RIS AI
5 Treffer1525 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 123–129A.3.3. Feuerwehrfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bewilligungsbescheid für ein "fixes" Blaulicht, Nachweis eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs). Rz 128: Einen weiteren Hinweis für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung ist die Zulassung eines Kraftfahrzeuges für eine der unten angeführten Feuerwehren: Feuerwehr einer öffentlichen Gebietskörperschaft (z.B. Wiener Berufsfeuerwehr), (landes)gesetzlich vorgesehene…

LStR 2002 Rz 868–87212.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…da derartige Zahlungen bereits dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Öffentliche Zuschüsse mindern die anfallenden Kosten. Rz 870: Für das Tragen von Krankheitskosten des (Ehe)Partners ergibt sich aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung. Die Höhe des aus dem Titel der Krankheit zu leistenden…

LStR 2002 Rz 88712.8.4 Alters- und Pflegeheim
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…einer Vermögensübertragung (zB Übertragung eines Hauses), liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor; Rz 823 ist anzuwenden. Die Aufwendungen sind jedenfalls weiters um öffentliche Zuschüsse zu kürzen, soweit diese die mit der Pflege- und Hilfsbedürftigkeit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen abdecken (VwGH 24.3.1972, 0867/70…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Würden sich die vom liechtensteinischen Arbeitgeber geleisteten Bezüge nach dem bisherigen Bruttoarbeitslohn bemessen, läge eine Vergleichbarkeit mit den Lohnfortzahlungen durch österreichische Arbeitgeber, wie etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes, vor, welche nach dem EStG 1988 auch für den Zeitraum der Beschäftigungsverbote wegen einer Schwangerschaft nicht…

UStR 2000 Rz 141–1641.2. Inland, Ausland
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§§ 34 bis 47 BAO), erbracht wird und kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Solche Hilfsgüterlieferungen müssen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen in Notstandsfällen erfolgen…