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UP-4750Einleitung
geltende FassungRichtlinien28.10.2024

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4750 (Arbeitsrichtlinie Ägypten) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

UP-47500. Hinweis
geltende FassungRichtlinien05.05.2017

…Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | Vertragspartei | Für die Kumulierung zulässige Länder der PanEuroMed-Zone | EWR | Europäischer Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) | Med-Länder | Ägypten, Algerien, Israel…

UP-47501. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien03.04.2020

…Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | Vertragspartei | Für die Kumulierung zulässige Länder der PanEuroMed-Zone | EWR | Europäischer Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) | Med-Länder | Ägypten, Algerien, Israel…

UP-47502. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien03.04.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Ägyptens sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer-unternehmen/Panursprung…

UP-47503. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-47504. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel I samt den zugehörigen Anlagen (ab S. 40) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem…

UP-47505. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien03.04.2020

…werden. 5.3.3. Andorra Erzeugnisse der HS Kapitel 25 bis 97 mit Ursprung in Andorra werden von Ägypten als Ursprungserzeugnisse der EU anerkannt. 5.3.4. San Marino Erzeugnisse mit Ursprung in der Republik San Marino werden von Ägypten als Ursprungserzeugnisse der EU anerkannt.

UP-47505.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat stammen. Als vollständig in der EU oder in Ägypten gewonnen oder hergestellt gelten: a)dort aus dem Boden oder dem Meeresgrund gewonnene mineralische Erzeugnisse; b)dort geerntete pflanzliche Erzeugnisse…

UP-47505.7. Maßgebende Einheit und Umschließungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

5.7. Maßgebende Einheit und Umschließungen 5.7.1. Maßgebende Einheit Die maßgebende Einheit, die jeweils die vorgesehene Ursprungsregel erfüllen muss, ist jene Einheit, die auch als Grundlage für die Tarifierung herangezogen wird. Betreffend Warenzusammenstellungen siehe Abschnitt 5.9. Beispiel: Ein Metallluster mit beigepackten Gläsern…

UP-47506. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…nicht berührt, sofern a)die genannten Vormaterialien in der Gemeinschaft oder in Ägypten vollständig gewonnen oder hergestellt oder vor ihrer Ausfuhr einer Be- oder Verarbeitung unterzogen worden sind, die über eine Minimalbehandlung hinausgeht, und b)den Zollbehörden glaubhaft dargelegt werden kann, i) dass die wieder…

UP-47507. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien03.04.2020

…für die ein Ursprungsnachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der Gemeinschaft nicht Gegenstand einer wie auch immer gearteten Zollrückvergütung oder Zollbefreiung sein. (2) Das Verbot nach Absatz 1 betrifft in der Gemeinschaft oder in Ägypten geltende Regelungen, nach denen Zölle auf bei der Herstellung…

UP-47508. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien03.04.2020

…von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft oder Ägyptens eine WVB EUR.1 ausgestellt, wenn die betreffenden Erzeugnisse ohne Anwendung der Kumulierung mit Vormaterialien mit Ursprung in einem anderen Land der Präferenzzone als Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft oder Ägyptens angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen…

UP-47508.4. Ausstellung eines Duplikates der WVB EUR.1, bzw. EUR-MED
geltende FassungRichtlinien03.04.2020

…Absatzes 3 kann eine Erklärung auf der Rechnung ausgestellt werden, wenn die betreffenden Erzeugnisse ohne Anwendung der Kumulierung mit Vormaterialien mit Ursprung in einem anderen Land der Präferenzzone als Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft oder Ägyptens angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind…

UP-47508.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien03.04.2020

…in denen die Erzeugnisse in einer anderen Währung als Euro in Rechnung gestellt werden, die Beträge in den Landeswährungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, Ägyptens und der zulässigen Kumulierungsländer, die den in Euro ausgedrückten Beträgen entsprechen, von den betreffenden Ländern jährlich festgelegt. (2) Für die Zwecke…

UP-47509. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Ägyptens übermitteln einander über die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der WVB EUR.1 und EUR-MED verwenden, und…

UP-475010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

10. Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Ursprungsprotokolls Der Begriff ,Gemeinschaft' umfasst nicht Ceuta und Melilla. Erzeugnisse mit Ursprung in Ägypten erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2…

UP-475011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder in Ägypten in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen…

UP-475012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien28.10.2024

…EG, Beschluss des Rates vom 24. September 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland…

AH-1110Abschnitt 3.5.
geltende FassungRichtlinien10.02.2015

…Ausfuhr Ausfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Ägypten | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2220 | Afghanistan | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2660 | Armenien | Waffenembargo | AH-3210 | Aserbaidschan | Waffenembargo | AH-3210 | Belarus | Waffenembargo |…

MO-83007.8.5. entfällt
geltende FassungRichtlinien18.08.2010

…der Gültigkeit mit 31.8. des betreffenden Jahres endet: - "Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) 2. ein in Ägypten ausgestelltes Frachtpapier 3. ein Nachweis für den Präferenzursprung