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12 Treffer1542 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1412–14145.5.11 Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände
geltende FassungRichtlinien26.06.2006

…Einzelnen sind von selbstständig Tätigen je nach Berufsstand Pflichtbeiträge an folgende Verbände zu leisten: Apothekerkammer (§ 1 Abs. 1 Apothekerkammergesetz, BGBl. Nr. 152/1947); Ärztekammern (Österreichische Ärztekammer, § 117 Abs. 1 bzw. Ärztekammern für die einzelnen Bundesländer, § 65 Abs. 1 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 )…

KStR 2013 Rz 46–491.2.1.2.2.3 Gesetzliche Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Kammern, wie etwa die Apothekerkammer (§ 1 Abs. 2 Apothekerkammergesetz 2001, BGBl. I Nr. 111/2001; Ärztekammern (Österreichische Ärztekammer, § 117 Abs. 2 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, Ärztekammern für die einzelnen Bundesländer, § 65 Abs. 2 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 idF BGBl…

LStR 2002 Rz 12007–1201342.6.3 Betroffene Zuwendungsempfänger
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…freiwillige Weiterversicherung, siehe dazu Rz 12006) Gesetzliche Pensionsversicherungsanstalten: Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (zB Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer(n), pharmazeutische Gehaltskasse, Tierärztekammer) Kirchen und Religionsgesellschaften, an die…

UStR 2000 Rz 311–3262.4. Sozialversicherung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…öffentlichen Rechts tätig sind, als Organe dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts auftreten und innerhalb eines festgesetzten Gebietes bzw. Bereiches mit einer entsprechenden Macht- und Entscheidungsbefugnis (Imperium) ausgestattet sind (siehe zB die ständigen ärztlichen Beisitzer in den Patientenschiedsstellen der Ärztekammer (§ 66a Abs. 1 Z 6 ÄrzteG…

EStR 2000 Rz 5294–530316.4 Witwenfortbetrieb
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…1.1977, 1311/76, betr. Zahlung eines Einmalbetrages durch die Notariatskammer anlässlich der Pensionierung ihrer Mitglieder). Rz 5301: Auch Treueprämien des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer an Arztwitwen fallen mangels Gleichartigkeit mit Sozialversicherungspensionen nicht unter § 25 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (VwGH 5.11.1991, 91…

KStR 2013 Rz 1502–150627.2.2 Befreiungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaates, wenn sie mit Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen von inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar sind. Beispiele für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen einer Körperschaft öffentlichen Rechts sind etwa Versorgungsfonds von Kammern (zB Anwaltskammer, Ärztekammer usw.), gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, sogenannte Bürgerspitalfonds bzw…

LStR 2002 Rz 243–2465.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 18 Abs. 1 Z 1a EStG 1988 Ist ein Arbeitnehmer gemäß § 112 Abs. 2 Ärztegesetz 1998 von der Beitragspflicht an den Wohlfahrtsfonds einer österreichischen Ärztekammer befreit, stellen die Beiträge an ein ausländisches berufsständisches Versorgungswerk in jener Höhe Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit…

LStR 2002 Rz 1119–112519.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…monatliche Brutto-Gehalt als Pflichtbeitragsgrundlage hinsichtlich der Beiträge an die Ärztekammer gilt. Abs. 6 des § 109 des Ärztegesetzes schließt sonstige Bezüge nach § 67 EStG 1988 ausdrücklich von der Beitragsgrundlage aus. Die Pflichtbeiträge an die Ärztekammer sind daher nur von dem zum laufenden Tarif zu versteuernden…

UStR 2000 Rz 1011–10186.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Einzelfälle Rz 1018: Depotgebühren: Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch Banken für die folgenden Institutionen und Einrichtungen ist befreit: Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern, Wohlfahrtseinrichtungen der Österreichischen Dentistenkammer, Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen von Orden und Kongregationen, Pensionsfonds von Kammern (zB…

EStR 2000 Rz 5216–522616.2.3 Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Psychologen, Hebammen usw.
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

16.2.3 Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Psychologen, Hebammen usw. Rz 5216: In § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 sind als freiberufliche Tätigkeiten die Berufe der Ärzte, Tierärzte und Dentisten genannt. Rz 5217: Weiters sind in lit. c der genannten Gesetzesbestimmung noch folgende Tätigkeiten der…

LStR 2002 Rz 968–97115.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

15.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis 15.4.5.1 Ärzte Rz 968: Gastärzte Bei Ärzten, die nicht in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen, aber in solchen fallweise tätig werden (zB Gastchirurgen, Hausärzte in Sanatorien), gehören die aus einer solchen Tätigkeit zufließenden Einnahmen immer…

EStR 2000 Rz 1245–12505.5.1.3 Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie zu den Einrichtungen der Krankenversorgung (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.5.1.3 Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie zu den Einrichtungen der Krankenversorgung (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988) 5.5.1.3.1 Allgemeines Rz 1245: Unter diese Beiträge fallen freiwillige Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie…