinn des § 22…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…strukturierte Meldungen von nach dem 30.6.2025 vertraglich unterfertigten Einbringungen nach Maßgabe der UmgrMV unter Verwendung des dafür vorgesehenen amtlichen Vordrucks (Umgr 1; vgl. Im§ 2 Abs. 2 zweiter Satz UmgrMV Zweifel ist von einer Zuständigkeit des für das übertragene Vermögen zuständigen Finanzamtes auszugehen)…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…A5, B1) einzugeben. Übergabe Das Carnet TIR wird dem Anmelder übergeben. 2.9. NCTS - TIR Seit 1. Jänner 2009 sind sämtliche TIR-Verfahren im NCTS verpflichtend durchzuführen. Diese Bestimmungen gelten für Beförderungen im Verfahren des internationalen Warentransports mit Carnet TIR innerhalb des Zollgebiets der Union…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…erhobenen Betrag und die Angabe der Währung enthalten. Zum anderen muss die zuständige Behörde des Abgangslandes aufgrund ihrer Feststellungen oder als Reaktion auf eingehende Ersuchen "Antwort auf die Suchanzeige" (IE143) mit Code "4" oder "Erhebungsersuchen" (IE150) oder hinreichende Informationen die Zuständigkeit einem anderen Mitgliedstaat oder…

ZK-25604. Erledigung des Verfahrens
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Zuständigkeitsbestimmungen des Art. 221 Abs. 2 UZK-IA zu beachten. 4.2. Wiederausfuhr Wird die aV durch die Wiederausfuhr erledigt, ist eine Zollanmeldung Wiederausfuhranmeldung erforderlich und die Zuständigkeitsbestimmung des Art. 221 Abs. 2 UZK-IA sind zu beachten. Auf die Wiederausfuhr sind die Bestimmungen der…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…bei der Neunmonatsfrist um eine verfahrensrechtliche Frist handelt und die Tage des Postenlaufs gemäß § 108 Abs. 4 BAO (weiterhin auch im Falle einer schriftlichen strukturierten Meldung nach dem 30.6.2025) daher nicht eingerechnet werden. Allerdings ist bei ZuständigkeitBei elektronischen strukturierten Meldungen kommt der Regelung…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…befördert oder versendet) oder der ausländische Abnehmer das Kraftfahrzeug im Inland abholt (befördert oder versendet), ist jedoch ohne Bedeutung. Beispiel 1: Ein inländischer Zulassungsbesitzer verkauft sein Kraftfahrzeug an einen ausländischen Fahrzeughändler. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges erfolgt in Österreich und der Fahrzeughändler befördert das Kraftfahrzeug ins…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…des Bundes das Weisungsrecht bereits aufgrund der Bundesverfassung zu (Art. 20 Abs. 1 zweiter Satz B-VG). Kompetenzstreitigkeiten können vor allem zwischen den beiden Finanzämtern, allenfalls auch zwischen einem Finanzamt und dem Zollamt Österreich auftreten. Denkbar sind auch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen einem Finanzamt und einer Finanzstrafbehörde…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer…

ZK-25006. Erledigung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…auch in diesen Verfahren mit dem nach den Regeln des Artikel 339 UZK-IA vorabgefertigten Carnet ATA und Carnet CPD die Verbringung von der Ausfuhrzollstelle bis zur Ausgangszollstelle ohne ein zusätzliches Transitverfahren durchgeführt werden darf. Auf eine für den Einzelfall passende und nachvollziehbare Nämlichkeitssicherung ist…

UZKArtikel 218 Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 218 Übertragung von Rechten und Pflichten Die Rechte und Pflichten des Inhabers eines anderen besonderen Verfahrens als des Versands können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden, die die für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen erfüllt.

UZK-IAArtikel 266 Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 266 Übertragung von Rechten und Pflichten (Artikel 218 des Zollkodex) Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des Zollkodex erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die zuständige Zollstelle die Bedingungen fest, unter denen…

ZustRL4. Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Nr. 165/2010, sind mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft getreten. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über jene Bestimmungen des AVOG 2010 und der AVOG 2010 - DV, die mit 1. Jänner 2021 in die Bundesabgabenordnung übernommen wurden. Übersicht | Bis 31. Dezember…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…dem 31. Dezember 2020 bekannt gegeben und damit wirksam wird, gilt als Erledigung der Abgabenbehörde, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist (§ 323b Abs. 3 BAO). Rz 7: Die Zuständigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen (§ 53 erster Satz BAO). Eine allfällige…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2 und 4 bis 15 BAO aufgelisteten Zuständigkeitsbereiche: Gebühren im Sinne des GebG, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren - § 4 Abs. 7 GGG iVm § 10a Abs. 1 GGV, die Grunderwerbsteuer, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die Bodenwertabgabe, die Versicherungssteuer, die Feuerschutzsteuer, die Flugabgabe, der Finanzierungsbeitrag gemäß …

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…V (Realteilung) oder nach Art. VI (Spaltung) UmgrStG eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme), von den festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren befreit (siehe auch Rz 491 ff und UmgrStR 2002 Rz 1861 f). Rz 1149: Von der Vertragsübernahme zu unterscheiden ist die privative Schuldübernahme (siehe Rz 1420).